Planungsbüro Fischer

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Schwalmtal: Bebauungsplan „Melchiorsgrund“ sowie Änderung des Flächennutzungsplanes in diesem Bereich

Kartendaten: © OpenStreetMap-Mitwirkende, SRTM

Darstellung: © OpenTopoMap (CC-BY-SA)

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Bebauungsplan
Begründung zum Bebauungsplan
Flächennutzungsplan
Begründung zum Flächennutzungsplan
Umweltbericht
Bestandskarte zum Umweltbericht
Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag
Stellungnahmen aus Vorentwurf

Ansprechpartner

Planungsbüro Fischer

Dipl.-Geogr. Mathias Wolf

Im Nordpark 1

35435 Wettenberg

Tel. 0641 98441 22

Beteiligungsverfahren gem. § 3 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB - Entwurf

Datum von: 18.08.2025

Datum bis:  19.09.2025 einschließlich

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Schwalmtal hat am 02.02.2023 gemäß § 3 Abs. 2 BauGB die Offenlage des Bebauungsplanes „Melchiorsgrund“ im Ortsteil Hopfgarten sowie die Änderung des Flächennutzungsplanes in diesem Bereich beschlossen.

Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes sollen das kulturtherapeutische Dorf bauplanungsrechtlich erfasst, gesichert und Entwicklungsmöglichkeiten geschaffen werden. Diese Teilflächen sollen als Sondergebiet im Sinne des § 11 BauNVO Zweckbestimmung Therapiezentrum ausgewiesen werden. Die überwiegend durch landwirtschaftliche Nutzung und Gebäude geprägten Bereiche und Flächen werden als Dorfgebiet i.S.d. § 5 BauNVO ausgewiesen. Ergänzt werden diese Nutzungen durch Ausweisungen von Grünflächen und Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft für den naturschutzfachlichen Ausgleich (Kompensation). Die Planziele gelten analog für die Änderung des Flächennutzungsplanes.

Der Entwurf des Bebauungsplanes und der Flächennutzungsplanänderung inklusive Begründung einschließlich Umweltbericht, Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag, umweltrelevante Stellungnahmen sowie die Beschlussempfehlungen der bisher eingegangenen Stellungnahmen werden in der Zeit von

Montag, dem 18.08.2025 bis einschließlich Freitag, dem 19.09.2025

im Internet unter der Adresse www.schwalmtal-hessen.de unter der Rubrik Wirtschaft & Bauen / Bauleitplanung und über das zentrale Internetportal des Landes Hessen (https://bauleitplanung.hessen.de) veröffentlicht und können eingesehen und heruntergeladen werden.

Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet erfolgt gemäß § 3 Abs.2 Satz 4 Nr.4 BauGB eine öffentliche Auslegung der oben genannten Unterlagen in der Gemeindeverwaltung Schwalmtal, Alsfelder Straße 72, Ortsteil Renzendorf, Bürgerbüro (Zimmer 1), 36318 Schwalmtal.

Wir bitten Sie als Behörde oder sonstigen Träger öffentlicher Belange um Zusendung Ihrer Stellungnahme an uns bis

Freitag, dem 19.09.2025.

Es wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen elektronisch übermittelt werden sollen und nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können (§ 3 Abs.2 Satz 4 Nr.3 BauGB.

Für die Flächennutzungsplanänderung gilt, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Abs. 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.

Gemäß § 4 Abs. 2 Satz 5 und 6 BauGB sollen sich die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange in den Stellungnahmen auf ihren Aufgabenbereich beschränken; sie haben auch Aufschluss über von ihnen beabsichtigte oder bereits eingeleitete Planungen und sonstige Maßnahmen sowie deren zeitliche Abwicklung zu geben, die für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung des Gebiets bedeutsam sein können. Verfügen sie über Informationen, die für die Ermittlung und Bewertung des Abwägungsmaterials zweckdienlich sind, haben sie diese Informationen der Gemeinde zur Verfügung zu stellen.

Sofern Sie im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung eine Stellungnahme mit Anregungen und Hinweisen eingereicht haben, erhalten Sie in der Anlage eine Information darüber, wie mit Ihren Einwendungen umgegangen wurde.

Die Verfahrensunterlagen können nebenstehend heruntergeladen werden. Darüber hinaus haben Sie die Möglichkeit unter Angabe der vollständigen Anschrift Ihre Stellungnahme durch das Betätigen des Buttons "Antwortformular" auch per E-Mail zu übermitteln.