Planungsbüro Fischer

Beteiligungsplattform BauGB Druckansicht

Heuchelheim: Bebauungsplan Nr. 39 "Landwehrstraße" mit Änderung des Flächennutzungsplanes

Kartendaten: © OpenStreetMap-Mitwirkende, SRTM

Darstellung: © OpenTopoMap (CC-BY-SA)

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Bebauungsplan
Begründung des Bebauungsplanes
Umweltbericht
Anlage 1 Bestandskarte
Anlage 2 Bestands- und Maßnahmenkarte
Umweltrelevante Stellungnahmen
Flächennutzungsplan
Begründung des Flächennutzungsplanes
Umweltrelevante Stellungnahmen des Flächennutzungsplanes

Ansprechpartner

Planungsbüro Fischer

Birgit Roeßing

Dipl.-Bauingenieurin (FH)

Stadtplanerin AKH

Im Nordpark 1

35435 Wettenberg

Tel. 0641 98441 22

Beteiligungsverfahren gem. § 3 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB - Entwurf

Datum von: 17.11.2025

Datum bis:  19.12.2025 einschließlich

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Heuchelheim a.d. Lahn hat in ihrer Sitzung am 04.11.2025 den Entwurf des Bebauungsplans Nr. 39 „Landwehrstraße“ sowie der Änderung des Flächennutzungsplans zur Offenlage beschlossen.

 Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes sollen die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Wohnbebauung im Bereich der Flurstücke 113/1 und 114/1, Flur 19 am östlichen Ortsrand von Heuchelheim geschaffen werden. Zur Ausweisung gelangt hierzu ein Allgemeines Wohngebiet gemäß § 4 BauNVO. Im Zuge der Änderung des Flächennutzungsplanes erfolgt die Umwidmung einer Fläche für Landwirtschaft in eine Wohnbaufläche im Parallelverfahren zum Bebauungsplan „Nr. 39 „Landwehrstraße“.

Die Aufstellung der Bauleitpläne erfolgt im zweistufigen Regelverfahren. Eine Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB wird durchgeführt. Im Zuge der Aufstellung der Bauleitpläne sowie der Erstellung des Umweltberichtes wurden die in der Praxis bewährten Prüfverfahren eingesetzt. Diese ermöglichen eine weitgehend abschließende Bewertung.

Der Entwurf der Bauleitpläne einschließlich zugehöriger Begründung und des nach Maßgabe der Anlage 1 zum Baugesetzbuch und den Umweltschutzgütern im Sinne des § 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB gegliederten Umweltberichtes sowie die vorliegenden umweltrelevanten Stellungnahmen und Informationen werden in der Zeit vom

17.11.2025 bis 19.12.2025 (einschließlich)

auf der Internetseite der Gemeinde Heuchelheim www.heuchelheim.de unter der Rubrik Bauen und Verkehr/ Wohnen und Bauen/ Aktuelle Bauleitplanverfahren veröffentlicht.

Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet erfolgt eine öffentliche Auslegung während der Dauer der Veröffentlichungsfrist in der Gemeindeverwaltung Heuchelheim, Bauabteilung, Linnpfad 30, 35452 Heuchelheim.

Wir bitten Sie als Behörde oder sonstigen Träger öffentlicher Belange um Zusendung Ihrer Stellungnahme an uns bis

19.12.2025 (einschließlich)

Es wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen elektronisch übermittelt werden sollen und nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.

Gemäß § 4 Abs. 2 Satz 5 und 6 BauGB sollen sich die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange in den Stellungnahmen auf ihren Aufgabenbereich beschränken; sie haben auch Aufschluss über von ihnen beabsichtigte oder bereits eingeleitete Planungen und sonstige Maßnahmen sowie deren zeitliche Abwicklung zu geben, die für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung des Gebiets bedeutsam sein können. Verfügen sie über Informationen, die für die Ermittlung und Bewertung des Abwägungsmaterials zweckdienlich sind, haben sie diese Informationen der Gemeinde zur Verfügung zu stellen.

Die Verfahrensunterlagen können nebenstehend heruntergeladen werden. Darüber hinaus haben Sie die Möglichkeit unter Angabe der vollständigen Anschrift Ihre Stellungnahme durch das Betätigen des Buttons "Antwortformular" auch per E-Mail zu übermitteln.