Planungsbüro Fischer

Beteiligungsplattform BauGB Druckansicht

Idstein: Bebauungsplan „Brückenbacher Weg-Teilplan Feuerwehr“ mit Änderung des Flächennutzungsplans

Beteiligungsverfahren gem. § 3 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB - Entwurf

Datum von: 22.12.2025

Datum bis:  06.02.2026 einschließlich

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Idstein hat in ihrer Sitzung am 04. Juli 2024 den Entwurf des Bebauungsplans „Brückenbacher Weg – Teilplan Feuerwehr“ sowie der Teiländerung des Flächennutzungsplans im Bereich „Brückenbacher Weg – Teilplan Feuerwehr“; Idstein-Wörsdorf gebilligt und die Durchführung der Beteiligungsverfahren nach § 3 Abs. 2 BauGB sowie § 4 Abs. 2 BauGB beschlossen.

Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans umfasst eine Fläche von insgesamt rund 0,62 Hektar (ha) und umfasst die Flurstücke der Gemarkung Wörsdorf, Flur 3, Flurstücke 102/1 und 104 (beide teilweise). Der Geltungsbereich der Teiländerung des Flächennutzungsplans „Brückenbacher Weg – Teilplan Feuerwehr“; Idstein-Wörsdorf umfasst hingegen nur eine Fläche von rund 0,58 ha im Bereich des Flurstücks 102/1, Flur 3, Gemarkung Wörsdorf.

Das städtebauliche Ziel des Bebauungsplans "Brückenbacher Weg – Teilplan Feuerwehr" liegt in der Schaffung des Planungsrechts für einen neuen Standort der Feuerwehr Wörsdorf. Der Flächennutzungsplan ist im Bereich dieser künftigen Gemeinbedarfsfläche anzupassen.

Die Aufstellung des Bebauungsplanes erfolgt im zweistufigen Regelverfahren. Eine Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 BauGB wird durchgeführt. Im Zuge der Aufstellung des Bebauungsplanes sowie der Erstellung des Umweltberichtes wurden die in der Praxis bewährten Prüfverfahren eingesetzt. Diese ermöglichen eine weitgehend abschließende Bewertung. Gemäß § 8 Abs. 3 BauGB wird der Flächennutzungsplan im Parallelverfahren in diesem Teilbereich geändert.

Der Entwurf des Bebauungsplans sowie der Teiländerung des Flächennutzungsplans einschließlich Begründungen, Umweltbericht, wesentliche vorliegende umweltbezogene Stellungnahmen und Informationen, umweltrelevanter Gutachten sowie der Inhalt der ortsüblichen öffentliche Bekanntmachung werden in der Zeit von

Montag, dem 22.12.2025 bis einschließlich Freitag, den 06.02.2026

auf der Internetseite der Stadt Idstein unter https://www.idstein.de/umweltbauen/stadtentwicklung-stadtplanung/bebauungsplaene/im-verfahren/ veröffentlicht.

Auf die vorgenannte Internetseite der Stadt Idstein wird auch im zentralen Internetportal für Bauleitplanungen in Hessen (https://bauleitplanung.hessen.de) verwiesen. Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet können die genannten Unterlagen im Rathaus der Stadt Idstein, König-Adolf-Platz 2, Bürgerbüro eingesehen und über ihren Inhalt Auskunft verlangt werden.

Wir bitten Sie als Behörde oder sonstigen Träger öffentlicher Belange um Zusendung Ihrer Stellungnahme an uns bis

Freitag, den 06.02.2026 (einschließlich).

Es wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen elektronisch übermittelt werden sollen und nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.

Gemäß § 4 Abs. 2 Satz 5 und 6 BauGB sollen sich die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange in den Stellungnahmen auf ihren Aufgabenbereich beschränken; sie haben auch Aufschluss über von ihnen beabsichtigte oder bereits eingeleitete Planungen und sonstige Maßnahmen sowie deren zeitliche Abwicklung zu geben, die für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung des

Gebiets bedeutsam sein können. Verfügen sie über Informationen, die für die Ermittlung und Bewertung des Abwägungsmaterials zweckdienlich sind, haben sie diese Informationen der Gemeinde zur Verfügung zu stellen.

Die Verfahrensunterlagen können nebenstehend heruntergeladen werden. Darüber hinaus haben Sie die Möglichkeit unter Angabe der vollständigen Anschrift Ihre Stellungnahme durch das Betätigen des Buttons "Antwortformular" auch per E-Mail zu übermitteln.