Beteiligungsplattform BauGB Druckansicht
Allendorf (Lumda): Bebauungsplan „Hinter dem Löhrbachsgraben“ sowie Änderung des Flächennutzungsplanes in diesem Bereich
Kartendaten: © OpenStreetMap-Mitwirkende, SRTM
Darstellung: © OpenTopoMap (CC-BY-SA)
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BebauungsplanBegründung zum Bebauungsplan
Flächennutzungsplanänderung
Begründung zur Flächennutzungsplanänderung
Umweltbericht
Bestandskarte zum Umweltbericht
Ausgleichsfläche Umweltbericht
Magnetretrometerprospektion
Abschlussbericht Archäologie
Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag
Geotechnischer Untersuchungsbericht
umweltrelevante Stellungnahmen
Ansprechpartner
Planungsbüro Fischer
Sophia Will
M.Sc. Stadt- und Raumplanung
Im Nordpark 1
35435 Wettenberg
Tel. 0641 98441 22
Beteiligungsverfahren gem. § 3 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB - Entwurf
Datum von: 18.09.2026
Datum bis: 19.10.2026 einschließlich
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Allendorf (Lumda) hat am 06.03.2025 gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung des Bebauungsplanes „Hinter dem Löhrbachsgraben“ sowie die Änderung des Flächennutzungsplanes in diesem Bereich beschlossen.
Mit der Aufstellung des Bebauungsplans sollen die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für die städtebauliche Erweiterung der südlich an den Geltungsbereich angrenzenden Bauflächen geschaffen werden. Vorgesehen ist die Ausweisung von Flächen für den Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung „Feuerwehr und öffentliche Verwaltung“ i.S.d. § 9 Abs. 1 Nr. 5 BauGB. Ergänzend werden ein Mischgebiet i.S.d. § 6 Baunutzungsverordnung (BauNVO) sowie ein Gewerbegebiet i.S.d. § 8 BauNVO ausgewiesen und die hierfür erforderliche Erschließung gesichert.
Die Planunterlagen des Bebauungsplanes und der Flächennutzungsplanänderung, jeweils inklusive Plankarte und Begründung sowie der Umweltbericht, der artenschutzrechtliche Fachbeitrag, der Bericht der Archäologisch-geophysikalischen Prospektion, der Abschlussbericht über die archäologischen Voruntersuchungen sowie der geotechnische Untersuchungsbericht und die umweltrelevanten Stellungnahmen werden gemäß § 3. Abs. 2 BauGB in der Zeit vom
Freitag, den 18.09.2026 bis einschließlich Montag, dem 19.10.2026
im Internet unter der Adresse https://www.allendorf-lda.de/ unter der Rubrik Startseite - Aktuelles - Bauleitplanung veröffentlicht. und können zusätzlich über das zentrale Internetportal des Landes Hessen (https://bauleitplanung.hessen.de/) eingesehen werden.
Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet erfolgt eine öffentliche Auslegung der oben genannten Unterlagen im Rathaus Allendorf (Lumda), Bauamt, Zimmer 2, Bahnhofstraße 14, 35469 Allendorf (Lumda).
Wir bitten Sie als Behörde oder sonstigen Träger öffentlicher Belange um Zusendung Ihrer Stellungnahme an uns bis
Montag, den 19.10.2026.
Es wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen elektronisch übermittelt werden sollen und nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können (§ 3 Abs.2 Satz 4 Nr.3 BauGB).
Für die Flächennutzungsplanänderung gilt, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Abs. 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.
Gemäß § 4 Abs. 2 Satz 5 und 6 BauGB sollen sich die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange in den Stellungnahmen auf ihren Aufgabenbereich beschränken; sie haben auch Aufschluss über von ihnen beabsichtigte oder bereits eingeleitete Planungen und sonstige Maßnahmen sowie deren zeitliche Abwicklung zu geben, die für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung des Gebiets bedeutsam sein können. Verfügen sie über Informationen, die für die Ermittlung und Bewertung des Abwägungsmaterials zweckdienlich sind, haben sie diese Informationen der Stadt zur Verfügung zu stellen.
Die Verfahrensunterlagen können nebenstehend heruntergeladen werden. Darüber hinaus haben Sie die Möglichkeit unter Angabe der vollständigen Anschrift Ihre Stellungnahme durch das Betätigen des Buttons "Antwortformular" auch per E-Mail zu übermitteln.