Planungsbüro Fischer

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Petersberg: Entwicklungs- und Ergänzungssatzung im Bereich „Untergötzenhof östlich der K 7“

Kartendaten: © OpenStreetMap-Mitwirkende, SRTM

Darstellung: © OpenTopoMap (CC-BY-SA)

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Entwicklungs- und Ergänzungssatzung
Begründung zur Entwicklungs- und Ergänzungssatzung
Landschaftspflegerischer Fachbeitrag
Bestandskarte zum Landschaftspflegerischen Fachbeitrag

Ansprechpartner

Planungsbüro Fischer

Dipl.-Geogr. Julian Adler

Im Nordpark 1

35435 Wettenberg

Tel. 0641 98441 22

Beteiligungsverfahren gem. § 13 BauGB – Vereinfachtes Verfahren

Datum von: 03.08.2026

Datum bis:  04.09.2026 einschließlich

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Petersberg hat in ihrer Sitzung am 20.03.2025 die Aufstellung einer Entwicklungs- und Ergänzungssatzung nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 und 3 BauGB im Bereich „Untergötzenhof östlich der K 7“ im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB ohne Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB beschlossen. Der räumliche Geltungsbereich umfasst in der Gemarkung Stöckels, Flur 4, das Flurstück 23/1 teilweise und somit den Bereich, der im Zuge der Planung in den Innenbereich nach § 34 BauGB miteinbezogen werden soll.

Mit der Entwicklungs- und Ergänzungssatzung sollen die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für bauliche Veränderungen und Umstrukturierungen im Zusammenhang mit dem landwirtschaftlichen Nebenerwerb im Bereich der Liegenschaften Untergötzenhof 3 östlich der Kreisstraße K 7 geschaffen werden. Mit der Aufstellung der Entwicklungs- und Ergänzungssatzung sollen die für eine Bebauung und Umstrukturierung vorgesehenen und bislang dem Außenbereich nach § 35 BauGB zuzuordnenden Flächen in den sogenannten im Zusammenhang bebauten Ortsteil (Innenbereich nach § 34 BauGB) einbezogen werden, sodass sich künftig die Möglichkeit der Genehmigungsfähigkeit von Vorhaben und baulichen Anlagen auf Grundlage der Bestimmungen des § 34 BauGB ergibt.

Der Entwurf der Entwicklungs- und Ergänzungssatzung mit Begründung sowie ein Landschaftspflegerischer Fachbeitrag werden in der Zeit vom 03.08.2026 bis einschließlich 04.09.2026 im Internet unter der Adresse www.petersberg.de unter der Rubrik „Leben & Wohnen“ sowie anschließend „Bauen in Petersberg“ und „Bauleitplanung“ veröffentlicht. Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet erfolgt eine öffentliche Auslegung der oben genannten Unterlagen in der Gemeindeverwaltung der Gemeinde Petersberg, Rathausplatz 1, 36100 Petersberg, im Erdgeschoss-Foyer.

Wir bitten Sie als Behörde oder sonstigen Träger öffentlicher Belange um Zusendung Ihrer Stellungnahme an uns bis

einschließlich 04.09.2026.

Es wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen elektronisch übermittelt werden sollen und nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.

Gemäß § 4 Abs. 2 Satz 5 und 6 BauGB sollen sich die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange in den Stellungnahmen auf ihren Aufgabenbereich beschränken; sie haben auch Aufschluss über von ihnen beabsichtigte oder bereits eingeleitete Planungen und sonstige Maßnahmen sowie deren zeitliche Abwicklung zu geben, die für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung des Gebiets bedeutsam sein können. Verfügen sie über Informationen, die für die Ermittlung und Bewertung des Abwägungsmaterials zweckdienlich sind, haben sie diese Informationen der Gemeinde zur Verfügung zu stellen.

Die Aufstellung der Entwicklungs- und Ergänzungssatzung erfolgt im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB. Im vereinfachten Verfahren wird von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, dem Umweltbericht nach § 2a BauGB und von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind sowie von der Durchführung eines Monitorings nach § 4c BauGB abgesehen.

Die Verfahrensunterlagen können nebenstehend heruntergeladen werden. Darüber hinaus haben Sie die Möglichkeit unter Angabe der vollständigen Anschrift Ihre Stellungnahme durch das Betätigen des Buttons "Antwortformular" auch per E-Mail zu übermitteln.