Planungsbüro Fischer

Beteiligungsplattform BauGB Druckansicht

Nidda: Bebauungsplan Nr.38 „Nördlich der Oderstraße“

Kartendaten: © OpenStreetMap-Mitwirkende, SRTM

Darstellung: © OpenTopoMap (CC-BY-SA)

Downloads

Bebauungsplan
Begründung des Bebauungsplanes
Landschaftspflegerischer Fachbeitrag
Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag
Geotechnisches Gutachten

Ansprechpartner

Planungsbüro Fischer

Dipl.-Geogr. Julian Adler

Im Nordpark 1

35435 Wettenberg

Tel. 0641 98441 22

Beteiligungsverfahren gem. § 13a BauGB i.V.m. § 13 BauGB – Innenentwicklung

Datum von: 12.01.2026

Datum bis:  20.02.2026 einschließlich

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Nidda hat in ihrer Sitzung am 17.09.2024 den Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 38 „Nördlich der Oderstraße“ gefasst. Die Aufstellung des Bebauungsplanes erfolgt im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst in der Gemarkung Nidda, Flur 15, die Flurstücke 326, 327, 328 und 322/1.

Mit dem Bebauungsplan sollen die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen zur Errichtung einer Wohnanlage für soziales Wohnen mit zugehörigen Stellplätzen und Freiflächen im Sinne einer städtebaulichen Nachverdichtung im rückwärtigen Bereich der bestehenden Wohnbebauung entlang der Oderstraße im Süden und der Elbestraße im Norden innerhalb des geschlossenen Bebauungszusammenhanges geschaffen werden.

Der Entwurf des Bebauungsplanes mit Begründung, ein Landschaftspflegerischer Fachbeitrag, ein Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag sowie ein Geotechnisches Gutachten werden in der Zeit von

Montag, dem 12.01.2026 bis einschließlich Freitag, dem 20.02.2026

im Internet unter der Adresse www.nidda.de/leben/bauen-wohnen/bauflaechen-in-der-entwicklung veröffentlicht.

Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet erfolgt eine öffentliche Auslegung der oben genannten Unterlagen in der Stadtverwaltung Nidda, Wilhelm-Eckhardt-Platz (Rathaus), Zimmer 204. Die Einsichtnahme ist während der allgemeinen Dienststunden der Verwaltung.

Wir bitten Sie als Behörde oder sonstigen Träger öffentlicher Belange um Zusendung Ihrer Stellungnahme an uns bis

Freitag, den 20.02.2026.

Es wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen elektronisch übermittelt werden sollen und nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.

Gemäß § 4 Abs. 2 Satz 5 und 6 BauGB sollen sich die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange in den Stellungnahmen auf ihren Aufgabenbereich beschränken; sie haben auch Aufschluss über von ihnen beabsichtigte oder bereits eingeleitete Planungen und sonstige Maßnahmen sowie deren zeitliche Abwicklung zu geben, die für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung des Gebiets bedeutsam sein können. Verfügen sie über Informationen, die für die Ermittlung und Bewertung des Abwägungsmaterials zweckdienlich sind, haben sie diese Informationen der Gemeinde zur Verfügung zu stellen.

Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren ohne Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt. Auf die Erstellung eines Umweltberichtes nach § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind sowie von der Erstellung einer zusammenfassenden Erklärung gemäß § 10a Abs. 1 BauGB wird abgesehen.

Die Verfahrensunterlagen können nebenstehend heruntergeladen werden. Darüber hinaus haben Sie die Möglichkeit unter Angabe der vollständigen Anschrift Ihre Stellungnahme durch das Betätigen des Buttons "Antwortformular" auch per E-Mail zu übermitteln.