Planungsbüro Fischer

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Niederaula: Bebauungsplan Nr. 53 „Am Bahnhof“ sowie 14. Änderung des Flächennutzungsplanes in diesem Bereich

Kartendaten: © OpenStreetMap-Mitwirkende, SRTM

Darstellung: © OpenTopoMap (CC-BY-SA)

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Bebauungsplan
Textliche Festsetzungen zum Bebauungsplan
Begründung zum Bebauungsplan
Umweltbericht zum Bebauungsplan
Bestandskarte zum Umweltbericht
Flächennutzungsplanänderung
Begründung zur Flächennutzungsplanänderung
Umweltbericht zur Flächennutzungsplanänderung

Ansprechpartner

Planungsbüro Fischer

Julia Böttger

M.A. Geografie und M.A. ICBS

Im Nordpark 1

35435 Wettenberg

Tel. 0641 98441 22

Beteiligungsverfahren gem. § 3 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 4 Abs. 1 BauGB - Vorentwurf

Datum von: 25.08.2025

Datum bis:  26.09.2025 einschließlich

In der Marktgemeinde Niederaula ist im Bereich südöstlich der Bundesstraße B 62 (Jossastraße) seitens eines privaten Bauherrn die Umgestaltung und Wiedernutzbarmachung der bestehenden Liegenschaften des ehemaligen und derzeit untergenutzten Bahnhofsgebäudes mit zugehörigen Grundstücks- und Freiflächen als Standort für ein Beherbergungsbetrieb mit ergänzenden weiteren gewerblichen Nutzungen vorgesehen. Die Gemeindevertretung der Marktgemeinde Niederaula hat in ihrer Sitzung am 27.11.2024 daher die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 53 „Am Bahnhof“ sowie der 14. Änderung des Flächennutzungsplanes in diesem Bereich beschlossen.

Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 53 sollen die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für die städtebauliche Neuordnung im Bereich des Plangebietes sowie für die Umsetzung des geplanten Vorhabens geschaffen werden. Zur Ausweisung gelangt ein Gewerbegebiet gemäß § 8 BauNVO unter Ausschluss von Nutzungen, die an diesem Standort aus städtebaulichen Gesichtspunkten nicht verträglich untergebracht werden können. Der Flächennutzungsplan der Marktgemeinde Niederaula von 2015 stellt für den Bereich des Plangebietes gegenwärtig „Gemischte Bauflächen“ und „Landwirtschaftliche Flächen“ dar und wird daher im Parallelverfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes teilräumlich geändert. Das Planziel der 14. Änderung des Flächennutzungsplanes ist die Darstellung von „Gewerblichen Bauflächen“ zulasten der bisherigen Darstellungen.

Der Vorentwurf des Bebauungsplanes sowie der Flächennutzungsplan-Änderung mit zugehörigen Begründungen und Umweltberichten werden in der Zeit von 

Montag, dem 25.08.2025 bis einschließlich Freitag, dem 26.09.2025

im Internet unter der Adresse www.niederaula.de unter der Rubrik „Wohnen & Bauen“ und „Pläne“ veröffentlicht. Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet erfolgt eine öffentliche Auslegung der oben genannten Unterlagen in der Gemeindeverwaltung Niederaula, Rathaus, Schlitzer Straße 3, 36272 Niederaula, Zimmer 212. 

Wir bitten Sie als Behörde oder sonstigen Träger öffentlicher Belange um Zusendung Ihrer Stellungnahme an uns bis

Freitag, dem 26.09.2025.

Es wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen elektronisch übermittelt werden sollen und nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.

Gemäß § 4 Abs. 2 Satz 5 und 6 BauGB sollen sich die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange in den Stellungnahmen auf ihren Aufgabenbereich beschränken; sie haben auch Aufschluss über von ihnen beabsichtigte oder bereits eingeleitete Planungen und sonstige Maßnahmen sowie deren zeitliche Abwicklung zu geben, die für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung des Gebiets bedeutsam sein können. Verfügen sie über Informationen, die für die Ermittlung und Bewertung des Abwägungsmaterials zweckdienlich sind, haben sie diese Informationen der Gemeinde zur Verfügung zu stellen.

Eine Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 BauGB wird durchgeführt. Wir bitten Sie daher, sich in Ihrer Stellungnahme auch zu dem erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung zu äußern (§ 4 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 2 BauGB).

Die Verfahrensunterlagen können nebenstehend heruntergeladen werden. Darüber hinaus haben Sie die Möglichkeit unter Angabe der vollständigen Anschrift Ihre Stellungnahme durch das Betätigen des Buttons "Antwortformular" auch per E-Mail zu übermitteln.