Planungsbüro Fischer

Beteiligungsplattform BauGB Druckansicht

Reiskirchen: Bebauungsplan Nr. 1.6 „Sandacker“ – 1. Änderung

Kartendaten: © OpenStreetMap-Mitwirkende, SRTM

Darstellung: © OpenTopoMap (CC-BY-SA)

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Bebauungsplan
Begründung zum Bebauungsplan
Umweltbericht
Bestandskarte zum Unmweltbericht
Zuordnung Ökokontomaßnahmen
umweltrelevante Stellungnahmen

Ansprechpartner

Planungsbüro Fischer

Sophia Will

M.Sc. Stadt- und Raumplanung

Im Nordpark 1

35435 Wettenberg

Tel. 0641 98441 22

Beteiligungsverfahren gem. § 3 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB - Entwurf

Datum von: 20.04.2026

Datum bis:  22.05.2026 einschließlich

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Reiskirchen hat am 02.07.2025 den Bebauungsplan Nr. 1.6 „Sandacker“ - 1. Änderung im Ortsteil Reiskirchen zur Entwurfsoffenlage gemäß § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen.

Es wird ein ergänzender Neubau zur Erweiterung der bestehenden Schulgebäude notwendig. Im Rahmen der vorliegenden Bebauungsplanänderung werden die bisher restriktiven Festsetzungen des Bebauungsplanes angepasst. Planziel ist dabei weiterhin die Ausweisung einer Fläche für den Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung Schule. Ergänzend werden Flächen für Stellplätze gesichert.

Der Entwurf des Bebauungsplanes mit Begründung und Umweltbericht sowie die im bisherigen Verfahren eingegangenen umweltrelevanten Stellungnahmen werden in der Zeit von

Montag, dem 20.04.2026 bis einschließlich Freitag, dem 22.05.2026

im Internet unter der Adresse (https://www.gemeinde-reiskirchen.de/bauen/beteiligungsverfahren/) veröffentlicht.

Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet erfolgt eine öffentliche Auslegung der oben genannten Unterlagen in der Gemeindeverwaltung Reiskirchen, Schulstraße 17, 35447 Reiskirchen, Fachbereich III, Fachdienst Hochbau, Zimmer 14..

Wir bitten Sie als Behörde oder sonstigen Träger öffentlicher Belange um Zusendung Ihrer Stellungnahme an uns bis

Freitag, den 22.05.2026.

Es wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen elektronisch übermittelt werden sollen und nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.

Sofern Sie im Rahmen der Beteiligung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB Anregungen und Hinweise vorgebracht haben, erhalten Sie vorab die Auswertung bzw. die Beschlussempfehlungen der Gemeindevertretung.

Gemäß § 4 Abs. 2 Satz 5 und 6 BauGB sollen sich die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange in den Stellungnahmen auf ihren Aufgabenbereich beschränken; sie haben auch Aufschluss über von ihnen beabsichtigte oder bereits eingeleitete Planungen und sonstige Maßnahmen sowie deren zeitliche Abwicklung zu geben, die für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung des Gebiets bedeutsam sein können. Verfügen sie über Informationen, die für die Ermittlung und Bewertung des Abwägungsmaterials zweckdienlich sind, haben sie diese Informationen der Gemeinde zur Verfügung zu stellen.

Die Verfahrensunterlagen können nebenstehend heruntergeladen werden. Darüber hinaus haben Sie die Möglichkeit unter Angabe der vollständigen Anschrift Ihre Stellungnahme durch das Betätigen des Buttons "Antwortformular" auch per E-Mail zu übermitteln.