Beteiligungsplattform BauGB Druckansicht
Breidenbach: Bebauungsplan Nr.22 „Bestallungswiese / Anbindung L 3049“ sowie Änderung des Flächennutzungsplanes in diesem Bereich
Kartendaten: © OpenStreetMap-Mitwirkende, SRTM
Darstellung: © OpenTopoMap (CC-BY-SA)
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BebauungsplanBebauungsplan Ausgleich
Begründung zum Bebauungsplan
Flächennutzungsplanänderung
Begründung zur Flächennutzungsplanänderung
Umweltbericht
Bestandskarte zum Umweltbericht
Bestandskarte Ausgleich Anlage 1
Bestandskarte Ausgleich Anlage 2
Bestandskarte Ausgleich Anlage 3
Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag
Karte 1 Brutvögel
Karte 2 Reptilien
Karte 3 Maculinea
Karte 4 Maßnahmen
Faunagutachten
umweltrelevante Stellungnahmen B-Plan
umweltrelevante Stellungnahmen FNP
Ansprechpartner
Planungsbüro Fischer
Dipl.-Geogr. Mathias Wolf
Im Nordpark 1
35435 Wettenberg
Tel. 0641 98441 22
Beteiligungsverfahren gem. § 3 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB - Entwurf
Datum von: 27.07.2026
Datum bis: 04.09.2026 einschließlich
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Breidenbach hat am 03.07.2025 gemäß § 3 Abs.2 BauGB die Entwurfsoffenlage des Bebauungsplanes Nr. 22 „Bestallungswiese / Anbindung L 3049“ im Ortsteil Breidenbach sowie die Änderung des Flächennutzungsplanes in diesem Bereich beschlossen.
Ziel der Aufstellung des Bebauungsplanes und der FNP-Änderung ist die Sicherung und Erweiterung der gewerblichen Bauflächen der Firma Bryden GmbH (ehemals Buderus) am westlichen Ortsrand von Breidenbach. Auf den Erweiterungsflächen sollen Parkplätze, Lagerflächen und -hallen, Produktionsgebäude sowie Gebäude für Forschung und Entwicklung bauplanungsrechtlich vorbereitet werden. Die Planung steht in enger Abstimmung mit dem Planfeststellungverfahren der Ortsumgehung Breidenbach und der Perfverlegung. Die Flächen werden über das bestehende Betriebsgelände und vorhandene Straße erschlossen. Der Bebauungsplan ist nur teilweise aus dem wirksamen Flächennutzungsplan entwickelt, so dass der Flächennutzungsplan im Parallelverfahren § 8 Abs.3 BauGB geändert wird.
Der Entwurf des Bebauungsplanes mit Begründung, der Entwurf der Flächennutzungsplanänderung mit Begründung, der Umweltbericht, ein Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag, sowie die im bisherigen Verfahren eingegangenen umweltrelevanten Stellungnahmen werden gemäß § 3 Abs.2 Satz 1 BauGB in der Zeit von
Montag, den 27.07.2026 bis einschließlich Freitag, dem 04.09.2026
im Internet unter der Adresse www.breidenbach.de unter der Rubrik: Nachrichten, Bekanntmachungen & Informationen veröffentlicht und können ebenfalls über das zentrale Internetportal des Landes Hessen (https://bauleitplanung.hessen.de/) eingesehen werden.
Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet erfolgt eine öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs.2 Satz 4 Nr.4 BauGB der oben genannten Unterlagen in der Gemeindeverwaltung Breidenbach, Bachstraße 4-14, 35236 Breidenbach, Zimmer 6a.
Wir bitten Sie als Behörde oder sonstigen Träger öffentlicher Belange um Zusendung Ihrer Stellungnahme an uns bis
Freitag, den 04.09.2026.
Es wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen elektronisch übermittelt werden sollen und nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können (§ 3 Abs.2 Satz 4 Nr.3 BauGB).
Für die Flächennutzungsplanänderung gilt, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Abs. 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.
Sofern Sie im Rahmen der Beteiligung gemäß § 4 Abs.1 BauGB Anregungen und Hinweise vorgebracht haben, erhalten Sie vorab die Auswertung bzw. die Beschlussempfehlungen der Gemeindevertretung.
Gemäß § 4 Abs. 2 Satz 5 und 6 BauGB sollen sich die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange in den Stellungnahmen auf ihren Aufgabenbereich beschränken; sie haben auch Aufschluss über von ihnen beabsichtigte oder bereits eingeleitete Planungen und sonstige Maßnahmen sowie deren zeitliche Abwicklung zu geben, die für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung des Gebiets bedeutsam sein können. Verfügen sie über Informationen, die für die Ermittlung und Bewertung des Abwägungsmaterials zweckdienlich sind, haben sie diese Informationen der Gemeinde zur Verfügung zu stellen.
Die Verfahrensunterlagen können nebenstehend heruntergeladen werden. Darüber hinaus haben Sie die Möglichkeit unter Angabe der vollständigen Anschrift Ihre Stellungnahme durch das Betätigen des Buttons "Antwortformular" auch per E-Mail zu übermitteln.