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Glashütten: Bebauungsplan Feuerwehrstandort „In der Straßengewann“

Kartendaten: © OpenStreetMap-Mitwirkende, SRTM
Darstellung: © OpenTopoMap (CC-BY-SA)
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BebauungsplanTextliche Festsetzungen
Begründung zum Bebauungsplan
Umweltbericht
Bestandskarte zum Umweltbericht
Ansprechpartner
Planungsbüro Fischer
Julia Böttger
M.A. Geografie und M.A. ICBS
Im Nordpark 1
35435 Wettenberg
Tel. 0641 98441 22
Beteiligungsverfahren gem. § 3 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 4 Abs. 1 BauGB - Vorentwurf
Datum von: 28.07.2025
Datum bis: 29.08.2025 einschließlich
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Glashütten hat in ihrer Sitzung am 12.12.2024 die Aufstellung des Bebauungsplanes Feuerwehrstandort „In der Straßengewann“ beschlossen.
Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes sollen im Ortsteil Oberems im Bereich des westlichen Ortseingangs nördlich der Landesstraße L 3023 (Frankfurter Straße) auf Ebene der verbindlichen Bauleitplanung die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für den Neubau des Feuerwehrgerätehauses der Feuerwehr Glashütten-Oberems auf bislang landwirtschaftlich genutzten Flächen geschaffen werden. Das Planziel des Bebauungsplanes ist die Ausweisung von Flächen für den Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung „Feuerwehr“ sowie die Sicherung der zugehörigen Erschließung. Zur Wahrung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung werden zudem Festsetzungen zum Maß der baulichen Nutzung und zu den überbaubaren Grundstücksflächen getroffen sowie bauordnungsrechtliche Gestaltungsvorschriften formuliert.
Der Vorentwurf des Bebauungsplanes mit Begründung und Umweltbericht werden in der Zeit von
Montag, dem 28.07.2025 bis einschließlich Freitag, dem 29.08.2025
im Internet unter der Adresse www.gemeinde-glashuetten.de/rathaus-politik/buergerservice/bauen-wohnen veröffentlicht.
Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet erfolgt eine öffentliche Auslegung der oben genannten Unterlagen im Rathaus der Gemeinde Glashütten, Schloßborner Weg 2, Bauabteilung.
Wir bitten Sie als Behörde oder sonstigen Träger öffentlicher Belange um Zusendung Ihrer Stellungnahme an uns bis
Freitag, den 29.08.2025.
Es wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen elektronisch übermittelt werden sollen und nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.
Gemäß § 4 Abs. 2 Satz 5 und 6 BauGB sollen sich die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange in den Stellungnahmen auf ihren Aufgabenbereich beschränken; sie haben auch Aufschluss über von ihnen beabsichtigte oder bereits eingeleitete Planungen und sonstige Maßnahmen sowie deren zeitliche Abwicklung zu geben, die für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung des Gebiets bedeutsam sein können. Verfügen sie über Informationen, die für die Ermittlung und Bewertung des Abwägungsmaterials zweckdienlich sind, haben sie diese Informationen der Gemeinde zur Verfügung zu stellen.
Eine Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 BauGB wird durchgeführt. Wir bitten Sie daher, sich in Ihrer Stellungnahme auch zu dem erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung zu äußern (§ 4 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 2 BauGB).
Die Verfahrensunterlagen können nebenstehend heruntergeladen werden. Darüber hinaus haben Sie die Möglichkeit unter Angabe der vollständigen Anschrift Ihre Stellungnahme durch das Betätigen des Buttons "Antwortformular" auch per E-Mail zu übermitteln.