Planungsbüro Fischer

Beteiligungsplattform BauGB Druckansicht

Staufenberg: Bebauungsplan „Gewerbegebiet Didierstraße“ sowie Änderung des Flächennutzungsplanes in diesem Bereich

Kartendaten: © OpenStreetMap-Mitwirkende, SRTM

Darstellung: © OpenTopoMap (CC-BY-SA)

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Bebauungsplan
Begründung zum Bebauungsplan
Flächennutzungsplanänderung
Begründung zur Flächennutzungsplanänderung
Umweltbericht
Bestandskarte zum Umweltbericht
Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag
umweltrelevante Stellungnahmen B-Plan
umweltrelevante Stellungnahmen FNP

Ansprechpartner

Planungsbüro Fischer

Dipl.-Geogr. Mathias Wolf

Im Nordpark 1

35435 Wettenberg

Tel. 0641 98441 22

Beteiligungsverfahren gem. § 3 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB - Entwurf

Datum von: 03.08.2026

Datum bis:  04.09.2026 einschließlich

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Staufenberg hat gemäß § 3 Abs.2 BauGB die Offenlage des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Didierstraße“ sowie die FNP-Änderung in diesem Bereich beschlossen.

Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes soll der stetigen Nachfrage nach weiteren Gewerbeflächen im Stadtgebiet Staufenberg entsprochen werden. Für die Deckung des kurzfristigen Bedarfs an Gewerbeflächen erfolgt nördlich der Didierstraße die Ausweisung eines Gewerbegebietes im Sinne § 8 BauNVO, um die gewerbliche Entwicklung bauplanungsrechtlich vorzubereiten. Das Plangebiet kann über die südlich an das Plangebiet angrenzende Didierstraße erschlossen werden. Zum Entwurf des Bebauungsplanes wurde der Geltungsbereich um die westlichen Flächen verkleinert. Der wirksame Flächennutzungsplan der Stadt Staufenberg von 1990 stellt das Plangebiet gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 9 BauGB als landwirtschaftliche Fläche dar. Folglich ist der Bebauungsplan nicht aus dem wirksamen Flächennutzungsplan entwickelt, deshalb ist eine Änderung des Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren erforderlich. Als Ausgleich für den geplanten Eingriff im Plangebiet wurden Flächen innerhalb des Geltungsbereiches sowie eine externe Ausgleichsmaßnahme des Ökokontos der Stadt zugeordnet.

Der Entwurf des Bebauungsplanes mit Begründung, der Entwurf der Flächennutzungsplanänderung mit Begründung, der Umweltbericht, ein Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag, sowie die im bisherigen Verfahren eingegangenen umweltrelevanten Stellungnahmen werden in der Zeit von

Montag, den 03.08.2026 bis einschließlich Freitag, dem 04.09.2026

im Internet unter der Adresse (www.staufenberg.de) unter der Rubrik „Aktuelles“ veröffentlicht. und können zusätzlich über das zentrale Internetportal des Landes Hessen (https://bauleitplanung.hessen.de/) eingesehen werden.

Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet erfolgt eine öffentliche Auslegung der oben genannten Unterlagen in der Stadtverwaltung Staufenberg, Tarjanplatz 1, 35460 Staufenberg, Fachbereich IV Bauservice und Liegenschaftsverwaltung, Zimmer 205,

Wir bitten Sie als Behörde oder sonstigen Träger öffentlicher Belange um Zusendung Ihrer Stellungnahme an uns bis

Freitag, den 04.09.2026.

Es wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen elektronisch übermittelt werden sollen und nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können (§ 3 Abs.2 Satz 4 Nr.3 BauGB).

Für die Flächennutzungsplanänderung gilt, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Abs. 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.

Sofern Sie im Rahmen der Beteiligung gemäß § 4 Abs.1 BauGB Anregungen und Hinweise vorgebracht haben, erhalten Sie vorab die Auswertung bzw. die Beschlussempfehlungen der Stadtverordnetenversammlung.

Gemäß § 4 Abs. 2 Satz 5 und 6 BauGB sollen sich die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange in den Stellungnahmen auf ihren Aufgabenbereich beschränken; sie haben auch Aufschluss über von ihnen beabsichtigte oder bereits eingeleitete Planungen und sonstige Maßnahmen sowie deren zeitliche Abwicklung zu geben, die für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung des Gebiets bedeutsam sein können. Verfügen sie über Informationen, die für die Ermittlung und Bewertung des Abwägungsmaterials zweckdienlich sind, haben sie diese Informationen der Gemeinde zur Verfügung zu stellen.

Die Verfahrensunterlagen können nebenstehend heruntergeladen werden. Darüber hinaus haben Sie die Möglichkeit unter Angabe der vollständigen Anschrift Ihre Stellungnahme durch das Betätigen des Buttons "Antwortformular" auch per E-Mail zu übermitteln.