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Wetzlar: Bebauungsplan Nr. 12 „Oculus Campus“ sowie 80. Änderung des Flächennutzungsplanes in diesem Bereich

Kartendaten: © OpenStreetMap-Mitwirkende, SRTM
Darstellung: © OpenTopoMap (CC-BY-SA)
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BebauungsplanTextliche Festsetzungen
Begründung zum Bebauungsplan
FNP-Änderung und Begründung
Umweltbericht zum Bebauungsplan und zur FNP-Änderung
Bestandskarte zum Umweltbericht
Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag
Schalltechnisches Gutachten
Verkehrsuntersuchung
Klimagutachten
Verschattungsstudie
Ansprechpartner
Planungsbüro Fischer
Dipl.-Geogr. Julian Adler
Im Nordpark 1
35435 Wettenberg
Tel. 0641 98441 22
Beteiligungsverfahren gem. § 3 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 4 Abs. 1 BauGB - Vorentwurf
Datum von: 21.07.2025
Datum bis: 22.08.2025 einschließlich
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Wetzlar hat in der Sitzung am 23.02.2023 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 12 „Oculus Campus“, Stadtteil Münchholzhausen, sowie die Aufstellung der 80. Änderung des Flächennutzungsplanes in diesem Bereich beschlossen.
Das Planziel des Bebauungsplanes ist die Arrondierung der Ortslage im Osten von Münchholzhausen vorrangig für gewerbliche Zwecke und insbesondere für die Schaffung der bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für die städtebauliche Entwicklung und Erschließung bislang landwirtschaftlicher genutzter Flächen als weiteren Standort der Firma Oculus sowie die Sicherung der verkehrlichen Erschließung. Im Hinblick auf die Art der baulichen Nutzung ist die Ausweisung eines Mischgebietes im östlichen Anschluss an den Ortsrand sowie hieran anschließend die Ausweisung eines eingeschränkten Gewerbegebietes für nicht wesentlich störende Gewerbebetriebe und Anlagen vorgesehen. Im Zuge der Planung sollen nördlich der geplanten Betriebsflächen zudem auch zwei weitere Flurstücke in privatem Eigentum einbezogen werden, sodass hier städtebaulich unmittelbar an den Geltungsbereich der nördlich angrenzenden rechtswirksamen 3. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 7 „In der Stockwiese“ von 2022 angeschlossen werden kann und insgesamt eindeutige planungsrechtliche Rahmenbedingungen im Sinne eines Lückenschlusses zwischen bestehenden und geplanten Nutzungen und somit einer städtebaulich geordneten Arrondierung der Ortslage geschaffen werden.
Das Planziel der 80. Änderung des Flächennutzungsplanes ist die entsprechende Darstellung von „Gemischten Bauflächen“ und „Gewerblichen Bauflächen“ zulasten der bisherigen Darstellungen.
Der Vorentwurf des Bebauungsplanes mit Begründung und Umweltbericht sowie ein Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag, ein Schalltechnisches Gutachten, eine Verkehrsuntersuchung, ein Klimagutachten und eine Verschattungsstudie sowie der Vorentwurf der 80. Änderung des Flächennutzungsplanes mit Begründung und Umweltbericht werden in der Zeit von
Montag, dem 21.07.2025 bis einschließlich Freitag, dem 22.08.2025
im Internet unter der Adresse www.wetzlar.de/bauleitplanung veröffentlicht.
Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet erfolgt während dieses Zeitraums eine öffentliche Auslegung der oben genannten Unterlagen im Foyer des Neuen Rathauses, Ernst-Leitz-Straße 30, 35578 Wetzlar.
Wir bitten Sie als Behörde oder sonstigen Träger öffentlicher Belange um Zusendung Ihrer Stellungnahme an uns bis
Freitag, dem 22.08.2025.
Es wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen elektronisch übermittelt werden sollen und nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.
Gemäß § 4 Abs. 2 Satz 5 und 6 BauGB sollen sich die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange in den Stellungnahmen auf ihren Aufgabenbereich beschränken; sie haben auch Aufschluss über von ihnen beabsichtigte oder bereits eingeleitete Planungen und sonstige Maßnahmen sowie deren zeitliche Abwicklung zu geben, die für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung des Gebiets bedeutsam sein können. Verfügen sie über Informationen, die für die Ermittlung und Bewertung des Abwägungsmaterials zweckdienlich sind, haben sie diese Informationen der Stadt zur Verfügung zu stellen.
Eine Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 BauGB wird durchgeführt. Wir bitten Sie daher, sich in Ihrer Stellungnahme auch zu dem erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung zu äußern (§ 4 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 2 BauGB).
Die Verfahrensunterlagen können nebenstehend heruntergeladen werden. Darüber hinaus haben Sie die Möglichkeit unter Angabe der vollständigen Anschrift Ihre Stellungnahme durch das Betätigen des Buttons "Antwortformular" auch per E-Mail zu übermitteln.