Planungsbüro Fischer

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Niederaula: Bebauungsplan Nr. 45 „Über der Stedtemühle II“ – 1. Änderung

Kartendaten: © OpenStreetMap-Mitwirkende, SRTM

Darstellung: © OpenTopoMap (CC-BY-SA)

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Bebauungsplan
Textliche Festsetzungen
Begründung des Bebauungsplanes
Umweltbericht

Ansprechpartner

Planungsbüro Fischer

Dipl.-Geogr. Julian Adler

Im Nordpark 1

35435 Wettenberg

Tel. 0641 98441 22

Beteiligungsverfahren gem. § 3 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 4 Abs. 1 BauGB - Vorentwurf

Datum von: 01.06.2026

Datum bis:  03.07.2026 einschließlich

Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 45 „Über der Stedtemühle II“ wurden die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für die städtebauliche Entwicklung und Erschließung des gleichnamigen Wohngebietes im Ortsteil Niederaula geschaffen. Mittlerweile wurden die Baugrundstücke zum Großteil vermarktet und erste Vorhaben bauordnungsrechtlich zugelassen. Veranlasst durch ein konkretes Bauvorhaben hat sich gezeigt, dass einzelne Vorgaben des Bebauungsplanes von 2021 zu erheblichen Erschwernissen bei einer zweckentsprechenden Bebauung und Grundstücksnutzung führen, gleichwohl aber die ursprüngliche städtebauliche Grundkonzeption der Planung grundsätzlich beibehalten werden soll. Darüber hinaus weichen die tatsächlichen katasteramtlichen Grundstückgrenzen zum Teil deutlich von den bisherigen zeichnerischen Festsetzungen des Bebauungsplanes von 2021 ab.

Mit der 1. Änderung des Bebauungsplanes sollen die bisherigen zeichnerischen Festsetzungen des Bebauungsplanes von 2021 an die katasteramtlichen Grundstückgrenzen sowie an die im Zuge der laufenden Baugebietsentwicklung und Vermarktung von Baugrundstücken eingetretenen Veränderungen angepasst werden. Darüber hinaus sollen auch die bisherigen textlichen Festsetzungen und bauordnungsrechtlichen Gestaltungsvorschriften des Bebauungsplanes von 2021 nach Maßgabe der städtebaulichen Erforderlichkeit sowie im Hinblick auf aktuelle gesetzliche Vorgaben und Anforderungen überprüft und entsprechend angepasst werden. Das Planziel der 1. Änderung des Bebauungsplanes ist, entsprechend den bisherigen städtebaulichen Zielvorstellungen, die Ausweisung eines Allgemeinen Wohngebietes gemäß § 4 Baunutzungsverordnung (BauNVO) sowie die Sicherung der zugehörigen Erschließung und Grünflächen.

Der Vorentwurf des Bebauungsplanes mit zugehöriger Begründung und Umweltbericht wird in der Zeit von

01.06.2026 – 03.07.2026 (einschließlich)

im Internet unter der Adresse www.niederaula.de unter der Rubrik „Wohnen & Bauen“ und „Pläne“ veröffentlicht. Die Unterlagen können auch über das zentrale Internetportal Bauleitplanung des Landes Hessen (https://bauleitplanung.hessen.de) eingesehen werden.

Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet erfolgt eine öffentliche Auslegung der oben genannten Unterlagen in der Gemeindeverwaltung Niederaula, Rathaus, Schlitzer Straße 3, 36272 Niederaula, Zimmer 212, zu den allgemeinen Dienststunden der Verwaltung.

Das Planungsbüro Fischer wurde gemäß § 4b BauGB mit der Durchführung des Verfahrens beauftragt. Die Planunterlagen können daher auch unter der Adresse www.beteiligungsverfahren-baugb.de eingesehen und heruntergeladen werden. Hier können Sie auch Ihre Stellungnahme auf einem bereitgestellten Formular abgeben.

Wir bitten Sie als Behörde oder sonstigen Träger öffentlicher Belange um Zusendung Ihrer Stellungnahme an uns bis

03.07.2026 (einschließlich).

Es wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen elektronisch übermittelt werden sollen und nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.

Gemäß § 4 Abs. 2 Satz 5 und 6 BauGB sollen sich die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange in den Stellungnahmen auf ihren Aufgabenbereich beschränken; sie haben auch Aufschluss über von ihnen beabsichtigte oder bereits eingeleitete Planungen und sonstige Maßnahmen sowie deren zeitliche Abwicklung zu geben, die für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung des Gebiets bedeutsam sein können. Verfügen sie über Informationen, die für die Ermittlung und Bewertung des Abwägungsmaterials zweckdienlich sind, haben sie diese Informationen der Gemeinde zur Verfügung zu stellen.

Eine Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 BauGB wird durchgeführt. Wir bitten Sie daher, sich in Ihrer Stellungnahme auch zu dem erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung zu äußern (§ 4 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 2 BauGB). 

Die Verfahrensunterlagen können nebenstehend heruntergeladen werden. Darüber hinaus haben Sie die Möglichkeit unter Angabe der vollständigen Anschrift Ihre Stellungnahme durch das Betätigen des Buttons "Antwortformular" auch per E-Mail zu übermitteln.