Planungsbüro Fischer

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Homberg (Efze): Bebauungsplan Nr. 5 „2. Änderung für den Stadtteil Wernswig im Bereich „Die Rodenäcker“

Kartendaten: © OpenStreetMap-Mitwirkende, SRTM

Darstellung: © OpenTopoMap (CC-BY-SA)

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Bebauungsplan
Begründung zum Bebauungsplan

Ansprechpartner

Planungsbüro Fischer

Lennart Lindner

Im Nordpark 1

35435 Wettenberg

Tel. 0641 98441 22

Beteiligungsverfahren gem. § 13 BauGB – Vereinfachtes Verfahren

Datum von: 06.07.2026

Datum bis:  13.08.2026 einschließlich

Der Magistrat der Kreisstadt Homberg (Efze) hat in seiner Sitzung vom 11.01.2024 die Aufstellung einer Änderung Nr. 2 zum Bebauungsplan Nr. 5 der Kreisstadt Homberg (Efze) für den Stadtteil Wernswig zur Ausweisung eines Allgemeinen Wohngebietes (WA) im beschleunigten Verfahren gem. § 13 a BauGB beschlossen.

Der Magistrat hat in seiner Sitzung am 11.06.2026 den Beschluss über die öffentliche Auslegung gefasst.

Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes sollen die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für die städtebauliche Weiterentwicklung im östlichen Bereich von Wernswig geschaffen werden.

Hier sollen Wohnbauplätze entstehen, um der derzeitigen und zukünftigen Nachfrage nach Baugrundstücken gerecht zu werden. Ziel des Bebauungsplanes ist daher die Ausweisung eines Allgemeinen Wohngebietes gem. § 4 Baunutzungsverordnung (BauNVO).

Der Entwurf des Bebauungsplanes einschließlich zugehöriger Begründung der Änderung Nr. 2 zum Bebauungsplan Nr. 5 für den Stadtteil Wernswig wird im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt; die Voraussetzungen des § 13 a Abs. 1 BauGB sind erfüllt. Im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit nach

§ 13a Abs. 3 BauGB (frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit) wird den Bürgerinnen und Bürgern Gelegenheit gegeben, sich in der Zeit vom    

06. Juli 2026 bis einschließlich 10. Juli 2026

während der allgemeinen Öffnungszeiten (Montag bis Freitag von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr, und Donnerstag von 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr) in den Räumen des Fachbereichs Technische Dienste, Rathaus, Rathausgasse 1, 34576 Homberg (Efze) sowie auch außerhalb der Öffnungszeiten nach vorheriger telefonischer Vereinbarung unter Tel.: 05681 - 994-141 bzw. 994-144 über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung zu informieren. Es wird Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben.

Der Entwurf des Bebauungsplanes einschließlich zugehöriger Begründung wird in der Zeit von

Montag, dem 13.07.2026 bis einschließlich Donnerstag, dem 13.08.2026

im Internet unter der Adresse www.homberg-efze.de (wirtschaft-stadtentwicklung/stadtentwicklung/bauleitplanung/laufende- bauleitplanungsverfahren/Bebauungsplan Nr. 5/2 Wernswig) veröffentlicht.

Wir bitten Sie als Behörde oder sonstigen Träger öffentlicher Belange um Zusendung Ihrer Stellungnahme an uns bis

Donnerstag, den 13.08.2026.

Es wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen elektronisch übermittelt werden sollen und nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.

Gemäß § 4 Abs. 2 Satz 5 und 6 BauGB sollen sich die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange in den Stellungnahmen auf ihren Aufgabenbereich beschränken; sie haben auch Aufschluss über von ihnen beabsichtigte oder bereits eingeleitete Planungen und sonstige Maßnahmen sowie deren zeitliche Abwicklung zu geben, die für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung des Gebiets bedeutsam sein können. Verfügen sie über Informationen, die für die Ermittlung und Bewertung des Abwägungsmaterials zweckdienlich sind, haben sie diese Informationen der Gemeinde zur Verfügung zu stellen.

Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren ohne Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt. Auf die Erstellung eines Umweltberichtes nach § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind sowie von der Erstellung einer zusammenfassenden Erklärung gemäß § 10a Abs. 1 BauGB wird abgesehen.

Die Verfahrensunterlagen können nebenstehend heruntergeladen werden. Darüber hinaus haben Sie die Möglichkeit unter Angabe der vollständigen Anschrift Ihre Stellungnahme durch das Betätigen des Buttons "Antwortformular" auch per E-Mail zu übermitteln.