Planungsbüro Fischer

Beteiligungsplattform BauGB Druckansicht

Dornburg: Bebauungsplan „Friedensstraße“ mit Änderung des Flächennutzungsplanes

Beteiligungsverfahren gem. § 3 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB - Entwurf

Datum von: 23.03.2026

Datum bis:  30.04.2026 einschließlich

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Dornburg hat in ihrer Sitzung am 19.02.2026 die Verfahrensumstellung zur Aufstellung des Bebauungsplans „Friedenstraße“ vom beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB auf das Regelverfahren mit Durchführung einer Umweltprüfung beschlossen. Die Verfahrensumstellung bedingt gleichzeitig die Änderung des Flächennutzungsplans.

Planziel des Bebauungsplanes ist die Schaffung von Wohnraum in Form von Mehrfamilienhäusern, um eine städtebaulich sinnvolle Nachfolgenutzung im Bereich des ehemaligen Sägewerks Bäroth planungsrechtlich vorzubereiten. Zur Ausweisung gelangt hierzu ein Allgemeines Wohngebiet gemäß § 4 Baunutzungsverordnung (BauNVO). Des Weiteren ist eine externe Ausgleichsmaßnahme Bestandteil des Bebauungsplanes. Im Zuge der Änderung des Flächennutzungsplans erfolgt die Umwidmung einer gewerblichen Baufläche in eine Wohnbaufläche.

Die Aufstellung des Bebauungsplans sowie der Änderung des Flächennutzungsplanes erfolgen im Regelverfahren. Eine Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB wird durchgeführt. Im Zuge der Aufstellung des Bebauungsplanes sowie der Erstellung des Umweltberichtes wurden die in der Praxis bewährten Prüfverfahren eingesetzt. Diese ermöglichen eine weitgehend abschließende Bewertung.

Der 2. Entwurf des Bebauungsplanes sowie der Entwurf der Änderung des Flächennutzungsplanes einschließlich zugehöriger Begründung und des nach Maßgabe der Anlage 1 zum Baugesetzbuch und den Umweltschutzgütern im Sinne des § 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB gegliederten Umweltberichts, ein artenschutzrechtlicher Fachbeitrag, ein Schallgutachten, ein Verkehrsgutachten, Untersuchungen zum Altstandort sowie die vorliegenden umweltrelevanten Stellungnahmen und Informationen werden in der Zeit vom

23.03.2026 - 30.04.2026 (einschließlich)

der Internetseite der Gemeinde Dornburg www.gemeinde-dornburg.de unter der Rubrik Bauen & Wirtschaft/ Bebauungspläne veröffentlicht. Die Unterlagen können auch über das zentrale Internetportal Bauleitplanung des Landes Hessen (https://bauleitplanung.hessen.de) eingesehen werden.

Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet erfolgt eine öffentliche Auslegung während der Dauer der Veröffentlichungsfrist im Rathaus der Gemeinde Dornburg, Bauamt, Zimmer 21/ 22, Egenolfstraße 26, 65599 Dornburg-Frickhofen Die Einsichtnahme ist während der üblichen Dienststunden der Verwaltung sowie nach Vereinbarung möglich.

Das Planungsbüro Fischer wurde gemäß § 4b BauGB mit der Durchführung des Verfahrens beauftragt.

Wir bitten Sie als Behörde oder sonstigen Träger öffentlicher Belange um Zusendung Ihrer Stellungnahme an uns bis

 30.04.2026 (einschließlich).

Es wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen elektronisch übermittelt werden sollen und nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.

Gemäß § 4 Abs. 2 Satz 5 und 6 BauGB sollen sich die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange in den Stellungnahmen auf ihren Aufgabenbereich beschränken; sie haben auch Aufschluss über von ihnen beabsichtigte oder bereits eingeleitete Planungen und sonstige Maßnahmen sowie deren zeitliche Abwicklung zu geben, die für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung des Gebiets bedeutsam sein können. Verfügen sie über Informationen, die für die Ermittlung und Bewertung des Abwägungsmaterials zweckdienlich sind, haben sie diese Informationen der Gemeinde zur Verfügung zu stellen.

Die Verfahrensunterlagen können nebenstehend heruntergeladen werden. Darüber hinaus haben Sie die Möglichkeit unter Angabe der vollständigen Anschrift Ihre Stellungnahme durch das Betätigen des Buttons "Antwortformular" auch per E-Mail zu übermitteln.