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Hochheim am Main: Bebauungsplan Nr. X „Weststadt“ – 23. Änderung im Bereich „Königsberger Ring 2-8“ (Weststadtcarré)
Kartendaten: © OpenStreetMap-Mitwirkende, SRTM
Darstellung: © OpenTopoMap (CC-BY-SA)
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BebauungsplanBegründung zum Bebauungsplan
Einzelhandels-/Auswirkungsanalyse
Schalltechnische Untersuchung
Ansprechpartner
Planungsbüro Fischer
Lennart Lindner
Im Nordpark 1
35435 Wettenberg
Tel. 0641 98441 22
Beteiligungsverfahren gem. § 13a BauGB i.V.m. § 13 BauGB – Innenentwicklung
Datum von: 20.07.2026
Datum bis: 21.08.2026 einschließlich
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Hochheim am Main hat am 26.02.2026 gemäß § 3 Abs. 2 BauGB die Entwurfsoffenlage zum Bebauungsplan Nr. X „Weststadt“ – 23. Änderung im Bereich „Königsberger Ring 2-8“ im Stadtteil Hochheim am Main beschlossen.
Ziel der 23. Änderung des Bebauungsplanes ist die städtebauliche Neuordnung des Versorgungszentrums am Königsberger Ring / Danziger Allee in ein Sondergebiet. Die bestehende Bebauung, gesichert als Mischgebiet gemäß § 6 BauNVO im Bebauungsplan Nr. X „Weststadt“, in Kraft getreten am 11.09.1970, ist durch einen hohen Leerstand und Instandhaltungsrückstau gekennzeichnet. Da u.a. eine Sanierung des Gebäudebestands wirtschaftlich nicht abbildbar ist, wurde ein neues städtebauliches Konzept für den Standort entwickelt. Die Planungen sind auf Grundlage des rechtskräftigen Bebauungsplanes „Weststadt“ nicht umsetzbar, weshalb mit dem Änderungsbebauungsplan die planungsrechtlichen Voraussetzungen geschaffen werden sollen. Mit der Aufstellung des Änderungsbebauungsplanes wird die Funktion des Gebiets als Versorgungszentrum für den Stadtteil planungsrechtlich weiterhin gesichert und gleichzeitig werden bestehende städtebauliche Missstände und Spannungen nachhaltig durch eine geordnete städtebauliche Neuentwicklung gelöst. Die Quartiersmitte wird wiederbelebt und neue stadträumliche Qualitäten werden durch die Verknüpfung mit dem Stadtteil über Blickachsen und Wegeverbindungen geschaffen. Der überwiegende Teil der bestehenden gewerblichen Betriebe und die Nahversorger sollen in ihrer Lage im Stadtraum gesichert werden. Die bereits bestehenden Nutzungen für gesundheitliche Zwecke sollen in einem Ärztehaus gebündelt werden. Zudem wird der Wohnanteil im Plangebiet deutlich erhöht und dem wachsenden Wohnraumbedarf der Stadt Hochheim Rechnung getragen. Die bestehende Parkplatzfläche, die im Eigentum der Stadt ist, wird in ihrem Maß und ihrer Funktion, u.a. für den Hochheimer Markt erhalten, erfährt in ihrer Platzierung aber im Zug der Planungen ebenfalls eine Neuordnung.
Der Entwurf des Bebauungsplanes einschließlich zugehöriger Begründung (inkl. Landschaftspflegerischer Fachbeitrag) sowie eine Einzelhandels-Auswirkungsanalyse und eine Schalltechnische Untersuchung wird in der Zeit von
Montag, dem 20.07.2026 bis einschließlich Freitag, dem 21.08.2026
im Internet unter der Adresse „Rathaus“ -> „Dienstleistungen A-Z" -» „Bebauungsplan“ www.hochheim.de https://www.hochheim.de/Rathaus/Dienstleistungen-A-Z/Bebauungsplan“
veröffentlicht.
Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet erfolgt eine öffentliche Auslegung der oben genannten Unterlagen im Rathaus der Stadt Hochheim am Main, Burgeffstraße 30, 65239 Hochheim am Main.
Wir bitten Sie als Behörde oder sonstigen Träger öffentlicher Belange um Zusendung Ihrer Stellungnahme an uns bis
Freitag, den 21.08.2026.
Es wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen elektronisch übermittelt werden sollen und nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.
Gemäß § 4 Abs. 2 Satz 5 und 6 BauGB sollen sich die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange in den Stellungnahmen auf ihren Aufgabenbereich beschränken; sie haben auch Aufschluss über von ihnen beabsichtigte oder bereits eingeleitete Planungen und sonstige Maßnahmen sowie deren zeitliche Abwicklung zu geben, die für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung des Gebiets bedeutsam sein können. Verfügen sie über Informationen, die für die Ermittlung und Bewertung des Abwägungsmaterials zweckdienlich sind, haben sie diese Informationen der Stadt zur Verfügung zu stellen.
Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren ohne Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt. Auf die Erstellung eines Umweltberichtes nach § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind sowie von der Erstellung einer zusammenfassenden Erklärung gemäß § 10a Abs. 1 BauGB wird abgesehen.
Die Verfahrensunterlagen können nebenstehend heruntergeladen werden. Darüber hinaus haben Sie die Möglichkeit unter Angabe der vollständigen Anschrift Ihre Stellungnahme durch das Betätigen des Buttons "Antwortformular" auch per E-Mail zu übermitteln.