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Staufenberg: Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Wohn- und Gewerbecampus Alte Schreinerei Mainzlar“ sowie Änderung des Flächennutzungsplanes in diesem Bereich

Kartendaten: © OpenStreetMap-Mitwirkende, SRTM
Darstellung: © OpenTopoMap (CC-BY-SA)
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BebauungsplanTextliche Festsetzungen
Begründung zum Bebauungsplan
Vorhaben- und Erschließungsplan
Flächennutzungsplan
Begründung zum Flächennutzungsplan
Umweltbericht
Bestandskarte zum Umweltbericht
Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag
Ansprechpartner
Planungsbüro Fischer
Dipl.-Geogr. Mathias Wolf
Im Nordpark 1
35435 Wettenberg
Tel. 0641 98441 22
Beteiligungsverfahren gem. § 3 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 4 Abs. 1 BauGB - Vorentwurf
Datum von: 26.08.2025
Datum bis: 26.09.2025 einschließlich
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Staufenberg hat am 06.05.2025 gemäß § 2 Abs.1 BauGB die Aufstellung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Wohn- und Gewerbecampus Alte Schreinerei Mainzlar“ sowie die Änderung des Flächennutzungsplanes in diesem Bereich im Stadtteil Mainzlar beschlossen.
Ziel des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes ist die Etablierung einer Wohnbebauung auf dem ehemaligen Schreinerei-Gelände der Schreinerei Schwarz. Dazu soll die leerstehende Schreinerei in der Treiser Straße 37 niedergelegt und durch eine Wohnanlage ersetzt werden. Dazu erfolgt eine spezielle vorhabenbezogene Festsetzung gemäß § 9 Abs.1 Nr.1 BauGB i.V.m § 12 Abs.3 BauGB, die nur Wohnnutzungen und im südlichen Bereich gewerbliche Nutzungen zulässt. Ergänzt werden diese Nutzungen durch die Ausweisung eines Sondergebietes für eine Bäckereifiliale im Süden des Geltungsbereiches. Der Vorhaben- und Erschließungsplan wird Bestandteil des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes. Der Vorhabenbezogene Bebauungsplan ist nicht aus dem wirksamen Flächennutzungsplan entwickelt, so dass im Parallelverfahren eine Änderung des Flächennutzungsplanes erfolgt. Auf Ebene der FNP-Änderung wird eine gemischte Baufläche gemäß § 1 Abs.1 Nr.2 BauNVO ausgewiesen. Neben der Ausweisung von Bauflächen werden zum Entwurf Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft mit in die Planung aufgenommen, um den durch den Bebauungsplan vorbereiteten Eingriff in den Naturhaushalt zu kompensieren und auszugleichen. Neben der Ausweisung von Eingrünungsflächen werden grünordnerische Maßnahmen im Plangebiet und externe Ausgleichsflächen ausgewiesen.
Der Vorentwurf des Bebauungsplanes mit Begründung, der Vorentwurf der Flächennutzungsplan-Änderung mit Begründung, der Umweltbericht, ein Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag sowie der Vorhaben- und Erschließungsplan werden in der Zeit von
Dienstag, dem 26.08.2025 bis einschließlich Freitag, dem 26.09.2025
im Internet unter der Adresse (www.staufenberg.de) unter der Rubrik „Aktuelles in der Stadtverwaltung Staufenberg“ veröffentlicht.
Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet erfolgt eine öffentliche Auslegung der oben genannten Unterlagen in der Stadtverwaltung (Rathaus), Tarjanplatz 1, 35460 Staufenberg, Fachbereich IV Bauservice und Liegenschaftsverwaltung, Zimmer 2.07.
Wir bitten Sie als Behörde oder sonstigen Träger öffentlicher Belange um Zusendung Ihrer Stellungnahme an uns bis
Freitag, dem 26.09.2025.
Es wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen elektronisch übermittelt werden sollen und nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.
Gemäß § 4 Abs. 2 Satz 5 und 6 BauGB sollen sich die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange in den Stellungnahmen auf ihren Aufgabenbereich beschränken; sie haben auch Aufschluss über von ihnen beabsichtigte oder bereits eingeleitete Planungen und sonstige Maßnahmen sowie deren zeitliche Abwicklung zu geben, die für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung des Gebiets bedeutsam sein können. Verfügen sie über Informationen, die für die Ermittlung und Bewertung des Abwägungsmaterials zweckdienlich sind, haben sie diese Informationen der Gemeinde zur Verfügung zu stellen.
Eine Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 BauGB wird durchgeführt. Wir bitten Sie daher, sich in Ihrer Stellungnahme auch zu dem erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung zu äußern (§ 4 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 2 BauGB).
Die Verfahrensunterlagen können nebenstehend heruntergeladen werden. Darüber hinaus haben Sie die Möglichkeit unter Angabe der vollständigen Anschrift Ihre Stellungnahme durch das Betätigen des Buttons "Antwortformular" auch per E-Mail zu übermitteln.