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Neu-Anspach: Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Rudolf-Diesel-Straße 2“

Kartendaten: © OpenStreetMap-Mitwirkende, SRTM
Darstellung: © OpenTopoMap (CC-BY-SA)
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BebauungsplanBegründung
Vorhaben- und Erschließungsplan
Landschaftspflegerischer Fachbeitrag
Allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls
Auswirkungsanalyse
Ansprechpartner
Planungsbüro Fischer
Julia Böttger
M.A. Geografie und M.A. ICBS
Im Nordpark 1
35435 Wettenberg
Tel. 0641 98441 22
Beteiligungsverfahren gem. § 13a BauGB i.V.m. § 13 BauGB – Innenentwicklung
Datum von: 12.05.2025
Datum bis: 16.06.2025 einschließlich
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neu-Anspach hat in ihrer Sitzung am 25.04.2024 die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Rudolf-Diesel-Straße 2“ im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB ohne Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB beschlossen.
Mit dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan sollen auf Ebene der verbindlichen Bauleitplanung die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für die Modernisierung und Neuordnung des bestehenden Standortes in der Rudolf-Diesel-Straße 2 geschaffen werden. Der Bereich des Plangebietes liegt im Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Rudolf-Diesel-Straße 1 und 2“ von 2013, der unter Anwendung des § 12 Abs. 1 BauGB auf die Festsetzung eines Baugebietes nach der Baunutzungsverordnung verzichtet und stattdessen die Zulässigkeit eines Lebensmitteldiscounters sowie überbaubare und nicht überbaubare Grundstücksflächen bzw. Flächen für Stellplätze festsetzt. Zur Umsetzung der vorgesehenen Planung soll der rechtswirksame vorhabenbezogene Bebauungsplan von 2013 für den Bereich des Plangebietes nunmehr ersetzt werden. Die wesentlichen Änderungen zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan von 2013 beschränken sich auf die Erhöhung der zulässigen Gesamtverkaufsfläche von 1.000 m² auf 1.200 m² sowie die Anpassung der überbaubaren Grundstücksflächen und der Flächen für Stellplätze entsprechend der aktuellen Vorhabensplanung.
Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes mit Vorhaben- und Erschließungsplan (Freiflächenplan), eine allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls, ein landschaftspflegerischer Fachbeitrag und eine Auswirkungsanalyse werden in der Zeit von
Montag, dem 12.05.2025 bis einschließlich Montag, dem 16.06.2025
im Internet unter der Adresse www.neu-anspach.de unter der Rubrik „Bauen & Umwelt/Stadtentwicklung Stadtplanung/Bebauungspläne/ Öffentlichkeitsbeteiligung“ sowie unter dem Link https://bauleitplanung/hessen.de/ veröffentlicht. Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet erfolgt eine öffentliche Auslegung der oben genannten Unterlagen im Rathaus Neu-Anspach, Bahnhofstraße 26, beim Fachbereich Bauen, Wohnen und Umwelt, Zimmer E.08.
Das Planungsbüro Fischer wurde gemäß § 4b BauGB mit der Durchführung des Verfahrens beauftragt. Die Planunterlagen können daher auch unter der Adresse www.beteiligungsverfahren-baugb.de eingesehen und heruntergeladen werden. Hier können Sie auch Ihre Stellungnahme auf einem bereitgestellten Formular abgeben.
Wir bitten Sie als Behörde oder sonstigen Träger öffentlicher Belange um Zusendung Ihrer Stellungnahme an uns bis
Montag, den 16.06.2025.
Es wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen elektronisch übermittelt werden sollen und nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.
Gemäß § 4 Abs. 2 Satz 5 und 6 BauGB sollen sich die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange in den Stellungnahmen auf ihren Aufgabenbereich beschränken; sie haben auch Aufschluss über von ihnen beabsichtigte oder bereits eingeleitete Planungen und sonstige Maßnahmen sowie deren zeitliche Abwicklung zu geben, die für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung des Gebiets bedeutsam sein können. Verfügen sie über Informationen, die für die Ermittlung und Bewertung des Abwägungsmaterials zweckdienlich sind, haben sie diese Informationen der Gemeinde zur Verfügung zu stellen.
Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren ohne Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt. Auf die Erstellung eines Umweltberichtes nach § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind sowie von der Erstellung einer zusammenfassenden Erklärung gemäß § 10a Abs. 1 BauGB wird abgesehen.
Die Verfahrensunterlagen können nebenstehend heruntergeladen werden. Darüber hinaus haben Sie die Möglichkeit unter Angabe der vollständigen Anschrift Ihre Stellungnahme durch das Betätigen des Buttons "Antwortformular" auch per E-Mail zu übermitteln.