Planungsbüro Fischer

Beteiligungsplattform BauGB Druckansicht

Nidda: Ergänzungssatzung Nr. GN-E1 im Bereich „Westlich der Schleifelder Straße“

Kartendaten: © OpenStreetMap-Mitwirkende, SRTM

Darstellung: © OpenTopoMap (CC-BY-SA)

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Bebauungsplan
Begründung des Bebauungsplanes
Landschaftspflegerischer Fachbeitrag
Anlage 1 Bestandskarte
Artenschutz-Planungsbeitrag

Ansprechpartner

Planungsbüro Fischer

Dipl.-Geogr. Julian Adler

Im Nordpark 1

35435 Wettenberg

Tel. 0641 98441 22

Beteiligungsverfahren gem. § 13 BauGB – Vereinfachtes Verfahren

Datum von: 22.12.2025

Datum bis:  30.01.2026 einschließlich

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Nidda hat in ihrer Sitzung am 17.06.2025 die Aufstellung der Ergänzungssatzung Nr. GN-E1 nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB im Bereich „Westlich der Schleifelder Straße“ im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB ohne Umweltprüfung beschlossen. Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit bekanntgemacht. Der räumliche Geltungsbereich umfasst in der Gemarkung Geiß-Nidda, Flur 2, die Flurstücke 259/1, 259/2, 259/3, 259/4 und 259/5 und somit den Bereich, der im Zuge der Planung in den Innenbereich nach § 34 BauGB mit einbezogen werden soll.

Mit der Ergänzungssatzung sollen die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für die Ausweisung weiterer Baugrundstücke im Anschluss an den landwirtschaftlichen Nebenerwerb im Bereich der Liegenschaften Schleifelder Straße 21 westlich der Schleifelder Straße geschaffen werden. Mit der Aufstellung der Ergänzungssatzung sollen die für eine Bebauung vorgesehenen Flächen in den sogenannten im Zusammenhang bebauten Ortsteil (Innenbereich nach § 34 BauGB) einbezogen werden, sodass sich künftig die Möglichkeit der Genehmigungsfähigkeit von Vorhaben und baulichen Anlagen auf Grundlage der Bestimmungen des § 34 BauGB ergibt.

Der Entwurf der Ergänzungssatzung mit Begründung, ein Landschaftspflegerischer Fachbeitrag sowie ein Artenschutzrechtlicher Planungsbeitrag werden in der Zeit von

Montag, dem 22.12.2025 bis einschließlich Freitag, dem 30.01.2026

im Internet unter der Adresse www.nidda.de/leben/bauen-wohnen/bauflaechen-in-der-entwicklung veröffentlicht.

Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet erfolgt eine öffentliche Auslegung der oben genannten Unterlagen in der Stadtverwaltung Nidda, Wilhelm-Eckhardt-Platz (Rathaus), Zimmer 204.

Wir bitten Sie als Behörde oder sonstigen Träger öffentlicher Belange um Zusendung Ihrer Stellungnahme an uns bis

Freitag, den 30.01.2026.

Es wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen elektronisch übermittelt werden sollen und nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.

Gemäß § 4 Abs. 2 Satz 5 und 6 BauGB sollen sich die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange in den Stellungnahmen auf ihren Aufgabenbereich beschränken; sie haben auch Aufschluss über von ihnen beabsichtigte oder bereits eingeleitete Planungen und sonstige Maßnahmen sowie deren zeitliche Abwicklung zu geben, die für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung des Gebiets bedeutsam sein können. Verfügen sie über Informationen, die für die Ermittlung und Bewertung des Abwägungsmaterials zweckdienlich sind, haben sie diese Informationen der Gemeinde zur Verfügung zu stellen.

Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren ohne Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt. Auf die Erstellung eines Umweltberichtes nach § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind sowie von der Erstellung einer zusammenfassenden Erklärung gemäß § 10a Abs. 1 BauGB wird abgesehen.

Die Verfahrensunterlagen können nebenstehend heruntergeladen werden. Darüber hinaus haben Sie die Möglichkeit unter Angabe der vollständigen Anschrift Ihre Stellungnahme durch das Betätigen des Buttons "Antwortformular" auch per E-Mail zu übermitteln.