Planungsbüro Fischer

Beteiligungsplattform BauGB Druckansicht

Reiskirchen: Bebauungsplan Nr. 1.8 „Vor dem Nonn“ – 1. Änderung sowie Änderung des Flächennutzungsplanes in diesem Bereich

Kartendaten: © OpenStreetMap-Mitwirkende, SRTM

Darstellung: © OpenTopoMap (CC-BY-SA)

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Bebauungsplan
Begründung zum Bebauungsplan
Flächennutzungsplan
Begründung zum Flächennutzungsplan
Umweltbericht
Bestandskarte zum Umweltbericht
Exposé zur Ökokontomaßnahme
Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag
Immissionsberechnung

Ansprechpartner

Planungsbüro Fischer

Sophia Will

M.Sc. Stadt- und Raumplanung

Im Nordpark 1

35435 Wettenberg

Tel. 0641 98441 22

Beteiligungsverfahren gem. § 3 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB - Entwurf

Datum von: 18.08.2025

Datum bis:  19.09.2025 einschließlich

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Reiskirchen hat am 23.03.2022 gemäß § 3 Abs. 2 BauGB die Entwurfsoffenlage des Bebauungsplanes Nr. 1.8 „Vor dem Nonn“ – 1. Änderung im Ortsteil Reiskirchen beschlossen. Eine Flächennutzungsplanänderung erfolgt gemäß § 8 Abs. 3 BauGB im Parallelverfahren.

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Reiskirchen hat am 02.09.2020 gemäß § 2 Abs. 1 i.V.m. § 13a BauGB die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 1.8 „Vor dem Nonn“ – 1. Änderung im Ortsteil Reiskirchen (Bebauungsplan der Innenentwicklung) beschlossen. Das Verfahren wurde mit Beschluss vom 23.03.2022 zum Entwurf in ein zweistufiges Regelverfahren mit parallel erfolgender Änderung des Flächennutzungsplanes umgestellt und die bereits erfolgte Beteiligung als frühzeitige Beteiligung i.S.d. § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB angerechnet.

Planziel ist die Umwandlung von Teilflächen, die bislang im rechtskräftigen Bebauungsplan als Grünflächen mit der Zweckbestimmung Spielplatz festgesetzt sind, in ein Allgemeines Wohngebiet gemäß § 4 BauNVO zur Vorbereitung einer zukünftigen Wohnbebauung. Der östlich gelegene Spielplatz bleibt erhalten. Die verkehrliche Anbindung erfolgt über den Fliederweg.

Der Entwurf des Bebauungsplanes mit Begründung, der Entwurf des Flächennutzungsplanes mit Begründung, der Umweltbericht, ein Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag, die Immissionsberechnung sowie die im bisherigen Verfahren eingegangenen umweltrelevanten Stellungnahmen werden in der Zeit von

Montag, den 18.08.2025 bis einschließlich Freitag, dem 19.09.2025

im Internet unter der Adresse https://www.gemeinde-reiskirchen.de/bauen/beteiligungsverfahren/veröffentlicht.

Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet erfolgt eine öffentliche Auslegung der oben genannten Unterlagen in der Gemeindeverwaltung der Gemeinde Reiskirchen, Schulstraße 17, 35447 Reiskirchen, Fachbereich III, Fachdienst Hochbau, Zimmer 14,

Wir bitten Sie als Behörde oder sonstigen Träger öffentlicher Belange um Zusendung Ihrer Stellungnahme an uns bis

Freitag, den 19.09.2025.

Es wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen elektronisch übermittelt werden sollen und nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.

Gemäß § 4 Abs. 2 Satz 5 und 6 BauGB sollen sich die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange in den Stellungnahmen auf ihren Aufgabenbereich beschränken; sie haben auch Aufschluss über von ihnen beabsichtigte oder bereits eingeleitete Planungen und sonstige Maßnahmen sowie deren zeitliche Abwicklung zu geben, die für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung des Gebiets bedeutsam sein können. Verfügen sie über Informationen, die für die Ermittlung und Bewertung des Abwägungsmaterials zweckdienlich sind, haben sie diese Informationen der Gemeinde zur Verfügung zu stellen.

Sofern Sie im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung eine Stellungnahme mit Anregungen und Hinweisen eingereicht haben, erhalten Sie in der Anlage eine Information darüber, wie mit Ihren Einwendungen umgegangen wurde.

Die Verfahrensunterlagen können nebenstehend heruntergeladen werden. Darüber hinaus haben Sie die Möglichkeit unter Angabe der vollständigen Anschrift Ihre Stellungnahme durch das Betätigen des Buttons "Antwortformular" auch per E-Mail zu übermitteln.