
Beteiligungsplattform BauGB Druckansicht
Weilburg: Bebauungsplan „Verbindungsstraße Braunfelser Weg zur Christian-Spielmann-Schule“

Kartendaten: © OpenStreetMap-Mitwirkende, SRTM
Darstellung: © OpenTopoMap (CC-BY-SA)
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BebauungsplanBegründung zum Bebauungsplan
Konfliktanalyse
Bestandskarte der Biotop- und Nutzungstypen
Ergebnisse der faunistischen Untersuchungen
Ansprechpartner
Planungsbüro Fischer
Birgit Roeßing
Dipl.-Bauingenieurin (FH)
Stadtplanerin AKH
Im Nordpark 1
35435 Wettenberg
Tel. 0641 98441 22
Beteiligungsverfahren gem. § 3 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 4 Abs. 1 BauGB - Vorentwurf
Datum von: 22.09.2025
Datum bis: 24.10.2025 einschließlich
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Weilburg hat in ihrer Sitzung am 11.11.2021 die Aufstellung des Bebauungsplanes „Verbindungsstraße Braunfelser Weg zur Christian-Spielmann-Schule“ beschlossen.
Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung einer Verbindungsstraße ausgehend vom Braunfelser Weg zum Schulstandort geschaffen werden. Ziel des Bebauungsplans ist die Umsetzung städtebaulicher Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrssicherheit, insbesondere im Hinblick auf den Andienungsverkehr zum Schulstandort und zum Stadion. Darüber hinaus soll durch die neue Straßenverbindung eine spürbare Entlastung der Bewohner im Wohngebiet erreicht werden, die bislang durch zusätzlichen Verkehr im Zusammenhang mit der schulischen Nutzung und Veranstaltungen im Stadion stark beeinträchtigt werden.
Der Vorentwurf des Bebauungsplanes einschließlich zugehöriger Begründung, Konfliktanalyse, Bestandskarte und Ergebnisbericht Artenschutz wird in der Zeit vom
22.09.2025 – 24.10.2025 (einschließlich)
auf der Internetseite der Stadt Weilburg https://www.weilburg.de/aktuelles/oeffentlichebekanntmachungen veröffentlicht. Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet erfolgt eine öffentliche Auslegung während der Dauer der Veröffentlichungsfrist im Rathaus der Stadt Weilburg, Stadtbauamt Zimmer 1003, Mauerstraße 6-8, 35781 Weilburg. Die Einsichtnahme ist während der üblichen Dienststunden der Verwaltung sowie nach Vereinbarung möglich.
Das Planungsbüro Fischer wurde gemäß § 4b BauGB mit der Durchführung des Verfahrens beauftragt. Die Planunterlagen können daher auch unter der Adresse www.beteiligungsverfahren-baugb.de eingesehen und heruntergeladen werden. Hier können Sie auch Ihre Stellungnahme auf einem bereitgestellten Formular abgeben.
Wir bitten Sie als Behörde oder sonstigen Träger öffentlicher Belange um Zusendung Ihrer Stellungnahme an uns bis
Freitag, dem 24.10.2025 (einschließlich).
Es wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen elektronisch übermittelt werden sollen und nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.
Gemäß § 4 Abs. 2 Satz 5 und 6 BauGB sollen sich die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange in den Stellungnahmen auf ihren Aufgabenbereich beschränken; sie haben auch Aufschluss über von ihnen beabsichtigte oder bereits eingeleitete Planungen und sonstige Maßnahmen sowie deren zeitliche Abwicklung zu geben, die für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung des Gebiets bedeutsam sein können. Verfügen sie über Informationen, die für die Ermittlung und Bewertung des Abwägungsmaterials zweckdienlich sind, haben sie diese Informationen der Gemeinde zur Verfügung zu stellen.
Eine Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 BauGB wird durchgeführt. Wir bitten Sie daher, sich in Ihrer Stellungnahme auch zu dem erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung zu äußern (§ 4 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 2 BauGB).
Die Verfahrensunterlagen können nebenstehend heruntergeladen werden. Darüber hinaus haben Sie die Möglichkeit unter Angabe der vollständigen Anschrift Ihre Stellungnahme durch das Betätigen des Buttons "Antwortformular" auch per E-Mail zu übermitteln.