Planungsbüro Fischer

Beteiligungsplattform BauGB Druckansicht

Grünberg: Bebauungsplan Nr. 109 „Bau- und Servicehof Grünberg“ mit Änderung des Flächennutzungsplans

Kartendaten: © OpenStreetMap-Mitwirkende, SRTM

Darstellung: © OpenTopoMap (CC-BY-SA)

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Bebauungsplan
Textliche Festsetzungen
Begründung des Bebauungsplanes
Änderung des Flächennutzungsplanes
Begründung des Flächennutzungsplanes
Umweltbericht
Ergebnisse der faunistischen Untersuchung
Orientierender Geo- und abfalltechnischer Untersuchungsbericht

Ansprechpartner

Planungsbüro Fischer

Birgit Roeßing

Dipl.-Bauingenieurin (FH)

Stadtplanerin AKH

Im Nordpark 1

35435 Wettenberg

Tel. 0641 98441 22

Beteiligungsverfahren gem. § 3 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 4 Abs. 1 BauGB - Vorentwurf

Datum von: 30.03.2026

Datum bis:  08.05.2026 einschließlich

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Grünberg hat in ihrer Sitzung am 11.12.2025 den Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 109 „Bau- und Servicehof Grünberg“ mit Änderung des Flächennutzungsplans gefasst.

Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Neubau des Bau- und Servicehofs mit Wertstoffhof in der Gemarkung Grünberg, Flur 16 im Bereich der Flurstücke 23, 24, 25, 26 und 54/1 geschaffen werden. Zur Ausweisung gelangt hierzu eine Fläche für den Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung „Öffentliche Verwaltungen“. Im Zuge der Änderung des Flächennutzungsplanes erfolgt im Wesentlichen die Umwidmung einer Fläche für Sport- und Spielanlagen in eine Fläche für den Gemeinbedarf analog zum Bebauungsplan.

Die Aufstellung des Bebauungsplanes und der Änderung des Flächennutzungsplans erfolgen im zweistufigen Regelverfahren. Eine Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB wird durchgeführt. Im Zuge der Aufstellung der Bauleitpläne sowie der Erstellung des Umweltberichtes wurden die in der Praxis bewährten Prüfverfahren eingesetzt. Diese ermöglichen eine weitgehend abschließende Bewertung.

Der Vorentwurf der Bauleitpläne einschließlich zugehöriger Begründung, Umweltbericht, Ergebnisbericht Artenschutz und Baugrunduntersuchung wird in der Zeit vom

30.03.2026 bis 08.05.2026 (einschließlich)

auf der Internetseite der Stadt Grünberg www.gruenberg.de unter der Rubrik »Leben & Wohnen« -> »Bauleitplanung « -> »Aktuelle Bauleitplanung « veröffentlicht. Die Unterlagen können auch über das zentrale Internetportal Bauleitplanung des Landes Hessen (https://bauleitplanung.hessen.de) eingesehen werden.

Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet erfolgt eine öffentliche Auslegung während der Dauer der Veröffentlichungsfrist im Rathaus der Stadt Grünberg, Bauabteilung, Rabegasse 1, 35305 Grünberg.

Das Planungsbüro Fischer wurde gemäß § 4b BauGB mit der Durchführung des Verfahrens beauftragt.

Wir bitten Sie als Behörde oder sonstigen Träger öffentlicher Belange um Zusendung Ihrer Stellungnahme an uns bis

Freitag, dem 08.05.2026.

Es wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen elektronisch übermittelt werden sollen und nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.

Gemäß § 4 Abs. 2 Satz 5 und 6 BauGB sollen sich die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange in den Stellungnahmen auf ihren Aufgabenbereich beschränken; sie haben auch Aufschluss über von ihnen beabsichtigte oder bereits eingeleitete Planungen und sonstige Maßnahmen sowie deren zeitliche Abwicklung zu geben, die für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung des Gebiets bedeutsam sein können. Verfügen sie über Informationen, die für die Ermittlung und Bewertung des Abwägungsmaterials zweckdienlich sind, haben sie diese Informationen der Gemeinde zur Verfügung zu stellen.

Eine Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 BauGB wird durchgeführt. Wir bitten Sie daher, sich in Ihrer Stellungnahme auch zu dem erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung zu äußern (§ 4 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 2 BauGB).

Die Verfahrensunterlagen können nebenstehend heruntergeladen werden. Darüber hinaus haben Sie die Möglichkeit unter Angabe der vollständigen Anschrift Ihre Stellungnahme durch das Betätigen des Buttons "Antwortformular" auch per E-Mail zu übermitteln.