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Dornburg: Bebauungsplan „Erweiterung Solarpark an der Oberwesterwaldbahn“ sowie Änderung des Flächennutzungsplanes in diesem Bereich
Kartendaten: © OpenStreetMap-Mitwirkende, SRTM
Darstellung: © OpenTopoMap (CC-BY-SA)
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BebauungsplanBegründung des Bebauungsplanes
Umweltbericht
Bestandskarte zum Umweltbericht
Änderung des Flächennutzungsplanes
Begründung des Flächennutzungsplanes
Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag
Umweltrelevante Stellungnahmen
Ansprechpartner
Planungsbüro Fischer
Birgit Roeßing
Dipl.-Bauingenieurin (FH)
Stadtplanerin AKH
Im Nordpark 1
35435 Wettenberg
Tel. 0641 98441 22
Beteiligungsverfahren gem. § 3 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB - Entwurf
Datum von: 29.06.2026
Datum bis: 31.07.2026 einschließlich
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Dornburg hat in ihrer Sitzung am 03.06.2025 den Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan „Erweiterung Solarpark an der Oberwesterwaldbahn“ mit Änderung des Flächennutzungsplans gefasst.
Allgemeines Planziel der Aufstellung des Bebauungsplanes ist die Schaffung des Bauplanungsrechts für eine Photovoltaik-Freiflächenanlage angrenzend zum bestehenden Solarpark an der Oberwesterwaldbahn durch die Ausweisung eines sonstigen Sondergebietes im Sinne § 11 Abs. 2 Baunutzungsverordnung. Im Zuge der Änderung des Flächennutzungsplanes erfolgt die Umwidmung einer Fläche für Landwirtschaft in eine Sonderbaufläche „Photovoltaik-Freiflächenanlage“.
Die Aufstellung des Bebauungsplans und der Änderung des Flächennutzungsplans erfolgen im zweistufigen Regelverfahren, die Änderung des Flächennutzungsplanes erfolgt im Regelverfahren. Eine Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB wird durchgeführt. Im Zuge der Aufstellung des Bauleitplans sowie der Erstellung des Umweltberichtes wurden die in der Praxis bewährten Prüfverfahren eingesetzt. Diese ermöglichen eine weitgehend abschließende Bewertung.
Die Entwürfe des Bebauungsplans und der Änderung des Flächennutzungsplans einschließlich zugehöriger Begründung und des nach Maßgabe der Anlage 1 zum Baugesetzbuch und den Umweltschutzgütern im Sinne des § 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB gegliederten Umweltberichts, ein artenschutzrechtlicher Fachbeitrag sowie die vorliegenden umweltrelevanten Stellungnahmen und Informationen werden in der Zeit vom
29.06.2026 – 31.07.2026 (einschließlich)
der Internetseite der Gemeinde Dornburg www.gemeinde-dornburg.de unter der Rubrik Bauen & Wirtschaft/ Bebauungspläne veröffentlicht. Die Unterlagen können auch über das zentrale Internetportal Bauleitplanung des Landes Hessen (https://bauleitplanung.hessen.de) eingesehen werden.
Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet erfolgt eine öffentliche Auslegung während der Dauer der Veröffentlichungsfrist im Rathaus der Gemeinde Dornburg, Bauamt, Zimmer 21/ 22, Egenolfstraße 26, 65599 Dornburg-Frickhofen
Das Planungsbüro Fischer wurde gemäß § 4b BauGB mit der Durchführung des Verfahrens beauftragt.
Wir bitten Sie als Behörde oder sonstigen Träger öffentlicher Belange um Zusendung Ihrer Stellungnahme an uns bis
31.07.2026 (einschließlich).
Es wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen elektronisch übermittelt werden sollen und nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.
Gemäß § 4 Abs. 2 Satz 5 und 6 BauGB sollen sich die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange in den Stellungnahmen auf ihren Aufgabenbereich beschränken; sie haben auch Aufschluss über von ihnen beabsichtigte oder bereits eingeleitete Planungen und sonstige Maßnahmen sowie deren zeitliche Abwicklung zu geben, die für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung des Gebiets bedeutsam sein können. Verfügen sie über Informationen, die für die Ermittlung und Bewertung des Abwägungsmaterials zweckdienlich sind, haben sie diese Informationen der Gemeinde zur Verfügung zu stellen.
Die Verfahrensunterlagen können nebenstehend heruntergeladen werden. Darüber hinaus haben Sie die Möglichkeit unter Angabe der vollständigen Anschrift Ihre Stellungnahme durch das Betätigen des Buttons "Antwortformular" auch per E-Mail zu übermitteln.