Beteiligungsplattform BauGB Druckansicht
Friedberg: Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 98 „Östlich Haalweg
Kartendaten: © OpenStreetMap-Mitwirkende, SRTM
Darstellung: © OpenTopoMap (CC-BY-SA)
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BebauungsplanTextliche Festsetzungen
Begründung zum Bebauungsplan
Bestandskarte
Ansprechpartner
Planungsbüro Fischer
Bastian Seibert
Im Nordpark 1
35435 Wettenberg
Tel. 0641 98441 22
Beteiligungsverfahren gem. § 3 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 4 Abs. 1 BauGB - Vorentwurf
Datum von: 03.08.2026
Datum bis: 04.09.2026 einschließlich
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Friedberg hat in ihrer Sitzung am 26.02.2026 den Beschluss zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 98 „Östlich Haalweg“ gefasst. Die Verwaltung wurde mit dem Beschluss DS-Nr. 21-26/1691 beauftragt das Bebauungsplanverfahren in die Wege zu leiten. Dementsprechend soll eine Beteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB durchgeführt werden. Das Ziel ist es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Entwicklung eines allgemeinen Wohngebietes zu schaffen.
Der Vorentwurf des Bebauungsplanes mit Begründung, Textlichen Festsetzungen sowie Bestandskarte in der Zeit von
Montag, dem 03.08.2026 bis einschließlich Freitag, dem 04.09.2026
im Internet unter der Adresse https://www.friedberg.de/mein-friedberg/wohnen/bauleitplanung/bebauungsplaene-im-verfahren/,veröffentlicht.
Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet erfolgt eine öffentliche Auslegung der oben genannten Unterlagen im Amt für Stadtentwicklung, Liegenschaften und Rechtswesen, Friedberg, Große Klostergasse 6, vor dem Zimmer Nr. 17.
Wir bitten Sie als Behörde oder sonstigen Träger öffentlicher Belange um Zusendung Ihrer Stellungnahme an uns bis
Freitag, dem 04.09.2026.
Es wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen elektronisch übermittelt werden sollen und nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.
Gemäß § 4 Abs. 2 Satz 5 und 6 BauGB sollen sich die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange in den Stellungnahmen auf ihren Aufgabenbereich beschränken; sie haben auch Aufschluss über von ihnen beabsichtigte oder bereits eingeleitete Planungen und sonstige Maßnahmen sowie deren zeitliche Abwicklung zu geben, die für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung des Gebiets bedeutsam sein können. Verfügen sie über Informationen, die für die Ermittlung und Bewertung des Abwägungsmaterials zweckdienlich sind, haben sie diese Informationen der Gemeinde zur Verfügung zu stellen.
Eine Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 BauGB wird durchgeführt. Wir bitten Sie daher, sich in Ihrer Stellungnahme auch zu dem erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung zu äußern (§ 4 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 2 BauGB).
Die Verfahrensunterlagen können nebenstehend heruntergeladen werden. Darüber hinaus haben Sie die Möglichkeit unter Angabe der vollständigen Anschrift Ihre Stellungnahme durch das Betätigen des Buttons "Antwortformular" auch per E-Mail zu übermitteln.