Planungsbüro Fischer

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Fronhausen: Bebauungsplan „Feuerwehrstützpunkt an der Gladenbacher Straße“ sowie Änderung des Flächennutzungsplanes in diesem Bereich

Kartendaten: © OpenStreetMap-Mitwirkende, SRTM

Darstellung: © OpenTopoMap (CC-BY-SA)

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Bebauungsplan
Textliche Festsetzungen
Begründung zum Bebauungsplan
Änderung des Flächennutzungsplan
Begründung zum Flächennutzungsplan
Umweltbericht

Ansprechpartner

Planungsbüro Fischer

Dipl.-Geogr. Mathias Wolf

Im Nordpark 1

35435 Wettenberg

Tel. 0641 98441 22

Beteiligungsverfahren gem. § 3 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 4 Abs. 1 BauGB - Vorentwurf

Datum von: 15.12.2025

Datum bis:  30.01.2026 einschließlich

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Fronhausen hat am 26.06.2025 gemäß § 2 Abs.1 BauGB die Aufstellung des Bebauungsplanes „Feuerwehrstützpunkt an der Gladenbacher Straße“ sowie die Änderung des Flächennutzungsplanes in diesem Bereich im Ortsteil Fronhausen beschlossen.

Für die Feuerwehr der Gemeinde Fronhausen ist die Notwendigkeit für einen Neubau eines Feuerwehrstützpunktes aufgrund der aktuellen baulichen Situation und dem mangelnden Entwicklungspotential an dem bestehenden Standort gegeben. Mit dem Bebauungsplan wird das folgende allgemeine Planungsziel angestrebt: Ausweisung einer Fläche für den Gemeinbedarf, Zweckbestimmung Feuerwehrstützpunkt, im Sinne von § 9 Abs. 1 Nr. 5 BauGB. Hierdurch sollen die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung eines Standortes für einen neuen Feuerwehrstützpunkt geschaffen werden. Im Flächennutzungsplan der Gemeinde Fronhausen wird die Fläche zurzeit nicht als Gemeinbedarfsfläche, sondern als Fläche für die Landwirtschaft dargestellt. Im Zuge eines Parallelverfahrens wird eine Flächennutzungsplanänderung durchgeführt. Infolgedessen soll die Fläche als Fläche für den Gemeinbedarf Zweckbestimmung Feuerwehrstützpunkt (§ 5 Abs.2 Nr.2 BauGB) dargestellt werden.

Der Vorentwurf des Bebauungsplanes mit Begründung, der Vorentwurf der Flächennutzungsplan-Änderung mit Begründung sowie Umweltbericht werden in der Zeit von

Montag, dem 15.12.2025 bis einschließlich Freitag, dem 30.01.2026

im Internet unter der Adresse (https://www.gemeinde-fronhausen.de -> Bauen und Gewerbe -> Bauleitverfahren) veröffentlicht.

Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet erfolgt eine öffentliche Auslegung der oben genannten Unterlagen in der Gemeindeverwaltung Fronhausen, Schulstraße 19, Bauamt.

Wir bitten Sie als Behörde oder sonstigen Träger öffentlicher Belange um Zusendung Ihrer Stellungnahme an uns bis

Freitag, dem 30.01.2026.

Es wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen elektronisch übermittelt werden sollen und nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.

Gemäß § 4 Abs. 2 Satz 5 und 6 BauGB sollen sich die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange in den Stellungnahmen auf ihren Aufgabenbereich beschränken; sie haben auch Aufschluss über von ihnen beabsichtigte oder bereits eingeleitete Planungen und sonstige Maßnahmen sowie deren zeitliche Abwicklung zu geben, die für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung des Gebiets bedeutsam sein können. Verfügen sie über Informationen, die für die Ermittlung und Bewertung des Abwägungsmaterials zweckdienlich sind, haben sie diese Informationen der Gemeinde zur Verfügung zu stellen.

Eine Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 BauGB wird durchgeführt. Wir bitten Sie daher, sich in Ihrer Stellungnahme auch zu dem erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung zu äußern (§ 4 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 2 BauGB).

Die Verfahrensunterlagen können nebenstehend heruntergeladen werden. Darüber hinaus haben Sie die Möglichkeit unter Angabe der vollständigen Anschrift Ihre Stellungnahme durch das Betätigen des Buttons "Antwortformular" auch per E-Mail zu übermitteln.