Beteiligungsplattform BauGB Druckansicht
Romrod: Bebauungsplan „Am Berg“ sowie Änderung des Flächennutzungsplanes in diesem Bereich
Kartendaten: © OpenStreetMap-Mitwirkende, SRTM
Darstellung: © OpenTopoMap (CC-BY-SA)
Downloads
BebauungsplanBegründung zum Bebauungsplan
Flächennutzungsplanänderung
Begründung zur Flächennutzungsplanänderung
Umweltbericht
Bestandskarte zum Umweltbericht
Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag
umweltrelevante Stellungnahmen B-Plan
umweltrelevante Stellungnahmen FNP
Ansprechpartner
Planungsbüro Fischer
Sophia Will
M.Sc. Stadt- und Raumplanung
Im Nordpark 1
35435 Wettenberg
Tel. 0641 98441 22
Beteiligungsverfahren gem. § 3 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB - Entwurf
Datum von: 20.04.2026
Datum bis: 22.05.2026 einschließlich
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Romrod hat am 09.09.2025 gemäß § 3 Abs. 2 BauGB die Entwurfsoffenlage des Bebauungsplanes „Am Berg“ in der Kernstadt sowie die Änderung des Flächennutzungsplanes in diesem Bereich beschlossen.
Planziel ist die Schaffung von Wohnbauplätzen. Zur Ausweisung gelangt infolgedessen ein Allgemeines Wohngebiet i.S.d. § 4 BauNVO. Das Plangebiet ist durch die angrenzende Lage zur Straße Am Berg bereits erschlossen. Ergänzend werden Flächen für Natur und Landschaft festgesetzt. Die Planziele gelten analog für die Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt, der die Fläche derzeit als Fläche für Gemeinbedarf (soziale Zwecke) darstellt.
Der Entwurf des Bebauungsplanes sowie der Flächennutzungsplanänderung, jeweils mit Begründung, der Umweltbericht, ein Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag, sowie die im bisherigen Verfahren eingegangenen umweltrelevanten Stellungnahmen werden in der Zeit von
Montag, den 20.04.2026 bis einschließlich Freitag, dem 22.05.2026
im Internet unter der Adresse https://www.romrod.de/rathaus/bauleitplanung/ veröffentlicht.
Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet erfolgt eine öffentliche Auslegung der oben genannten Unterlagen beim Magistrat der Stadt Romrod, Jahnstraße 2, 36329 Romrod, Zimmer 2.
Wir bitten Sie als Behörde oder sonstigen Träger öffentlicher Belange um Zusendung Ihrer Stellungnahme an uns bis
Freitag, den 22.05.2026.
Es wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen elektronisch übermittelt werden sollen und nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Bauleitpläne unberücksichtigt bleiben können.
Sofern Sie im Rahmen der Beteiligung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB Anregungen und Hinweise vorgebracht haben, erhalten Sie vorab die Auswertung bzw. die Beschlussempfehlungen der Stadtverordnetenversammlung.
Gemäß § 4 Abs. 2 Satz 5 und 6 BauGB sollen sich die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange in den Stellungnahmen auf ihren Aufgabenbereich beschränken; sie haben auch Aufschluss über von ihnen beabsichtigte oder bereits eingeleitete Planungen und sonstige Maßnahmen sowie deren zeitliche Abwicklung zu geben, die für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung des Gebiets bedeutsam sein können. Verfügen sie über Informationen, die für die Ermittlung und Bewertung des Abwägungsmaterials zweckdienlich sind, haben sie diese Informationen der Gemeinde zur Verfügung zu stellen.
Die Verfahrensunterlagen können nebenstehend heruntergeladen werden. Darüber hinaus haben Sie die Möglichkeit unter Angabe der vollständigen Anschrift Ihre Stellungnahme durch das Betätigen des Buttons "Antwortformular" auch per E-Mail zu übermitteln.