Planungsbüro Fischer

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Büdingen: Bebauungsplan Nr. 52 „Am Lipperts“ – 4. Änderung

Kartendaten: © OpenStreetMap-Mitwirkende, SRTM

Darstellung: © OpenTopoMap (CC-BY-SA)

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Bebauungsplan
Begründung zum Bebauungsplan
Landschaftspflegerischer Fachbeitrag

Ansprechpartner

Planungsbüro Fischer

Dipl.-Geogr. Holger Fischer

Im Nordpark 1

35435 Wettenberg

Tel. 0641 98441 22

Beteiligungsverfahren gem. § 13a BauGB i.V.m. § 13 BauGB – Innenentwicklung

Datum von: 17.11.2025

Datum bis:  19.12.2025 einschließlich

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Büdingen hat in ihrer Sitzung am 19.09.2025 den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 52 „Am Lipperts“ 4. Änderung mit Vollanschluss an die Orleshäuser Straße neu gefasst.

Allgemeines Planziel ist die Ausweisung einer Gemeinbedarfsfläche mit Zufahrt zum Kindergarten durch den verkehrsgerechten Ausbau der bisherigen Behelfszufahrt, die Ausweisung eines eingeschränkten Gewerbegebiets und die Ausweisung eines Mischgebiets. Der räumliche Geltungsbereich der nachfolgend abgebildeten Übersichtskarte zu entnehmen, er ist durch eine unterbrochene Linie kenntlich gemacht.

Der Entwurf des Bebauungsplanes mit Begründung und landschaftspflegerischer Fachbeitrag werden in der Zeit von

Montag, dem 17.11.2025 bis einschließlich Freitag, dem 19.12.2025

im Internet unter der Adresse https://www.stadt-buedingen.de/Wirtschaft-Stadtplanung/Stadtentwicklung-Bauen/Laufende-Bauleitplanverfahren/ veröffentlicht.

Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet erfolgt eine öffentliche Auslegung der oben genannten Unterlagen in der Stadtverwaltung Büdingen, Bauamt, Eberhard-Bauner-Allee 16, 63654 Büdingen.

Wir bitten Sie als Behörde oder sonstigen Träger öffentlicher Belange um Zusendung Ihrer Stellungnahme an uns bis

Freitag, den 19.12.2025.

Es wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen elektronisch übermittelt werden sollen und nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.

Gemäß § 4 Abs. 2 Satz 5 und 6 BauGB sollen sich die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange in den Stellungnahmen auf ihren Aufgabenbereich beschränken; sie haben auch Aufschluss über von ihnen beabsichtigte oder bereits eingeleitete Planungen und sonstige Maßnahmen sowie deren zeitliche Abwicklung zu geben, die für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung des Gebiets bedeutsam sein können. Verfügen sie über Informationen, die für die Ermittlung und Bewertung des Abwägungsmaterials zweckdienlich sind, haben sie diese Informationen der Gemeinde zur Verfügung zu stellen.

Die Verfahrensunterlagen können nebenstehend heruntergeladen werden. Darüber hinaus haben Sie die Möglichkeit unter Angabe der vollständigen Anschrift Ihre Stellungnahme durch das Betätigen des Buttons "Antwortformular" auch per E-Mail zu übermitteln.