Beteiligungsplattform BauGB Druckansicht
Linden: Bebauungsplan Nr. 69 „Gewerbegebiet Am Bergwerkswald“
Kartendaten: © OpenStreetMap-Mitwirkende, SRTM
Darstellung: © OpenTopoMap (CC-BY-SA)
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BebauungsplanBegründung zum Bebauungsplan
Umweltbericht
Bestandskarte zum Unmweltbericht
Bestandskarte für die Eingriffs-Ausgleichsbilanzierung
Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag
Gutachten Clostermann
Anlage 1a
Anlage 1b
Ergebniszusammenfassung
Gefährdungsabschätzung
Anlage
IB Pfeiffer Stellungnahme
Geonorm
Umwelttechnische Boden- u. Bodenluftuntersuchung
Umwelttechnische Boden- u. Bodenluftuntersuchung u. Grundwasseruntersuchung
BRP Methanbelastung
Flächennutzung 2001
Methan-Isokonzen 1990
BTB-Linden 17.02.2025
BTB-Linden 18.02.2025
BTB-Linden 19.02.2025
Freigabe Bohrlochfeld
umweltrelevante Stellungnahmen B-Plan
umweltrelevante Stellungnahmen FNP
Ansprechpartner
Planungsbüro Fischer
Dipl.-Geogr. Mathias Wolf
Im Nordpark 1
35435 Wettenberg
Tel. 0641 98441 22
Beteiligungsverfahren gem. § 3 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB - Entwurf
Datum von: 30.03.2026
Datum bis: 08.05.2026 einschließlich
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Linden hat am 10.02.2026 gemäß § 3 Abs.2 BauGB die Entwurfsoffenlage des Bebauungsplanes Nr.69 „Gewerbegebiet Am Bergwerkswald“ im Stadtteil Großen-Linden beschlossen.
Ziel des Bebauungsplanes ist die bauplanungsrechtliche Sicherung und städtebauliche Ordnung der verschiedenen Firmengelände, um eine einheitliche und den Örtlichkeiten angepasste Genehmigungsgrundlage zu schaffen. Geplant sind die Nutzungen Gewerbebetrieb / Lagerflächen / Lagerräume / Werkstätten / Büro / Betriebswohnungen.
Der Bebauungsplan ist aus dem wirksamen FNP der Stadt Linden und aus dem Regionalplan Mittelhessen 2010 entwickelt.
Aufgrund der immissionsschutzrechtlichen, artenschutzrechtlichen, bergbau- und bodenschutzrechtlichen Anforderungen, den angrenzenden Grünstrukturen (Naturschutz- und FFH-Gebiet) und des Eingriffs in Grund und Boden sind die Belange von Natur und Landschaft besonders zu würdigen und somit gemäß § 1a BauGB im Rahmen der Bauleitplanung zu behandeln. Eine Umweltprüfung ist somit durchzuführen.
Der Entwurf des Bebauungsplanes mit Begründung und Umweltbericht, ein Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag, die im bisherigen Verfahren eingegangenen umweltrelevanten Stellungnahmen sowie noch weitere Gutachten zu den Themen Bergbau, Altlasten, Statik, Bodenuntersuchungen und Kampfmittel werden in der Zeit von
Montag, dem 30.03.2026 bis einschließlich Freitag, dem 08.05.2026
im Internet unter der Adresse www.linden.de unter der Rubrik Leben und Wohnen / Bauen und Gebühren: Bauleitplanung veröffentlicht.
Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet erfolgt eine öffentliche Auslegung der oben genannten Unterlagen in der Stadtverwaltung Linden, Konrad-Adenauer-Straße 25, Zimmer 103.
Wir bitten Sie als Behörde oder sonstigen Träger öffentlicher Belange um Zusendung Ihrer Stellungnahme an uns bis
Freitag, den 08.05.2026.
Es wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen elektronisch übermittelt werden sollen und nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.
Sofern Sie im Rahmen der Beteiligung gemäß § 4 Abs.1 BauGB Anregungen und Hinweise vorgebracht haben, erhalten Sie vorab die Auswertung bzw. die Beschlussempfehlungen der Stadtverordnetenversammlung.
Gemäß § 4 Abs. 2 Satz 5 und 6 BauGB sollen sich die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange in den Stellungnahmen auf ihren Aufgabenbereich beschränken; sie haben auch Aufschluss über von ihnen beabsichtigte oder bereits eingeleitete Planungen und sonstige Maßnahmen sowie deren zeitliche Abwicklung zu geben, die für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung des Gebiets bedeutsam sein können. Verfügen sie über Informationen, die für die Ermittlung und Bewertung des Abwägungsmaterials zweckdienlich sind, haben sie diese Informationen der Gemeinde zur Verfügung zu stellen.
Die Verfahrensunterlagen können nebenstehend heruntergeladen werden. Darüber hinaus haben Sie die Möglichkeit unter Angabe der vollständigen Anschrift Ihre Stellungnahme durch das Betätigen des Buttons "Antwortformular" auch per E-Mail zu übermitteln.