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Schotten: Bebauungsplan „Taufsteinhütte“ – 1. Änderung und Erweiterung sowie Änderung des FNP in diesem Bereich

Kartendaten: © OpenStreetMap-Mitwirkende, SRTM
Darstellung: © OpenTopoMap (CC-BY-SA)
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BebauungsplanTextliche Festsetzungen
Begründung zum Bebauungsplan
Flächennutzungsplanänderung
Begründung zum Flächennutzungsplan
Umweltbericht
Bestandskarte zum Umweltbericht
Artenschutztrechtlicher Fachbeitrag
Ansprechpartner
Planungsbüro Fischer
Dipl.-Geogr. Mathias Wolf
Im Nordpark 1
35435 Wettenberg
Tel. 0641 98441 22
Beteiligungsverfahren gem. § 3 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 4 Abs. 1 BauGB - Vorentwurf
Datum von: 22.10.2025
Datum bis: 25.11.2025 einschließlich
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Schotten hat am 06.03.2025 gemäß § 2 Abs.1 BauGB die 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplans „Taufsteinhütte" sowie die Änderung des Flächennutzungsplanes in diesem Bereich in der Gemarkung Breungeshain beschlossen.
Ziel der Änderung und Erweiterung des Bebauungsplans ist es, die Sondergebietsfläche nach Nordwesten hin behutsam und landschaftsgerecht zu erweitern und weitere Übernachtungsmöglichkeiten und Erholungseinrichtungen zu etablieren. Gleichzeitig werden der heutige Gebäudebestand und die vorhandenen Nutzungen mit den bisherigen Vorgaben des Bebauungsplanes erfasst, angeglichen und gesichert. Der nordöstliche Weg (Flurstück 30) wird aufgrund der baulichen Anlagen etwas nach Nordosten hin verbreitert, so dass er mit Betriebsfahrzeugen des Forstes befahren werden kann. Durch diese Planänderungen werden die Grundzüge des bisher rechtskräftigen Bebauungsplanes berührt, zumal die bisher festgesetzten Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft in Teilbereichen überplant und an anderer Stelle neu ausgewiesen werden müssen. Durch die Verlagerung der Chalets erfolgt ein Rückbau der bisherigen Standorte und somit eine deutliche Vergrößerung der Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft mit speziellen Ausgleichsmaßnahmen für geschützte Lebensraumtypen.
Der Vorentwurf des Bebauungsplanes mit Begründung, der Entwurf der Flächennutzungsplan-Änderung mit Begründung sowie der Umweltbericht in der Zeit von
Mittwoch, dem 22.10.2025 bis einschließlich Dienstag, dem 25.11.2025
im Internet unter der Adresse www.schotten.de/leben-wohnen/bauen-wohnen/bauen-in-schotten/aktuelle-bauleitplanverfahren veröffentlicht.
Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet erfolgt eine öffentliche Auslegung der oben genannten Unterlagen in der Stadtverwaltung Schotten, Vogelsbergstraße 184, 63679 Schotten, Zimmer 25.
Wir bitten Sie als Behörde oder sonstiger Träger öffentlicher Belange um Zusendung Ihrer Stellungnahme an uns bis
Dienstag, dem 25.11.2025.
Es wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen elektronisch übermittelt werden sollen und nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.
Gemäß § 4 Abs. 2 Satz 5 und 6 BauGB sollen sich die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange in den Stellungnahmen auf ihren Aufgabenbereich beschränken; sie haben auch Aufschluss über von ihnen beabsichtigte oder bereits eingeleitete Planungen und sonstige Maßnahmen sowie deren zeitliche Abwicklung zu geben, die für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung des Gebiets bedeutsam sein können. Verfügen sie über Informationen, die für die Ermittlung und Bewertung des Abwägungsmaterials zweckdienlich sind, haben sie diese Informationen der Gemeinde zur Verfügung zu stellen.
Eine Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 BauGB wird durchgeführt. Wir bitten Sie daher, sich in Ihrer Stellungnahme auch zu dem erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung zu äußern (§ 4 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 2 BauGB).
Die Verfahrensunterlagen können nebenstehend heruntergeladen werden. Darüber hinaus haben Sie die Möglichkeit unter Angabe der vollständigen Anschrift Ihre Stellungnahme durch das Betätigen des Buttons "Antwortformular" auch per E-Mail zu übermitteln.