Beteiligungsplattform BauGB Druckansicht
Rauschenberg: 43. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich „Auf dem Igelsberg / Bergacker“
Kartendaten: © OpenStreetMap-Mitwirkende, SRTM
Darstellung: © OpenTopoMap (CC-BY-SA)
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Änderung des FlächennutzungsplanesBegründung des Flächennutzungsplanes
Umweltbericht
Endbericht Fauna
Schalltechnisches Gutachten
Schattenwurfgutachten
Visualisierung für sechs Windenergieanlagen
Denkmalpflegerischer Fachbeitrag
Archäologisch-geophysikalische Prospektion
Hydrogeologisches Gutachten
Bodenkundliches Gutachten
Umweltrelevante Stellungnahmen
Ansprechpartner
Planungsbüro Fischer
Dipl.-Geogr. Julian Adler
Im Nordpark 1
35435 Wettenberg
Tel. 0641 98441 22
Beteiligungsverfahren gem. § 3 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB - Entwurf
Datum von: 30.03.2026
Datum bis: 08.05.2026 einschließlich
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rauschenberg hat in ihrer Sitzung am 13.11.2023 die Aufstellung der 43. Änderung des Flächennutzungsplanes zur Darstellung von zusätzlichen Flächen für die Windenergienutzung im Bereich „Auf dem Igelsberg / Bergacker“ und in der Sitzung am 02.03.2026 den Entwurf des Bauleitplanes beschlossen.
Mit der 43. Änderung des Flächennutzungsplanes sollen im Bereich nordwestlich der Ortslage Josbach nördlich der Bundesstraße B 3 auf bislang überwiegend landwirtschaftlich genutzten Flächen auf Ebene der vorbereitenden Bauleitplanung die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Entwicklung von zusätzlichen Flächen für die Windenergienutzung im Stadtgebiet geschaffen werden. Das Planziel der 43. Flächennutzungsplan-Änderung ist die Darstellung als „Beschleunigungsgebiet für die Windenergie an Land“ gemäß § 249c Abs. 1 BauGB überlagernd zu der bisherigen Darstellung als „Fläche für die Landwirtschaft“. Bislang bereits im Flächennutzungsplan dargestellte sowie bestehende Waldflächen innerhalb des Plangebietes werden ohne entsprechende Überlagerung als „Fläche für Wald“ dargestellt. Schließlich werden entlang des Gewässerverlaufs des Josbaches ebenfalls weiterhin „Wasserflächen“ dargestellt.
Der Entwurf der Flächennutzungsplan-Änderung mit Begründung und Umweltbericht, ein Endbericht Fauna, ein Schalltechnisches Gutachten, eine Berechnung der Schattenwurfdauer, eine Visualisierung der Windenergieanlagen, ein Denkmalpflegerischer Fachbeitrag, eine Archäologisch-geophysikalische Prospektion (Magnetometerprospektion), ein Hydrogeologisches Gutachten und ein Bodenkundliches Gutachten sowie die im bisherigen Verfahren eingegangenen umweltrelevanten Stellungnahmen werden in der Zeit vom
30.03.2026 bis 08.05.2026 (einschließlich)
im Internet unter der Adresse www.rauschenberg.de/bauen-wirtschaft/bebauungsplaene veröffentlicht. Die Unterlagen können auch über das zentrale Internetportal Bauleitplanung des Landes Hessen (https://bauleitplanung.hessen.de) eingesehen werden. Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet erfolgt eine öffentliche Auslegung der oben genannten Unterlagen in der Stadtverwaltung Rauschenberg, Schlossstraße 1, 35282 Rauschenberg, im Vorzimmer der Bürgermeisterin, zu den allgemeinen Dienststunden der Verwaltung.
Das Planungsbüro Fischer wurde gemäß § 4b BauGB mit der Durchführung des Verfahrens beauftragt.
Wir bitten Sie als Behörde oder sonstigen Träger öffentlicher Belange um Zusendung Ihrer Stellungnahme an uns bis zum
Freitag, dem 08.05.2026.
Es wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen elektronisch übermittelt werden sollen und nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.
Gemäß § 4 Abs. 2 Satz 5 und 6 BauGB sollen sich die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange in den Stellungnahmen auf ihren Aufgabenbereich beschränken; sie haben auch Aufschluss über von ihnen beabsichtigte oder bereits eingeleitete Planungen und sonstige Maßnahmen sowie deren zeitliche Abwicklung zu geben, die für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung des Gebiets bedeutsam sein können. Verfügen sie über Informationen, die für die Ermittlung und Bewertung des Abwägungsmaterials zweckdienlich sind, haben sie diese Informationen der Stadt zur Verfügung zu stellen.
Die Verfahrensunterlagen können nebenstehend heruntergeladen werden. Darüber hinaus haben Sie die Möglichkeit unter Angabe der vollständigen Anschrift Ihre Stellungnahme durch das Betätigen des Buttons "Antwortformular" auch per E-Mail zu übermitteln.