Beteiligungsplattform BauGB Druckansicht
Pfungstadt: Bebauungsplan „Eberstädter Straße 111“
Kartendaten: © OpenStreetMap-Mitwirkende, SRTM
Darstellung: © OpenTopoMap (CC-BY-SA)
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BebauungsplanTextliche Festsetzungen
Begründung des Bebauungsplanes
Artenschutzrechtliches Gutachten
Verträglichkeitsgutachten
Ansprechpartner
Planungsbüro Fischer
Frederic Bode
Dipl.-Geograph (Uni)
Dipl.-Wirtschaftsingenieur (FH)
Im Nordpark 1
35435 Wettenberg
Tel. 0641 98441 22
Beteiligungsverfahren gem. § 13a BauGB i.V.m. § 13 BauGB – Innenentwicklung
Datum von: 26.10.2026
Datum bis: 27.11.2026 einschließlich
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Pfungstadt hat die Aufstellung und Offenlage des o.g. Bebauungsplans beschlossen.
Mit der Planung sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die städtebauliche Neuordnung und Weiterentwicklung des bestehenden Nahversorgungsstandortes geschaffen werden. Vorgesehen sind die Neuerrichtung eines zeitgemäßen Lebensmitteleinzelhandelsbetriebes sowie die Ergänzung des Standortes um weitere Dienstleistungs-, Gesundheits- und Gewerbenutzungen.
Die Aufstellung des Bebauungsplans wird im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB durchgeführt. Die Öffentlichkeit kann sich in der Stadtverwaltung, Stadthaus I der Stadt Pfungstadt, Kirchstraße 12 – 14 in Pfungstadt, 2. OG, Bauamt, Abteilung Bauen, Umwelt und Stadtplanung, Zimmer 210 über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten und zur Planung äußern.
Gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB i.V.m. § 13 Abs. 3 Satz 1 BauGB wird darauf hingewiesen, dass von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB und von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der Durchführung eines Monitorings nach § 4c BauGB abgesehen wird.
Der Entwurf des Bebauungsplanes inkl. der textlichen Festsetzungen und der zugehörigen Begründung, das Verträglichkeitsgutachten „Die Eberstädter Straße 111 in Pfungstadt als Standort für einen Lebensmitteldiscounter, Verträglichkeitsgutachten zu einem Erweiterungsvorhaben", die artenschutzrechtliche Untersuchung sowie der Inhalt dieser Bekanntmachung werden im Internet veröffentlicht und sind auf der Homepage der Stadt unter
https://www.pfungstadt.de > Bürgerservice > Neues aus dem Rathaus Amtliche Bekanntmachungen „Bauliches“ und über das Bauleitplanungsportal des Landes Hessen unter https://bauleitplanung.hessen.de/bebauungsplaene-in-hessen-a-z/p-r Pfungstadt > Zum Bebauungsplan im Verfahren während der gesamten Veröffentlichungsfrist vom
26.10.2026 – 27.11.2026 (einschließlich)
einsehbar und können heruntergeladen werden. Elektronische Stellungnahmen können während der Dauer der Veröffentlichungsfrist an stadtplanung@pfungstadt.de oder beteiligung@fischer-plan.de gesendet und abgegeben werden. Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden, können jedoch auch auf anderem Weg abgegeben werden.
Als zusätzliche leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit liegen die o. g. Planunterlagen in der Stadtverwaltung, Stadthaus I der Stadt Pfungstadt, Kirchstraße 12 – 14 in Pfungstadt, 2. OG, Bauamt, Abteilung Bauen, Umwelt und Stadtplanung, Zimmer 210 zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.
Das Planungsbüro Fischer wurde gemäß § 4b BauGB mit der Durchführung des Verfahrens beauftragt.
Wir bitten Sie als Behörde oder sonstigen Träger öffentlicher Belange um Zusendung Ihrer Stellungnahme an uns bis
27.11.2026 (einschließlich).
Es wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen elektronisch übermittelt werden sollen und nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.
Gemäß § 4 Abs. 2 Satz 5 und 6 BauGB sollen sich die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange in den Stellungnahmen auf ihren Aufgabenbereich beschränken; sie haben auch Aufschluss über von ihnen beabsichtigte oder bereits eingeleitete Planungen und sonstige Maßnahmen sowie deren zeitliche Abwicklung zu geben, die für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung des Gebiets bedeutsam sein können. Verfügen sie über Informationen, die für die Ermittlung und Bewertung des Abwägungsmaterials zweckdienlich sind, haben sie diese Informationen der Gemeinde zur Verfügung zu stellen.
Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren ohne Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt. Auf die Erstellung eines Umweltberichtes nach § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind sowie von der Erstellung einer zusammenfassenden Erklärung gemäß § 10a Abs. 1 BauGB wird abgesehen.
Die Verfahrensunterlagen können nebenstehend heruntergeladen werden. Darüber hinaus haben Sie die Möglichkeit unter Angabe der vollständigen Anschrift Ihre Stellungnahme durch das Betätigen des Buttons "Antwortformular" auch per E-Mail zu übermitteln.