Beteiligungsplattform BauGB Druckansicht
Herleshausen: Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Lebensmittelmarkt südlich der Eisenacher Straße“
Kartendaten: © OpenStreetMap-Mitwirkende, SRTM
Darstellung: © OpenTopoMap (CC-BY-SA)
Downloads
BebauungsplanTextliche Festsetzung
Begründung des Bebauungsplanes
Vorhaben- und Erschließungsplan Freifläche
Umweltbericht
Bestandskarte zum Umweltbericht
Ergebnisse der faunistischen Untersuchung
Auswirkungsanalyse
Ansprechpartner
Planungsbüro Fischer
Dipl.-Geogr. Julian Adler
Im Nordpark 1
35435 Wettenberg
Tel. 0641 98441 22
Beteiligungsverfahren gem. § 3 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 4 Abs. 1 BauGB - Vorentwurf
Datum von: 01.12.2025
Datum bis: 09.01.2026 einschließlich
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Herleshausen hat in ihrer Sitzung am 01.07.2025 gemäß § 2 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 12 BauGB die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Lebensmittelmarkt südlich der Eisenacher Straße“ beschlossen. Der räumliche Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes umfasst in der Gemarkung Herleshausen, Flur 6, die Flurstücke 79/32 teilweise, 79/33 teilweise, 79/52 teilweise.
Mit der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes sollen im Bereich der baulich bislang ungenutzten Freiflächen südlich der Eisenacher Straße die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für die Neuerrichtung eines modernen und marktgerechten Lebensmittelmarktes und Getränkemarktes einschließlich zugehöriger Stellplatz- und Freiflächen als Verlagerung des bestehenden Standortes unweit nördlich des Plangebietes geschaffen werden. Die Aufstellung des Bebauungsplanes erfolgt im zweistufigen Regelverfahren mit Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB. Der vorhabenbezogene Bebauungsplan soll teilräumlich den für den Bereich des Plangebietes bestehenden rechtswirksamen Bebauungsplan „Gewerbegebiet Herleshausen-Ost“ von 1991 einschließlich der 1. Änderung von 1995 und der 2. Änderung von 2008 ersetzen.
Der Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes mit Begründung und Umweltbericht, der Vorhaben- und Erschließungsplan (Freiflächenplan) sowie ein Ergebnisbericht der faunistischen Untersuchungen und eine Auswirkungsanalyse zum geplanten Einzelhandelsvorhaben werden in der Zeit von
Montag, dem 01.12.2025 bis einschließlich Freitag, dem 09.01.2026
im Internet unter der Adresse www.herleshausen.de/seite/346740/ausschreibungen-bekanntmachungen.html und der Rubrik „Bekanntmachungen“ und „Bauleitplanungen in der Gemeinde Herleshausen“ veröffentlicht. Darüber hinaus sind die Unterlagen auch über das Portal des Landes Hessen im Internet unter der Adresse https://bauleitplanung.hessen.de zugänglich. Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet erfolgt während der allgemeinen Dienststunden der Verwaltung eine öffentliche Auslegung der oben genannten Unterlagen im Fachbereich Bauverwaltung, Bahnhofstraße 15, der Gemeinde Herleshausen.
Wir bitten Sie als Behörde oder sonstigen Träger öffentlicher Belange um Zusendung Ihrer Stellungnahme an uns bis
Freitag, den 09.01.2026.
Es wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen elektronisch übermittelt werden sollen und nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.
Gemäß § 4 Abs. 2 Satz 5 und 6 BauGB sollen sich die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange in den Stellungnahmen auf ihren Aufgabenbereich beschränken; sie haben auch Aufschluss über von ihnen beabsichtigte oder bereits eingeleitete Planungen und sonstige Maßnahmen sowie deren zeitliche Abwicklung zu geben, die für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung des Gebiets bedeutsam sein können. Verfügen sie über Informationen, die für die Ermittlung und Bewertung des Abwägungsmaterials zweckdienlich sind, haben sie diese Informationen der Gemeinde zur Verfügung zu stellen.
Eine Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 BauGB wird durchgeführt. Wir bitten Sie daher, sich in Ihrer Stellungnahme auch zu dem erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung zu äußern (§ 4 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 2 BauGB).
Schließlich wird darauf hingewiesen, dass im Hinblick auf die geplante Schaffung der bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für die Umsetzung des geplanten großflächigen Einzelhandelsvorhabens aufgrund des entgegenstehenden raumordnerischen Integrationsgebotes ein entsprechendes Zielabweichungsverfahren von den Festlegungen des Landesentwicklungsplanes Hessen und des derzeit rechtsgültigen Regionalplanes Nordhessen 2009 beantragt und durchgeführt wird. Nach Vorabstimmung mit der Oberen Landesplanungsbehörde beim Regierungspräsidium Kassel soll hierzu ein vereinfachtes Verfahren auf der Grundlage, der im Rahmen der Bauleitplanung einzuholenden Stellungnahmen der entsprechenden Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange durchgeführt werden, sodass dem Zentralausschuss der Regionalversammlung Nordhessen ohne ein weiteres eigenständiges Beteiligungsverfahren ein Beschlussvorschlag über den Abweichungsantrag vorgelegt werden kann.
Die Verfahrensunterlagen können nebenstehend heruntergeladen werden. Darüber hinaus haben Sie die Möglichkeit unter Angabe der vollständigen Anschrift Ihre Stellungnahme durch das Betätigen des Buttons "Antwortformular" auch per E-Mail zu übermitteln.