Planungsbüro Fischer

Beteiligungsplattform BauGB Druckansicht

Lollar: Bebauungsplan Nr. 2.7 „Ober dem Hohlweg / Auf dem Klinkgraben“ – 3. Änderung sowie Änderung des Flächennutzungsplanes in diesem Bereich

Kartendaten: © OpenStreetMap-Mitwirkende, SRTM

Darstellung: © OpenTopoMap (CC-BY-SA)

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Bebauungsplan
Begründung zum Bebauungsplan
Flächennutzungsplan
Begründung zum Flächennutzungsplan
Umweltbericht
Bestandskarte zum Umweltbericht
Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag
Auswertung der Stellungnahmen des Vorentwurfs

Ansprechpartner

Planungsbüro Fischer

Sophia Will

M.Sc. Stadt- und Raumplanung

Im Nordpark 1

35435 Wettenberg

Tel. 0641 98441 22

Beteiligungsverfahren gem. § 3 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB - Entwurf

Datum von: 18.08.2025

Datum bis:  19.09.2025 einschließlich

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lollar hat am 14.09.2023 gemäß § 3 Abs. 2 BauGB die Entwurfsoffenlage der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2.7 "Ober dem Hohlweg / Auf dem Klinkgraben" im Stadtteil Ruttershausen beschlossen. Eine Änderung des Flächennutzungsplanes in diesem Bereich erfolgt im Parallelverfahren gemäß § 8 Abs. 3 BauGB. Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lollar hat am 09.09.2021 gemäß § 2 Abs. 1 i.V.m. § 13a BauGB die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 2.7 "Ober dem Hohlweg / Auf dem Klinkgraben" - 3. Änderung im Stadtteil Ruttershausen (Bebauungsplan der Innenentwicklung) beschlossen. Das Verfahren wurde mit Beschluss der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lollar vom 14.09.2023 zum Entwurf in ein zweistufiges Regelverfahren mit parallel erfolgender Änderung des Flächennutzungsplanes umgestellt und die bereits erfolgte Beteiligung als frühzeitige Beteiligung i.S.d. § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB angerechnet.

Das Plangebiet liegt am westlichen Ortsrand von Ruttershausen, östlich der Straße Auf dem Klinkgraben. Das Flurstück 375 ist bereits über den Ursprungsbebauungsplan bauplanungsrechtlich gesichert und wird hier als öffentliche Grünfläche mit der Zweckbestimmung Parkanlage ausgewiesen. Ziel der Bebauungsplanänderung ist in diesem Bereich die Ausweisung eines Allgemeinen Wohngebietes i.S.d. § 4 BauNVO, um ergänzend Wohnbauflächen im Siedlungsgefüge zu schaffen. Die Erschließung ist bereits über die Straße Auf dem Klinkgraben im westlichen Bereich gegeben. Die Planziele gelten analog für die Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt, der die Fläche als eine Grünfläche mit der Zweckbestimmung Parkanlage darstellt.  

Der Entwurf des Bebauungsplanes mit Begründung, der Entwurf der Flächennutzungsplanänderung mit Begründung, der Umweltbericht mit Bestandskarte, ein Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag, sowie die im bisherigen Verfahren eingegangenen umweltrelevanten Stellungnahmen, werden in der Zeit von

Montag, den 18.08.2025 bis einschließlich Freitag, dem 19.09.2025

im Internet unter der Adresse www.lollar.de -> Aktuelles -> Bauleitplanungen veröffentlicht.

Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet erfolgt eine öffentliche Auslegung der oben genannten Unterlagen in der Stadtverwaltung Lollar, Holzmühler Weg 76, 35457 Lollar, Bauabteilung, Raum 25.

Wir bitten Sie als Behörde oder sonstigen Träger öffentlicher Belange um Zusendung Ihrer Stellungnahme an uns bis

Freitag, den 19.09.2025.

Es wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen elektronisch übermittelt werden sollen und nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.

Gemäß § 4 Abs. 2 Satz 5 und 6 BauGB sollen sich die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange in den Stellungnahmen auf ihren Aufgabenbereich beschränken; sie haben auch Aufschluss über von ihnen beabsichtigte oder bereits eingeleitete Planungen und sonstige Maßnahmen sowie deren zeitliche Abwicklung zu geben, die für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung des Gebiets bedeutsam sein können. Verfügen sie über Informationen, die für die Ermittlung und Bewertung des Abwägungsmaterials zweckdienlich sind, haben sie diese Informationen der Gemeinde zur Verfügung zu stellen.

Eine Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 BauGB wird durchgeführt. Wir bitten Sie daher, sich in Ihrer Stellungnahme auch zu dem erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung zu äußern (§ 4 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 2 BauGB).

Sofern Sie im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung eine Stellungnahme mit Anregungen und Hinweisen eingereicht haben, erhalten Sie in der Anlage eine Information darüber, wie mit Ihren Einwendungen umgegangen wurde.

Die Verfahrensunterlagen können nebenstehend heruntergeladen werden. Darüber hinaus haben Sie die Möglichkeit unter Angabe der vollständigen Anschrift Ihre Stellungnahme durch das Betätigen des Buttons "Antwortformular" auch per E-Mail zu übermitteln.