Planungsbüro Fischer

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Echzell: Bebauungsplan „Südlich Welschbachweg“

Kartendaten: © OpenStreetMap-Mitwirkende, SRTM

Darstellung: © OpenTopoMap (CC-BY-SA)

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Bebauungsplan
Begründung des Bebauungsplanes
Umweltbericht
Bestandskarte zum Umweltbericht
Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag
Archäologische-Geophysikalische Prospektion
Verkehrsuntersuchung
Geotechnische und abfalltechnische Untersuchung
Umweltrelevante Stellungnahmen

Ansprechpartner

Planungsbüro Fischer

Dipl.-Geogr. Julian Adler

Im Nordpark 1

35435 Wettenberg

Tel. 0641 98441 22

Beteiligungsverfahren gem. § 3 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB - Entwurf

Datum von: 28.09.2026

Datum bis:  30.10.2026 einschließlich

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Echzell hat in ihrer Sitzung am 11.09.2023 die Aufstellung des Bebauungsplanes

„Südlich Welschbachweg“ und in der Sitzung am 16.09.2026 den Entwurf des Bebauungsplanes beschlossen.

Mit dem Bebauungsplan sollen im östlichen Anschluss an die geschlossene Ortslage von Bingenheim im Bereich südlich des Welschbachweges die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für die städtebauliche Entwicklung und Erschließung eines neuen Wohnquartiers auf derzeit landwirtschaftlich genutzten Freiflächen am Ortsrand geschaffen werden. Das Planziel des Bebauungsplanes ist die Ausweisung eines Allgemeinen Wohngebietes gemäß § 4 Baunutzungsverordnung (BauNVO) sowie die Sicherung der zugehörigen Erschließung.

Der Entwurf des Bebauungsplanes mit Begründung und Umweltbericht, ein Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag, eine Archäologisch-geophysikalische Prospektion, eine Verkehrsuntersuchung, eine Geotechnische und abfalltechnische Untersuchung sowie die im bisherigen Verfahren eingegangenen umweltrelevanten Stellungnahmen werden in der Zeit vom

28.09.2026 bis einschließlich 30.10.2026

im Internet unter der Adresse www.echzell.de/leben-wohnen/bauen-mieten-pachten/bebauungsplaene veröffentlicht. Die Unterlagen können auch über das zentrale Internetportal Bauleitplanung des Landes Hessen (https://bauleitplanung.hessen.de) eingesehen werden. Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet erfolgt eine öffentliche Auslegung der oben genannten Unterlagen in der Gemeindeverwaltung Echzell, Bauamt, Lindenstraße 9, 61209 Echzell, zu den allgemeinen Dienststunden der Verwaltung.

Das Planungsbüro Fischer wurde gemäß § 4b BauGB mit der Durchführung des Verfahrens beauftragt. Die Planunterlagen können daher auch unter der Adresse www.beteiligungsverfahren-baugb.de eingesehen und heruntergeladen werden. Hier können Sie auch Ihre Stellungnahme auf einem bereitgestellten Formular abgeben.

Wir bitten Sie als Behörde oder sonstigen Träger öffentlicher Belange um Zusendung Ihrer Stellungnahme an uns bis

30.10.2026 (einschließlich).

Es wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen elektronisch übermittelt werden sollen und nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.

Sofern Sie im Rahmen der Beteiligung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB Anregungen und Hinweise vorgebracht haben, erhalten Sie vorab die Auswertung bzw. die Beschlussempfehlungen der Gemeindevertretung.

Gemäß § 4 Abs. 2 Satz 5 und 6 BauGB sollen sich die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange in den Stellungnahmen auf ihren Aufgabenbereich beschränken; sie haben auch Aufschluss über von ihnen beabsichtigte oder bereits eingeleitete Planungen und sonstige Maßnahmen sowie deren zeitliche Abwicklung zu geben, die für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung des Gebiets bedeutsam sein können. Verfügen sie über Informationen, die für die Ermittlung und Bewertung des Abwägungsmaterials zweckdienlich sind, haben sie diese Informationen der Gemeinde zur Verfügung zu stellen.

Die Verfahrensunterlagen können nebenstehend heruntergeladen werden. Darüber hinaus haben Sie die Möglichkeit unter Angabe der vollständigen Anschrift Ihre Stellungnahme durch das Betätigen des Buttons "Antwortformular" auch per E-Mail zu übermitteln.