Planungsbüro Fischer

Beteiligungsplattform BauGB Druckansicht

Kirchheim: Bebauungsplan Nr. 33 „Gewerbegebiet Am Körle“ sowie 16. Änderung des Flächennutzungsplanes

Beteiligungsverfahren gem. § 3 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB - Entwurf

Datum von: 27.04.2026

Datum bis:  05.06.2026 einschließlich

Im Ortsteil Kirchheim befindet sich östlich der Bundesautobahn BAB 7 in exponierter Lage ein größerer zusammenhängender Bereich, der vormals als Standort für eine Motel-Anlage mit zugehörigen Freiflächen und Stellplatzanlagen genutzt wurde. Das weitläufig versiegelte und aktuell brachliegende Areal soll einer neuen Nutzung zugeführt und nach bereits erfolgtem Rückbau der bestehenden baulichen Anlagen aufgrund der verkehrsgünstigen autobahnnahen Lage als Gewerbegebiet städtebaulich entwickelt werden. Die Gemeindevertretung hat bereits in der Sitzung am 11.12.2017 den Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 33 „Gewerbegebiet Am Körle“ sowie der 16. Änderung des Flächennutzungsplanes in diesem Bereich gefasst und am 16.05.2024 die Offenlegung des Entwurfs der beiden Bauleitpläne beschlossen.

Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes sollen auf Ebene der verbindlichen Bauleitplanung die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für eine standortgerechte gewerbliche Folgenutzung im Zuge der städtebaulichen Entwicklung und Neuordnung des Plangebietes geschaffen werden. Das Planziel des Bebauungsplanes ist die Ausweisung eines Gewerbegebietes nach § 8 Baunutzungsverordnung (BauNVO) sowie die Sicherung der zugehörigen Erschließung. Da der Flächennutzungsplan im Bereich des Plangebietes bislang überwiegend Sondergebietsflächen darstellt, wird dieser gemäß § 8 Abs. 3 Satz 1 Baugesetzbuch (BauGB) parallel zur Aufstellung des Bebauungsplanes teilräumlich geändert. Das Planziel der 16. Änderung des Flächennutzungsplanes ist die Darstellung von „Gewerblichen Bauflächen“ gemäß § 1 Abs. 1 Nr. 3 BauNVO.

Der Entwurf des Bebauungsplanes mit Begründung und Umweltbericht, ein Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag, eine Verkehrsuntersuchung, eine gutachtliche Stellungnahme zum Schallschutz in der Bauleitplanung und ein Fachbeitrag Wasserwirtschaftliche Belange sowie die im bisherigen Verfahren eingegangenen umweltrelevanten Stellungnahmen, der Entwurf der Flächennutzungsplan-Änderung mit Begründung und Umweltbericht sowie die im bisherigen Verfahren eingegangenen umweltrelevanten Stellungnahmen werden in der Zeit vom

27.04.2026 - 05.06.2026 (einschließlich)

im Internet unter der Adresse www.kirchheim.de unter der Rubrik „Bauen in Kirchheim“ und „Bebauungspläne im Verfahren“ veröffentlicht. Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet erfolgt eine öffentliche Auslegung der oben genannten Unterlagen im Rathaus der Gemeinde Kirchheim, Bauamt, Hauptstraße 20, 36275 Kirchheim, Zimmer 13.

Das Planungsbüro Fischer wurde gemäß § 4b BauGB mit der Durchführung des Verfahrens beauftragt.

Wir bitten Sie als Behörde oder sonstigen Träger öffentlicher Belange um Zusendung Ihrer Stellungnahme an uns bis

 05.06.2026 (einschließlich).

Es wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen elektronisch übermittelt werden sollen und nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.

Sofern Sie im Rahmen der Beteiligung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB Anregungen und Hinweise vorgebracht haben, erhalten Sie vorab die Auswertung bzw. die entsprechenden Beschlussempfehlungen.

Gemäß § 4 Abs. 2 Satz 5 und 6 BauGB sollen sich die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange in den Stellungnahmen auf ihren Aufgabenbereich beschränken; sie haben auch Aufschluss über von ihnen beabsichtigte oder bereits eingeleitete Planungen und sonstige Maßnahmen sowie deren zeitliche Abwicklung zu geben, die für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung des Gebiets bedeutsam sein können. Verfügen sie über Informationen, die für die Ermittlung und Bewertung des Abwägungsmaterials zweckdienlich sind, haben sie diese Informationen der Gemeinde zur Verfügung zu stellen.

Die Verfahrensunterlagen können nebenstehend heruntergeladen werden. Darüber hinaus haben Sie die Möglichkeit unter Angabe der vollständigen Anschrift Ihre Stellungnahme durch das Betätigen des Buttons "Antwortformular" auch per E-Mail zu übermitteln.