Planungsbüro Fischer

Beteiligungsplattform BauGB Druckansicht

Haunetal: Bebauungsplan „Östlich der Bundesstraße 27“ sowie Änderung des Flächennutzungsplanes in diesem Bereich

Kartendaten: © OpenStreetMap-Mitwirkende, SRTM

Darstellung: © OpenTopoMap (CC-BY-SA)

Downloads

Bebauungsplan
Textliche Festsetzung
Begründung des Bebauungsplanes
Umweltbericht zum Bebauungsplan
Bestandskarte zum Umweltbericht
Flächennutzungsplan
Begründung zum Flächennutzungsplan
Umweltbericht zum Flächennutzungsplan
Bestandskarte zum Umweltbericht
Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag
Schallgutachten
Entwässerungskonzept
Übersichtskarten zum Entwässerungskonzept
Umwelt Stellungnahmen

Ansprechpartner

Planungsbüro Fischer

Frederic Bode

Dipl.-Geograph (Uni)

Dipl.-Wirtschaftsingenieur (FH)

Im Nordpark 1

35435 Wettenberg

Tel. 0641 98441 22

Beteiligungsverfahren gem. § 3 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB - Entwurf

Datum von: 10.11.2025

Datum bis:  12.12.2025 einschließlich

Die Gemeindevertretung der Marktgemeinde Haunetal hat gem. § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung des o.g. Bebauungsplanes und die Änderung des Flächennutzungsplanes in diesem Bereich beschlossen. Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes „Östlich der Bundesstraße 27“ und der Änderung des Flächennutzungsplanes in diesem Bereich sollen die planungsrechtlichen Grundlagen für eine bauliche Entwicklung östlich der Bundesstraße B 27 in Neukirchen geschaffen werden. In diesem Zuge soll auch Straßenverbindung zwischen der L 3413 im Norden und der Burg-Hauneck-Straße geschaffen werden.

Der Entwurf des Bebauungsplanes mit textlichen Festsetzungen und örtlichen Bauvorschriften, der Entwurf des Flächennutzungsplanes, jeweils mit Begründung, der Umweltbericht, sowie die im bisherigen Verfahren eingegangenen umweltrelevanten Stellungnahmen, Unterlagen und Fachgutachten sowie der Inhalt der öffentlichen Bekanntmachung werden in der Zeit von

 Montag, den 10.11.2025 bis einschließlich Freitag, dem 12.12.2025

im Internet unter der Adresse https://www.haunetal.de in der Rubrik Rathaus & Politik / aktuelle Bauleitplanverfahren veröffentlicht.

Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet erfolgt eine öffentliche Auslegung der oben genannten Unterlagen in der Gemeindeverwaltung der Marktgemeinde Haunetal, Bauamt, im Ortsteil Neukirchen, Konrad-Zuse-Platz 6, 36166 Haunetal.

Wir bitten Sie als Behörde oder sonstigen Träger öffentlicher Belange um Zusendung Ihrer Stellungnahme an uns bis

Freitag, den 12.12.2025.

Es wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen elektronisch übermittelt werden sollen und nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Bauleitplanung unberücksichtigt bleiben können.

Gemäß § 4 Abs. 2 Satz 5 und 6 BauGB sollen sich die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange in den Stellungnahmen auf ihren Aufgabenbereich beschränken; sie haben auch Aufschluss über von ihnen beabsichtigte oder bereits eingeleitete Planungen und sonstige Maßnahmen sowie deren zeitliche Abwicklung zu geben, die für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung des Gebiets bedeutsam sein können.

Verfügen sie über Informationen, die für die Ermittlung und Bewertung des Abwägungsmaterials zweckdienlich sind, haben sie diese Informationen der Gemeinde zur Verfügung zu stellen.

Die Verfahrensunterlagen können nebenstehend heruntergeladen werden. Darüber hinaus haben Sie die Möglichkeit unter Angabe der vollständigen Anschrift Ihre Stellungnahme durch das Betätigen des Buttons "Antwortformular" auch per E-Mail zu übermitteln.