Beteiligungsplattform BauGB Druckansicht
Hüttenberg: Bebauungsplan „Dollenstück IV“ sowie Änderung des Flächennutzungsplanes in diesem Bereich
Kartendaten: © OpenStreetMap-Mitwirkende, SRTM
Darstellung: © OpenTopoMap (CC-BY-SA)
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BebauungsplanBegründung zum Bebauungsplan
Flächennutzungsplanänderung
Begründung zur Flächennutzungsplanänderung
Umweltbericht
Bestandskarte zum Umweltbericht
Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag
Bericht Sondagen
Magnetometerprospektion
Schalltechnische Stellungnahme
Verkehrsuntersuchung
umweltrelevante Stellungnahmen B-Plan
umweltrelevante Stellungnahmen FNP
Ansprechpartner
Planungsbüro Fischer
Sophia Will
M.Sc. Stadt- und Raumplanung
Im Nordpark 1
35435 Wettenberg
Tel. 0641 98441 22
Beteiligungsverfahren gem. § 3 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB - Entwurf
Datum von: 07.09.2026
Datum bis: 09.10.2026 einschließlich
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hüttenberg hat am 24.02.2025 gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung des Bebauungsplanes „Dollenstück IV“ sowie die Änderung des Flächennutzungsplanes in diesem Bereich beschlossen. In der Sitzung am 09.03.2026 hat die Gemeindevertretung der Gemeinde Hüttenberg den Entwurf zur Offenlage gemäß § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen.
Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes sollen die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für ein Wohngebiet in Ergänzung von Seniorenwohnen, einem Ärztehaus und optional verschiedenen Büroräumen für verschiedene Dienstleistungsunternehmen geschaffen werden. Ziel des Bebauungsplanes ist folglich die Ausweisung eines Allgemeinen Wohngebietes i.S.d. § 4 BauNVO und eines Urbanen Gebietes i.S.d. § 6a BauNVO. Ergänzt werden die Nutzungen durch Ausweisungen von öffentlichen Grünflächen mit den Zweckbestimmungen Parkanlage und Spielplatz. Die Erschließung erfolgt ausgehend der südlich verlaufenden Gießener Straße sowie im östlichen Teil im Anschluss an die Straßen Budweisgraben / Im Dollenstück. Die Planziele gelten analog für die Änderung des Flächennutzungsplanes.
Der Entwurf des Bebauungsplanes mit Begründung, der Entwurf der Flächennutzungsplanänderung mit Begründung, der Umweltbericht, ein Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag, der Ergebnisbericht der Archäologischen Untersuchung Sondagen, der Bericht der Archäologisch-geophysikalischen Prospektion, die Schalltechnische Stellungnahme, die Verkehrsuntersuchung sowie die im bisherigen Verfahren eingegangenen umweltrelevanten Stellungnahmen werden in gemäß § 3 Abs.2 Satz 1 BauGB der Zeit von
Montag, den 07.09.2026 bis einschließlich Freitag, dem 09.10.2026
im Internet unter der Adresse https://huettenberg.de/bauen/bebauungsplaene/ veröffentlicht. und können zusätzlich über das zentrale Internetportal des Landes Hessen (https://bauleitplanung.hessen.de/) eingesehen werden.
Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet erfolgt eine öffentliche Auslegung der oben genannten Unterlagen in der Bauverwaltung der Gemeinde Hüttenberg im Ortsteil Rechtenbach, Frankfurter Str. 49-51, 35625 Hüttenberg.
Wir bitten Sie als Behörde oder sonstigen Träger öffentlicher Belange um Zusendung Ihrer Stellungnahme an uns bis
Freitag, den 09.10.2026.
Es wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen elektronisch übermittelt werden sollen und nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können (§ 3 Abs. 2 Satz 4 Nr. 3 BauGB).
Für die Flächennutzungsplanänderung gilt, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Abs. 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.
Sofern Sie im Rahmen der Beteiligung gemäß § 4 Abs.1 BauGB Anregungen und Hinweise vorgebracht haben, erhalten Sie vorab die Auswertung bzw. die Beschlussempfehlungen der Gemeindevertretung.
Gemäß § 4 Abs. 2 Satz 5 und 6 BauGB sollen sich die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange in den Stellungnahmen auf ihren Aufgabenbereich beschränken; sie haben auch Aufschluss über von ihnen beabsichtigte oder bereits eingeleitete Planungen und sonstige Maßnahmen sowie deren zeitliche Abwicklung zu geben, die für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung des Gebiets bedeutsam sein können. Verfügen sie über Informationen, die für die Ermittlung und Bewertung des Abwägungsmaterials zweckdienlich sind, haben sie diese Informationen der Gemeinde zur Verfügung zu stellen.
Die Verfahrensunterlagen können nebenstehend heruntergeladen werden. Darüber hinaus haben Sie die Möglichkeit unter Angabe der vollständigen Anschrift Ihre Stellungnahme durch das Betätigen des Buttons "Antwortformular" auch per E-Mail zu übermitteln.