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Heuchelheim: Bebauungsplan Nr. 7 „Heuchelheim Ost“ – 6. Änderung im Bereich „Gewerbepark Rinn & Cloos“
Kartendaten: © OpenStreetMap-Mitwirkende, SRTM
Darstellung: © OpenTopoMap (CC-BY-SA)
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BebauungsplanBegründung des Bebauungsplanes
Umweltbericht
Bestandskarte zum Umweltbericht
Verkehrsuntersuchung
Schalltechnisches Gutachten
Abfalltechnische Bodenuntersuchung
Bericht Schadstoffkataster
Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag
Umweltrelevante Stellungnahmen
Ansprechpartner
Planungsbüro Fischer
Birgit Roeßing
Dipl.-Bauingenieurin (FH)
Stadtplanerin AKH
Im Nordpark 1
35435 Wettenberg
Tel. 0641 98441 22
Beteiligungsverfahren gem. § 3 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB - Entwurf
Datum von: 13.07.2026
Datum bis: 14.08.2026 einschließlich
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Heuchelheim a.d. Lahn hat in ihrer Sitzung am 23.06.2026 den Entwurf des Bebauungsplans Nr. 7 „Heuchelheim Ost“ – 6. Änderung im Bereich „Gewerbepark Rinn & Cloos“ zur Offenlage beschlossen.
Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes erfolgt eine städtebauliche Neuordnung des Areals der ehemaligen Zigarrenfabrik Rinn & Cloos. Hierdurch kann ein Beitrag zur Stärkung des Ortskerns, zur Erhaltung von Ortsteilen mit historischer Bedeutung und zur Entwicklung und Sicherung der für das Gemeindeleben notwendigen Einrichtungen mit einem attraktiven und vielfältigen Nutzungsangebot, geleistet werden. Zur Ausweisung gelangt hierzu ein Urbanes Gebiet im Sinne § 6a BauNVO.
Die Aufstellung des Bebauungsplans erfolgt im zweistufigen Regelverfahren. Eine Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 BauGB wird durchgeführt. Im Zuge der Aufstellung der Bauleitpläne sowie der Erstellung des Umweltberichtes wurden die in der Praxis bewährten Prüfverfahren eingesetzt. Diese ermöglichen eine weitgehend abschließende Bewertung.
Der Entwurf des Bebauungsplanes einschließlich zugehöriger Begründung und des nach Maßgabe der Anlage 1 zum Baugesetzbuch und den Umweltschutzgütern im Sinne des § 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB gegliederten Umweltberichts, ein artenschutzrechtlicher Fachbeitrag, eine Verkehrsuntersuchung, ein schalltechnisches Gutachten, eine abfalltechnische Bodenuntersuchung, ein Bericht Schadstoffkataster sowie die vorliegenden umweltrelevanten Stellungnahmen und Informationen werden in der Zeit vom
13.07.2026 – 14.08.2026 (einschließlich)
auf der Internetseite der Gemeinde Heuchelheim www.heuchelheim.de unter der Rubrik Bauen und Verkehr/ Wohnen und Bauen/ Aktuelle Bauleitplanverfahren veröffentlicht. Die Unterlagen können auch über das zentrale Internetportal Bauleitplanung des Landes Hessen (https://bauleitplanung.hessen.de) eingesehen werden.
Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet erfolgt eine öffentliche Auslegung während der Dauer der Veröffentlichungsfrist in der Gemeindeverwaltung Heuchelheim, Bauabteilung, Linnpfad 30, 35452 Heuchelheim.
Das Planungsbüro Fischer wurde gemäß § 4b BauGB mit der Durchführung des Verfahrens beauftragt.
Wir bitten Sie als Behörde oder sonstigen Träger öffentlicher Belange um Zusendung Ihrer Stellungnahme an uns bis
14.08.2026 (einschließlich).
Es wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen elektronisch übermittelt werden sollen und nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.
Sofern Sie im Rahmen der Beteiligung gemäß § 4 Abs.1 BauGB Anregungen und Hinweise vorgebracht haben, erhalten Sie vorab die Auswertung bzw. die Beschlussempfehlungen der Stadtverordnetenversammlung.
Gemäß § 4 Abs. 2 Satz 5 und 6 BauGB sollen sich die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange in den Stellungnahmen auf ihren Aufgabenbereich beschränken; sie haben auch Aufschluss über von ihnen beabsichtigte oder bereits eingeleitete Planungen und sonstige Maßnahmen sowie deren zeitliche Abwicklung zu geben, die für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung des Gebiets bedeutsam sein können. Verfügen sie über Informationen, die für die Ermittlung und Bewertung des Abwägungsmaterials zweckdienlich sind, haben sie diese Informationen der Gemeinde zur Verfügung zu stellen.
Die Verfahrensunterlagen können nebenstehend heruntergeladen werden. Darüber hinaus haben Sie die Möglichkeit unter Angabe der vollständigen Anschrift Ihre Stellungnahme durch das Betätigen des Buttons "Antwortformular" auch per E-Mail zu übermitteln.