Planungsbüro Fischer

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Hochheim am Main: Bebauungsplan Nr. XXXIX "Gewerbegebiet östliche Frankfurter Straße" – 1. Änderung

Kartendaten: © OpenStreetMap-Mitwirkende, SRTM

Darstellung: © OpenTopoMap (CC-BY-SA)

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Bebauungsplan
Begründung zum Bebauungsplan
Umweltbericht
Bestandskarte zum Umweltbericht
Artenschutzprüfung
Baugrundgutachten
Anlagen zum Baugrundgutachten
umweltrelevante Stellungnahmen

Ansprechpartner

Planungsbüro Fischer

Lennart Lindner

Im Nordpark 1

35435 Wettenberg

Tel. 0641 98441 22

Beteiligungsverfahren gem. § 3 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB - Entwurf

Datum von: 02.03.2026

Datum bis:  13.04.2026 einschließlich

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Hochheim am Main hat am 18.12.2025 gemäß § 3 Abs. 2 BauGB die Entwurfsoffenlage zum Bebauungsplan Nr. XXXIX „Gewerbegebiet östliche Frankfurter Straße“ – 1. Änderung im Stadtteil Hochheim am Main beschlossen.

Ziel der 1. Änderung des vorliegenden Bebauungsplanes war die Schaffung von Bauplanungsrecht für die Erweiterung des Gewerbegebietes nordöstlich der Frankfurter Straße für die Firma Rath KG, die derzeit in der Stadt Hochheim schon ansässig ist, aber keinerlei Expansionsmöglichkeiten besitzt. Ursprünglich war die Erweiterungsfläche des Unternehmens südlich der Frankfurter Straße vorgesehen, wofür die 2. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes im Jahr 2020 durchgeführt und seitdem als Satzung beschlossen wurde.

Aufgrund der Hinweise der Träger öffentlicher Belange, der artenschutzrechtlichen Anforderungen und Konflikte sowie einer erforderlichen Verlegung der Gasfernleitung und den damit verbundenen zeitlichen Verzögerungen hat die Firma das Grundstück nördlich der Frankfurter Straße anvisiert. Da dieses Baugrundstück jedoch den Flächenansprüchen eines Hochregallagers nicht ausreicht, hat sich zwischenzeitlich ein neues Vorhaben für den Bereich (Rechenzentrum) konkretisiert, für welches nun die planungsrechtlichen Voraussetzungen geschafft werden sollen. Aus diesem Grund gelangt ein Industriegebiet i.S.d. § 9 BauNVO zur Ansiedlung des Rechenzentrums zur Ausweisung. Die Erschließung ist bereits im Bestand gegeben und soll weiterhin über die Frankfurter Straße im Süden sowie den Rheingaubogen im Westen erfolgen.

Zusätzlich soll durch den vorliegenden Bebauungsplan das bereits ansässige Ärztehaus „Sanupark“ mit verschiedenen Dienstleistungsunternehmen in seinem derzeitigen Bestand gesichert und durch die Anpassung der Baugrenzen Erweiterungsmöglichkeiten eingeräumt werden.

Der Entwurf des Bebauungsplanes mit Begründung, der Umweltbericht, ein Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag, ein Baugrundgutachten inkl. abfalltechnischem Prüfbericht, sowie die im bisherigen Verfahren eingegangenen umweltrelevanten Stellungnahmen werden in der Zeit von

Montag, den 02.03.2026 bis einschließlich Montag, dem 13.04.2026

im Internet unter der Adresse https://www.hochheim.de/Rathaus/Dienstleistunqen-A-Z/Bebauungsplan veröffentlicht.

Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet erfolgt eine öffentliche Auslegung der oben genannten Unterlagen im Rathaus der Stadt Hochheim am Main, Burgeffstraße 30, 65239 Hochheim am Main.

Wir bitten Sie als Behörde oder sonstigen Träger öffentlicher Belange um Zusendung Ihrer Stellungnahme an uns bis

Montag, den 13.04.2026.

Es wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen elektronisch übermittelt werden sollen und nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.

Gemäß § 4 Abs. 2 Satz 5 und 6 BauGB sollen sich die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange in den Stellungnahmen auf ihren Aufgabenbereich beschränken; sie haben auch Aufschluss über von ihnen beabsichtigte oder bereits eingeleitete Planungen und sonstige Maßnahmen sowie deren zeitliche Abwicklung zu geben, die für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung des Gebiets bedeutsam sein können. Verfügen sie über Informationen, die für die Ermittlung und Bewertung des Abwägungsmaterials zweckdienlich sind, haben sie diese Informationen der Stadt zur Verfügung zu stellen.

Die Verfahrensunterlagen können nebenstehend heruntergeladen werden. Darüber hinaus haben Sie die Möglichkeit unter Angabe der vollständigen Anschrift Ihre Stellungnahme durch das Betätigen des Buttons "Antwortformular" auch per E-Mail zu übermitteln.