Beteiligungsplattform BauGB Druckansicht
Herbstein: Bebauungsplan „Kurgebiet“ – 6. Änderung sowie Änderung des Flächennutzungsplanes in diesem Bereich
Kartendaten: © OpenStreetMap-Mitwirkende, SRTM
Darstellung: © OpenTopoMap (CC-BY-SA)
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BebauungsplanBegründung zum Bebauungsplan
Flächennutzungsplanänderung
Begründung zur Flächennutzungsplanänderung
Umweltbericht
Bestandskarte zum Umweltbericht
Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag
Maßnahmenkarte Maculinea
umweltrelevante Stellungnahmen B-Plan
umweltrelevante Stellungnahmen FNP
Ansprechpartner
Planungsbüro Fischer
Dipl.-Geogr. Mathias Wolf
Im Nordpark 1
35435 Wettenberg
Tel. 0641 98441 22
Beteiligungsverfahren gem. § 3 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB - Entwurf
Datum von: 26.10.2026
Datum bis: 27.11.2026 einschließlich
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Herbstein hat am 20.08.2026 gemäß § 3 Abs.2 BauGB die Entwurfsoffenlage der 6. Änderung des Bebauungsplanes „Kurgebiet“ in der Kernstadt sowie die Änderung des Flächennutzungsplanes in diesem Bereich beschlossen.
Ziel der 6. Änderung des Bebauungsplanes ist die Schaffung von Bauplanungsrecht für die Ansiedelung eines Elektro- und Anlagenbetriebes aus Herbstein. Das bisherige Sondergebiet Zweckbestimmung Kurgebiet sowie der geplante Caravanparkplatz werden zurückgenommen und ein Gewerbegebiet i.S.d. § 8 Baunutzungsverordnung ausgewiesen. Die bisherige Planung und textlichen Festsetzungen werden an die aktuellen gesetzlichen Grundlagen und an das neue Planziel angepasst.
Der Entwurf des Bebauungsplanes mit Begründung, der Entwurf der Flächennutzungsplanänderung mit Begründung, der Umweltbericht, sowie die im bisherigen Verfahren eingegangenen umweltrelevanten Stellungnahmen werden in gemäß § 3 Abs.2 Satz 1 BauGB der Zeit von
Montag, den 26.10.2026 bis einschließlich Freitag, dem 27.11.2026
im Internet unter der Adresse www.Herbstein.de unter der Rubrik: Bauen & Wohnen / Bauleitpläne / Bauleitplanung(en) im Verfahren veröffentlicht. und können zusätzlich über das zentrale Internetportal des Landes Hessen (https://bauleitplanung.hessen.de/) eingesehen werden.
Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet erfolgt eine öffentliche Auslegung der oben genannten Unterlagen gemäß § 3 Abs.2 Satz 4 Nr.4 BauGB in der Stadtverwaltung Herbstein, Zimmer 9, Markplatz 7, 36358 Herbstein.
Wir bitten Sie als Behörde oder sonstigen Träger öffentlicher Belange um Zusendung Ihrer Stellungnahme an uns bis
Freitag, den 27.11.2026.
Es wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen elektronisch übermittelt werden sollen und nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können (§ 3 Abs.2 Satz 4 Nr.3 BauGB).
Für die Flächennutzungsplanänderung gilt, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Abs. 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.
Sofern Sie im Rahmen der Beteiligung gemäß § 4 Abs.1 BauGB Anregungen und Hinweise vorgebracht haben, erhalten Sie vorab die Auswertung bzw. die Beschlussempfehlungen der Stadtverordnetenversammlung.
Gemäß § 4 Abs. 2 Satz 5 und 6 BauGB sollen sich die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange in den Stellungnahmen auf ihren Aufgabenbereich beschränken; sie haben auch Aufschluss über von ihnen beabsichtigte oder bereits eingeleitete Planungen und sonstige Maßnahmen sowie deren zeitliche Abwicklung zu geben, die für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung des Gebiets bedeutsam sein können. Verfügen sie über Informationen, die für die Ermittlung und Bewertung des Abwägungsmaterials zweckdienlich sind, haben sie diese Informationen der Stadt zur Verfügung zu stellen.
Die Verfahrensunterlagen können nebenstehend heruntergeladen werden. Darüber hinaus haben Sie die Möglichkeit unter Angabe der vollständigen Anschrift Ihre Stellungnahme durch das Betätigen des Buttons "Antwortformular" auch per E-Mail zu übermitteln.