Beteiligungsplattform BauGB Druckansicht
Romrod: Bebauungsplan „Heimersweg“ sowie Änderung des Flächennutzungsplanes in diesem Bereich
Kartendaten: © OpenStreetMap-Mitwirkende, SRTM
Darstellung: © OpenTopoMap (CC-BY-SA)
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BebauungsplanBegründung zum Bebauungsplan
Flächennutzungsplan
Begründung des Flächennutzungsplanes
Umweltbericht
Bestandskarte zum Umweltbericht
Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag
umweltrelevante Stellungnahmen B-Plan
umweltrelevante Stellungnahmen FNP
Ansprechpartner
Planungsbüro Fischer
Dipl.-Geogr. Mathias Wolf
Im Nordpark 1
35435 Wettenberg
Tel. 0641 98441 22
Beteiligungsverfahren gem. § 3 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB - Entwurf
Datum von: 20.04.2026
Datum bis: 22.05.2026 einschließlich
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Romrod hat am 14.11.2023 gemäß § 3 Abs. 2 BauGB den Entwurfs- und Offenlagebeschluss für den Bebauungsplan „Heimersweg“ und für die FNP-Änderung in diesem Bereich im Ortsteil Ober-Breidenbach beschlossen.
Ziel des Bebauungsplanes ist die Ausweisung eines Dorfgebietes i.S.d. § 5 BauNVO sowie einer Grünfläche Zweckbestimmung „Reitplatz“. Geplant ist die Errichtung eines Reitplatzes im Osten des Geltungsbereiches, der durch ein Stallgebäude westlich des Reitplatzes ergänzt werden soll. Für die bestehende Bebauung am Heimersweg und An der Zeih werden die bestehenden Gebäude erfasst und Möglichkeiten der Nachverdichtung für Wohngebäude und lw. Betriebsgebäude geschaffen. Das Plangebiet soll über die ausgebauten Wege erschlossen werden. Neben der Ausweisung von Bauflächen werden zum Entwurf des Bebauungsplanes Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft mit in die Planung aufgenommen, um den durch den Bebauungsplan vorbereiteten Eingriff in Natur und Landschaft zu kompensieren und auszugleichen.
Die Planziele gelten analog für die Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt, der die Fläche derzeit als gemischte Baufläche Bestand und lw. Nutzfläche darstellt.
Der Entwurf des Bebauungsplanes mit Begründung, der Entwurf des Flächennutzungsplanes mit Begründung, der Umweltbericht, ein Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag, sowie die im bisherigen Verfahren eingegangenen umweltrelevanten Stellungnahmen werden in der Zeit von
Montag, den 20.04.2026 bis einschließlich Freitag, den 22.05.2026
im Internet unter der Adresse https://www.romrod.de/rathaus/bauleitplanung/ veröffentlicht.
Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet erfolgt eine öffentliche Auslegung der oben genannten Unterlagen beim Magistrat der Stadt Romrod, Jahnstraße 2, 36329 Romrod, Zimmer 2.
Wir bitten Sie als Behörde oder sonstigen Träger öffentlicher Belange um Zusendung Ihrer Stellungnahme an uns bis
Freitag, den 22.05.2026.
Es wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen elektronisch übermittelt werden sollen und nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.
Sofern Sie im Rahmen der Beteiligung gemäß § 4 Abs.1 BauGB Anregungen und Hinweise vorgebracht haben, erhalten Sie vorab die Auswertung bzw. die Beschlussempfehlungen der Stadtverordnetenversammlung.
Gemäß § 4 Abs. 2 Satz 5 und 6 BauGB sollen sich die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange in den Stellungnahmen auf ihren Aufgabenbereich beschränken; sie haben auch Aufschluss über von ihnen beabsichtigte oder bereits eingeleitete Planungen und sonstige Maßnahmen sowie deren zeitliche Abwicklung zu geben, die für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung des Gebiets bedeutsam sein können. Verfügen sie über Informationen, die für die Ermittlung und Bewertung des Abwägungsmaterials zweckdienlich sind, haben sie diese Informationen der Gemeinde zur Verfügung zu stellen.
Die Verfahrensunterlagen können nebenstehend heruntergeladen werden. Darüber hinaus haben Sie die Möglichkeit unter Angabe der vollständigen Anschrift Ihre Stellungnahme durch das Betätigen des Buttons "Antwortformular" auch per E-Mail zu übermitteln.