Planungsbüro Fischer

Beteiligungsplattform BauGB Druckansicht

Karben: Bebauungsplan Nr. 255 „Sportzentrum Kloppenheim“

Kartendaten: © OpenStreetMap-Mitwirkende, SRTM

Darstellung: © OpenTopoMap (CC-BY-SA)

Downloads

Bebauungsplan
Textliche Festsetzungen
Begründung des Bebauungsplanes
Umweltbericht
Bestandskarte zum Umweltbericht
Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag

Ansprechpartner

Planungsbüro Fischer

Frederic Bode

Dipl.-Geograph (Uni)

Dipl.-Wirtschaftsingenieur (FH)

Im Nordpark 1

35435 Wettenberg

Tel. 0641 98441 22

Beteiligungsverfahren gem. § 3 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 4 Abs. 1 BauGB - Vorentwurf

Datum von: 29.06.2026

Datum bis:  07.08.2026 einschließlich

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Karben hat in ihrer Sitzung am 19.06.2026 den Vorentwurf des Bebauungsplans Nr. 255 „Sportzentrum Kloppenheim“ und die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung gemäß §§ 3 (1) und 4 (1) Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen.

Ziel der Bauleitplanung ist es, die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für ein Sportzentrum mit vielfältigsten Nutzungen (Fußballplatz, Vereinsheim, Sporthalle, weitere Sportfelder) zu schaffen.

Das Bauleitplanverfahren wird im Regelverfahren nach den §§ 3 und 4 BauGB durchgeführt. Für die Belange des Umweltschutzes erfolgt eine Umweltprüfung nach § 2 (4) BauGB, in der die voraussichtliche erheblichen Umweltauswirkungen des Bebauungsplanes ermittelt und in einem Umweltbericht beschrieben und bewertet werden.

Die frühzeitige Beteiligung zum Vorentwurf des Bebauungsplans bestehend aus Planzeichnung, Textlichen Festsetzungen, Begründung (Planstand 28.04.2026) und (vorläufigen) Umweltbericht sowie zum vorliegenden Artenschutzrechtlichen Fachbeitrag findet während der Veröffentlichungsfrist vom

29.06.2026 – 07.08.2026 (einschließlich)

über das Internet statt.

Die o. g. Unterlagen sowie der Inhalt dieser amtlichen Bekanntmachung können über die Homepage der Stadt Karben (https://www.karben.de) unter der Rubrik Bauen u. Wirtschaft unter dem Ordnungspunkt Bauleitplanung, Bauen & Wohnen à Bebauungspläne à Bebauungspläne im Verfahren eingesehen werden (https://www.karben.de/bauen-wirtschaft/bauleitplanung-bauen-wohnen/bebauungsplaene/bebauungsplaene-im-verfahren/). Alle Planunterlagen können auch über das Landesportal unter https://bauleitplanung.hessen.de abgerufen werden.

Der Öffentlichkeit wird im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben. Über den Inhalt des Vorentwurfs des Bebauungsplans wird Auskunft erteilt. Während der o. g. Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden.

Als zusätzliches Informationsangebot werden die o. g. Planunterlagen im Rathaus der Stadt Karben, Rathausplatz 1 in 61184 Karben im Fachbereich 5, Zimmer 203 öffentlich ausgelegt und können während der allgemeinen Dienststunden der Verwaltung.

Das Planungsbüro Fischer wurde gemäß § 4b BauGB mit der Durchführung des Verfahrens beauftragt. Die Planunterlagen können daher auch unter der Adresse www.beteiligungsverfahren-baugb.de eingesehen und heruntergeladen werden. Hier können Sie auch Ihre Stellungnahme auf einem bereitgestellten Formular abgeben.

Wir bitten Sie als Behörde oder sonstigen Träger öffentlicher Belange um Zusendung Ihrer Stellungnahme an uns bis

07.08.2026 (einschließlich).

Es wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen elektronisch übermittelt werden sollen und nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.

Gemäß § 4 Abs. 2 Satz 5 und 6 BauGB sollen sich die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange in den Stellungnahmen auf ihren Aufgabenbereich beschränken; sie haben auch Aufschluss über von ihnen beabsichtigte oder bereits eingeleitete Planungen und sonstige Maßnahmen sowie deren zeitliche Abwicklung zu geben, die für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung des Gebiets bedeutsam sein können. Verfügen sie über Informationen, die für die Ermittlung und Bewertung des Abwägungsmaterials zweckdienlich sind, haben sie diese Informationen der Gemeinde zur Verfügung zu stellen.

Eine Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 BauGB wird durchgeführt. Wir bitten Sie daher, sich in Ihrer Stellungnahme auch zu dem erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung zu äußern (§ 4 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 2 BauGB). 

Die Verfahrensunterlagen können nebenstehend heruntergeladen werden. Darüber hinaus haben Sie die Möglichkeit unter Angabe der vollständigen Anschrift Ihre Stellungnahme durch das Betätigen des Buttons "Antwortformular" auch per E-Mail zu übermitteln.