Planungsbüro Fischer

Beteiligungsplattform BauGB Druckansicht

Ulrichstein: Bebauungsplan „Solarpark Gilgtalhöfe“ sowie Änderung des Flächennutzungsplanes in diesem Bereich

Beteiligungsverfahren gem. § 3 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB - Entwurf

Datum von: 29.06.2026

Datum bis:  31.07.2026 einschließlich

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Ulrichstein hat am 22.05.2026 gemäß § 3 Abs. 2 BauGB die Entwurfsoffenlage des Bebauungsplanes „Solarpark Gilgtalhöfe“ in der Gemarkung Ulrichstein sowie die Änderung des Flächennutzungsplanes in diesem Bereich beschlossen.

Ziel des Bebauungsplanes ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung von Photovoltaik-Freiflächenanlagen. Dafür erfolgt die Ausweisung eines Sonstigen Sondergebietes i.S.d. § 11 Baunutzungsverordnung (BauNVO) für Anlagen, die der Nutzung von Sonnenenergie dienen, wodurch eine nachhaltige Energieversorgung aufgebaut und diese regional gesichert wird.

Der Entwurf des Bebauungsplanes mit Begründung, der Entwurf des Flächennutzungsplanes mit Begründung, der Umweltbericht, ein Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag, sowie die im bisherigen Verfahren eingegangenen umweltrelevanten Stellungnahmen werden in der Zeit von

Montag, den 29.06.2026 bis einschließlich Freitag, dem 31.07.2026

im Internet unter der Adresse https://www.ulrichstein.de/ unter der Rubrik Aktuelles, Amtliche Bekanntmachungen veröffentlicht und können ebenfalls über das zentrale Internetportal des Landes Hessen (https://bauleitplanung.hessen.de/) eingesehen und heruntergeladen werden.

Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet erfolgt eine öffentliche Auslegung der oben genannten Unterlagen in der Stadtverwaltung Ulrichstein, Marktstraße 28-32, Bauamt, 35327 Ulrichstein, während der Dienststunden der Verwaltung sowie nach Vereinbarung.

Wir bitten Sie als Behörde oder sonstigen Träger öffentlicher Belange um Zusendung Ihrer Stellungnahme an uns bis

Freitag, den 31.07.2026.

Es wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen elektronisch übermittelt werden sollen und nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.

Sofern Sie im Rahmen der Beteiligung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB Anregungen und Hinweise vorgebracht haben, erhalten Sie vorab die Auswertung bzw. die Beschlussempfehlungen der Stadtverordnetenversammlung.

Gemäß § 4 Abs. 2 Satz 5 und 6 BauGB sollen sich die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange in den Stellungnahmen auf ihren Aufgabenbereich beschränken; sie haben auch Aufschluss über von ihnen beabsichtigte oder bereits eingeleitete Planungen und sonstige Maßnahmen sowie deren zeitliche Abwicklung zu geben, die für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung des Gebiets bedeutsam sein können. Verfügen sie über Informationen, die für die Ermittlung und Bewertung des Abwägungsmaterials zweckdienlich sind, haben sie diese Informationen der Gemeinde zur Verfügung zu stellen.

Die Verfahrensunterlagen können nebenstehend heruntergeladen werden. Darüber hinaus haben Sie die Möglichkeit unter Angabe der vollständigen Anschrift Ihre Stellungnahme durch das Betätigen des Buttons "Antwortformular" auch per E-Mail zu übermitteln.