Planungsbüro Fischer

Beteiligungsplattform BauGB Druckansicht

Reiskirchen: Bebauungsplan „Alte Straße“ sowie Änderung des Flächennutzungsplanes in diesem Bereich

Beteiligungsverfahren gem. § 3 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB - Entwurf

Datum von: 27.10.2025

Datum bis:  28.11.2025 einschließlich

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Reiskirchen hat am 15.09.2021 gemäß § 3 Abs. 2 BauGB die Entwurfsoffenlage des Bebauungsplanes „Alte Straße“ im Ortsteil Lindenstruth sowie die Änderung des Flächennutzungsplanes in diesem Bereich beschlossen.

Planziel des Bebauungsplanes ist zum einen die Schaffung von Bauplanungsrecht zur Erweiterung des bestehenden Wohngebietes Beethovenstraße / Mozartstraße durch die Ausweisung eines Allgemeinen Wohngebietes i.S.d. § 4 BauNVO, um dem Bedarf und der Nachfrage nach Wohnbaugrundstücken gerecht zu werden. Zum anderen gelangt im nördlichen Planbereich eine Fläche für den Gemeinbedarf Zweckbestimmung „Sozialen Zwecken dienende Gebäude und Einrichtungen“ (Kindertagesstätte) zur Ausweisung. Ergänzend werden öffentliche und private Grünflächen sowie ein Regenrückhaltebecken ausgewiesen. Die verkehrliche Erschließung für das Gebiet erfolgt in Form einer doppelten Ringerschließung ausgehend von der Beethovenstraße und der Mozartstraße mit einer vorgesehenen Verbindung in den Außenbereich. Zum Entwurf wurden externe Ausgleichsflächen (Ökokontomaßnahmen) zur Kompensation der naturschutzrechtlichen und artenschutzrechtlichen Eingriffe mit aufgenommen (Teilplan 2/2).

Der Entwurf des Bebauungsplanes mit Begründung, der Entwurf des Flächennutzungsplanes mit Begründung, der Umweltbericht inkl. Landschaftspflegerischen Fachbeitrag, ein Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag, Bodenkompensationsbetrachtung, Schalltechnische Stellungnahme, DIN-Norm und Verkehrsuntersuchung sowie die im bisherigen Verfahren eingegangenen umweltrelevanten Stellungnahmen werden in der Zeit von

Mittwoch, den 27.10.2025 bis einschließlich Freitag, den 28.11.2025

im Internet unter der Adresse www.reiskirchen.de unter der Rubrik Bauen/ Informationen, Formulare, Downloads/ Beteiligungsverfahren Bauleitplanung veröffentlicht.

Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet erfolgt eine öffentliche Auslegung der oben genannten Unterlagen in der Gemeindeverwaltung Reiskirchen, Schulstraße 17, 35447 Reiskirchen, Fachbereich III, Fachdienst Hochbau, Zimmer 14.

Wir bitten Sie als Behörde oder sonstigen Träger öffentlicher Belange um Zusendung Ihrer Stellungnahme an uns bis

Freitag, den 28.11.2025.

Es wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen elektronisch übermittelt werden sollen und nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.

Gemäß § 4 Abs. 2 Satz 5 und 6 BauGB sollen sich die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange in den Stellungnahmen auf ihren Aufgabenbereich beschränken; sie haben auch Aufschluss über von ihnen beabsichtigte oder bereits eingeleitete Planungen und sonstige Maßnahmen sowie deren zeitliche Abwicklung zu geben, die für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung des Gebiets bedeutsam sein können. Verfügen sie über Informationen, die für die Ermittlung und Bewertung des Abwägungsmaterials zweckdienlich sind, haben sie diese Informationen der Gemeinde zur Verfügung zu stellen.

Die Verfahrensunterlagen können nebenstehend heruntergeladen werden. Darüber hinaus haben Sie die Möglichkeit unter Angabe der vollständigen Anschrift Ihre Stellungnahme durch das Betätigen des Buttons "Antwortformular" auch per E-Mail zu übermitteln.