Beteiligungsplattform BauGB Druckansicht
Grünberg: Bebauungsplan Nr. 95 „Gewerbegebiet Lumda“ sowie Änderung des Flächennutzungsplanes in diesem Bereich
Kartendaten: © OpenStreetMap-Mitwirkende, SRTM
Darstellung: © OpenTopoMap (CC-BY-SA)
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BebauungsplanTextliche Festsetzungen
Begründung zum Bebauungsplan
Flächennutzungsplanänderung
Begründung zur Flächennutzungsplanänderung
Umweltbericht
Bestandskarte zum Umweltbericht
Anlage 1 Verkehrsuntersuchung
Anlage 2-0 Verkehrsuntersuchung
Anlage 2-1 Verkehrsuntersuchung
Anlage 2-2 Verkehrsuntersuchung
Anlage 2-3 Verkehrsuntersuchung
Anlage 4-2 Ausgleichskonzept Feldlerche
Anlage 4 Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag
Anlage 5 Orientierende Baugrunduntersuchung
Anlage 6 Abfalltechnische Baugrunduntersuchung
Anlage 7 Kampfmittel
Anlage 8 Magnetresonanzprospektion
Anlage 9 Baugrunduntersuchung
Anlage 10 Kompensationsflächen Ökokonten
Anlage 10 Lage Ausgleichsflächen
Geräuschimmissionsprognose
umweltrelevante Stellungnahmen
Ansprechpartner
Planungsbüro Fischer
Dipl.-Geogr. Holger Fischer
Im Nordpark 1
35435 Wettenberg
Tel. 0641 98441 22
Beteiligungsverfahren gem. § 4a Abs. 3 BauGB i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB – Erneute Offenlage
Datum von: 17.11.2025
Datum bis: 17.12.2025 einschließlich
Der Entwurf des Flächennutzungsplanes wird insbesondere aufgrund von Änderungen im Umweltbericht erneut offengelegt. Planziel der Änderung des Flächennutzungsplanes ist die Verlegung der geplanten gewerblichen Baufläche von der Südostseite auf die Nordwestseite der BAB A5. Die Fläche südöstlich der A5 wird wieder als Fläche für die Landwirtschaft dargestellt.
Der Entwurf des Bebauungsplanes wird aufgrund der Ergänzung einer Schallemissionskontingentierung zum Schutz der Ortslage Lumda und von Änderungen im Umweltbericht ebenfalls erneut offengelegt. Planziel des Bebauungsplanes ist die Ausweisung eines Gewerbegebietes i.S. § 8 Baunutzungsverordnung und eines Industriegebietes i.S. § 9 BauNVO nordwestlich der BAB A5 mit Anschluss an die L 3127. Hinzu kommen gebietsintern Flächen für die Regenwasserrückhaltung und Kompensationsmaßnahmen im unmittelbaren Anschluss an das Baugebiet. Weitere Kompensationsmaßnahmen werden einschließlich der zugehörigen Flächen im Umweltbericht dargestellt und vertraglich gesichert.
Der Entwurf der Änderung des Flächennutzungsplanes einschließlich Begründung, Umweltbericht sowie Artenschutzrechtlichem Fachbeitrag und der Entwurf des Bebauungsplanes einschließlich zugehöriger Begründung, Verkehrsuntersuchungen, Geräuschimmissionsprognose, Umweltbericht, Artenschutzrechtlichem Fachbeitrag, Höhenplan Erschließungsstraßen und weiterer Fachgutachten sowie umweltbezogenen Stellungnahmen werden in der Zeit von
Montag, dem 17.11.2025 bis einschließlich Mittwoch, dem 17.12.2025
Im Internet unter der Adresse www.gruenberg.de unter „Leben & Wohnen“ - „Bauleitplanung“ - „Aktuelle Bauleitplanung“ veröffentlicht.
Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet erfolgt eine öffentliche Auslegung der oben genannten Unterlagen in der Stadt Grünberg, Bauabteilung, Rabegasse 1, 35305 Grünberg
Wir bitten Sie als Behörde oder sonstigen Träger öffentlicher Belange um Zusendung Ihrer Stellungnahme an uns bis
Mittwoch, dem 17.12.2025.
Es wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen elektronisch übermittelt werden sollen und nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.
Gemäß § 4 Abs. 2 Satz 5 und 6 BauGB sollen sich die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange in den Stellungnahmen auf ihren Aufgabenbereich beschränken; sie haben auch Aufschluss über von ihnen beabsichtigte oder bereits eingeleitete Planungen und sonstige Maßnahmen sowie deren zeitliche Abwicklung zu geben, die für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung des Gebiets bedeutsam sein können. Verfügen sie über Informationen, die für die Ermittlung und Bewertung des Abwägungsmaterials zweckdienlich sind, haben sie diese Informationen der Stadt zur Verfügung zu stellen.
Die Verfahrensunterlagen können nebenstehend heruntergeladen werden. Darüber hinaus haben Sie die Möglichkeit unter Angabe der vollständigen Anschrift Ihre Stellungnahme durch das Betätigen des Buttons "Antwortformular" auch per E-Mail zu übermitteln.