Planungsbüro Fischer

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Burbach: Bebauungsplan Nr. 33 „Neuwiese“ 4. Qualifizierte Änderung sowie 12. Änderung des Flächennutzungsplanes in diesem Bereich

Kartendaten: © OpenStreetMap-Mitwirkende, SRTM

Darstellung: © OpenTopoMap (CC-BY-SA)

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Bebauungsplan
Begründung des Bebauungsplanes
Änderung des Flächennutzungsplanes
Begründung des Flächennutzungsplanes
Umweltbericht
Bestandskarte zum Umweltbericht
Bestands- und Maßnahmenkarte zur Ausgleichsplanung
Artenschutzrechtliche Prüfung

Ansprechpartner

Planungsbüro Fischer

Birgit Roeßing

Dipl.-Bauingenieurin (FH)

Stadtplanerin AKH

Im Nordpark 1

35435 Wettenberg

Tel. 0641 98441 22

Beteiligungsverfahren gem. § 3 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 4 Abs. 1 BauGB - Vorentwurf

Datum von: 31.08.2026

Datum bis:  02.10.2026 einschließlich

Der Rat der Gemeinde Burbach hat in seiner Sitzung am 21.06.2022 den Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 33 „Neuwiese“, 4. qualifizierte Änderung sowie zur 12. Änderung des Flächennutzungsplanes in diesem Bereich gefasst.

Gegenstand der 4. Qualifizierten Änderung des Bebauungsplans ist die Erweiterung der Ausweisung des Industrie- und Gewerbegebietes Richtung Norden im Bereich der Firma Vetter, einschließlich Anpassung der überbaubaren Grundstücksflächen und Neuordnung der Festsetzungen zur Anpflanzung von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen sowie der Ersatzmaßnahmen zur Behandlung artenschutzrechtlicher Belange. Im Zuge der 12. Änderung des Flächennutzungsplans erfolgt eine Erweiterung der Darstellung einer gewerblichen Baufläche.

Die Aufstellung der Bauleitpläne erfolgt im zweistufigen Regelverfahren. Eine Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB wird durchgeführt. Im Zuge der Aufstellung der Bauleitpläne sowie der Erstellung des Umweltberichtes wurden die in der Praxis bewährten Prüfverfahren eingesetzt. Diese ermöglichen eine weitgehend abschließende Bewertung.

Der Vorentwurf der Bauleitpläne mit Begründung und Umweltbericht sowie ein Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag werden in der Zeit von

31.08.2026 – 02.10.2026 (einschließlich)

auf der Internetseite der Gemeinde Burbach www.burbach-siegerland.de/Wirtschaft-Bauen/Bauen/Aktuelle-Bauleitplanung/ veröffentlicht. Die Unterlagen können auch über das zentrale Internetportal des Bundeslandes Nordrhein-Westfalen www.bauleitplanung.nrw.de eingesehen werden.

Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet erfolgt eine öffentliche Auslegung während der Dauer der Veröffentlichungsfrist bei der Gemeinde Burbach, Rathaus, Eicher Weg 13, 57299 Burbach, Stadtplanung, Raum 224, zu den allgemeinen Dienststunden der Verwaltung.

Das Planungsbüro Fischer wurde gemäß § 4b BauGB mit der Durchführung des Verfahrens beauftragt.

Wir bitten Sie als Behörde oder sonstigen Träger öffentlicher Belange um Zusendung Ihrer Stellungnahme an uns bis

02.10.2026 (einschließlich).

Es wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen elektronisch übermittelt werden sollen und nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.

Gemäß § 4 Abs. 2 Satz 5 und 6 BauGB sollen sich die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange in den Stellungnahmen auf ihren Aufgabenbereich beschränken; sie haben auch Aufschluss über von ihnen beabsichtigte oder bereits eingeleitete Planungen und sonstige Maßnahmen sowie deren zeitliche Abwicklung zu geben, die für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung des Gebiets bedeutsam sein können. Verfügen sie über Informationen, die für die Ermittlung und Bewertung des Abwägungsmaterials zweckdienlich sind, haben sie diese Informationen der Gemeinde zur Verfügung zu stellen.

Eine Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 BauGB wird durchgeführt. Wir bitten Sie daher, sich in Ihrer Stellungnahme auch zu dem erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung zu äußern (§ 4 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 2 BauGB). 

Die Verfahrensunterlagen können nebenstehend heruntergeladen werden. Darüber hinaus haben Sie die Möglichkeit unter Angabe der vollständigen Anschrift Ihre Stellungnahme durch das Betätigen des Buttons "Antwortformular" auch per E-Mail zu übermitteln.