Planungsbüro Fischer

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Niddatal: Vorhabenbezogener Bebauungsplan K 15 „Holzverarbeitung Kaichen“

Kartendaten: © OpenStreetMap-Mitwirkende, SRTM

Darstellung: © OpenTopoMap (CC-BY-SA)

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Bebauungsplan
Textliche Festsetzungen
Begründung des Bebauungsplanes
Umweltbericht
Bestandskarte zum Umweltbericht
Ergebnisse der faunistischen Untersuchung
Vorhaben- und Erschließungsplan

Ansprechpartner

Planungsbüro Fischer

Birgit Roeßing

Dipl.-Bauingenieurin (FH)

Stadtplanerin AKH

Im Nordpark 1

35435 Wettenberg

Tel. 0641 98441 22

Beteiligungsverfahren gem. § 3 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 4 Abs. 1 BauGB - Vorentwurf

Datum von: 26.10.2026

Datum bis:  27.11.2026 einschließlich

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Niddatal hat in ihrer Sitzung am 10.03.2026 den Aufstellungsbeschluss zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan K 15 „Holzverarbeitung Kaichen“ gefasst.

Mit der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für einen Holzverarbeitungsbetrieb als sinnvolle Nachfolgenutzung der ehemals geplanten Biogasanlage geschaffen werden. Zur Ausweisung gelangt hierzu ein Sondergebiet mit der Zweckbestimmung „Holzverarbeitung“. Des Weiteren werden die im rechtsverbindlichen Bebauungsplan K 12 „Biogasanlage Kaichen“ festgesetzten externen Ausgleichsmaßnahmen formell aufgehoben. Der natur- und artenschutzrechtliche Ausgleich ist hierausfolgend neu zu planen und rechtlich zu sichern.

Die Aufstellung des Bebauungsplans erfolgt im zweistufigen Regelverfahren. Eine Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB wird durchgeführt. Im Zuge der Aufstellung des Bebauungsplans sowie der Erstellung des Umweltberichtes wurden die in der Praxis bewährten Prüfverfahren eingesetzt. Diese ermöglichen eine weitgehend abschließende Bewertung.

Der Vorentwurf des Bebauungsplans mit der zugehörigen Begründung und Umweltbericht, einem Ergebnisbericht Artenschutz sowie dem Vorhaben- und Erschließungsplan wird in der Zeit vom

26.10.2026 – 27.11.2026 (einschließlich)

auf der Internetseite der Stadt Niddatal http://www.niddatal.de unter der Rubrik Bauen und Wohnen / Bebauungspläne/ Bebauungspläne im Verfahren veröffentlicht. Die Planunterlagen können auch im Internet über das Landesportal unter https://bauleitplanung.hessen.de abgerufen werden.

Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet erfolgt eine öffentliche Auslegung während der Dauer der Veröffentlichungsfrist in der Stadtverwaltung Niddatal, Im Kloster 6, Hauptverwaltung, Zimmer 203, 61994 Niddatal. Die Einsichtnahme ist während der üblichen Dienststunden der Verwaltung sowie nach Vereinbarung möglich.

Das Planungsbüro Fischer wurde gemäß § 4b BauGB mit der Durchführung des Verfahrens beauftragt.

Wir bitten Sie als Behörde oder sonstigen Träger öffentlicher Belange um Zusendung Ihrer Stellungnahme an uns bis

27.11.2026 (einschließlich).

Es wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen elektronisch übermittelt werden sollen und nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.

Gemäß § 4 Abs. 2 Satz 5 und 6 BauGB sollen sich die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange in den Stellungnahmen auf ihren Aufgabenbereich beschränken; sie haben auch Aufschluss über von ihnen beabsichtigte oder bereits eingeleitete Planungen und sonstige Maßnahmen sowie deren zeitliche Abwicklung zu geben, die für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung des Gebiets bedeutsam sein können. Verfügen sie über Informationen, die für die Ermittlung und Bewertung des Abwägungsmaterials zweckdienlich sind, haben sie diese Informationen der Gemeinde zur Verfügung zu stellen.

Eine Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 BauGB wird durchgeführt. Wir bitten Sie daher, sich in Ihrer Stellungnahme auch zu dem erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung zu äußern (§ 4 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 2 BauGB). 

Die Verfahrensunterlagen können nebenstehend heruntergeladen werden. Darüber hinaus haben Sie die Möglichkeit unter Angabe der vollständigen Anschrift Ihre Stellungnahme durch das Betätigen des Buttons "Antwortformular" auch per E-Mail zu übermitteln.