Planungsbüro Fischer

Beteiligungsplattform BauGB Druckansicht

Niederaula: Bebauungsplan Nr. 52 „Unterm Gleberück II“ und 13. Änderung des Flächennutzungsplanes in diesem Bereich

Beteiligungsverfahren gem. § 3 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB - Entwurf

Datum von: 20.04.2026

Datum bis:  26.05.2026 einschließlich

In der Marktgemeinde Niederaula ist im Bereich nördlich der Jossastraße (Bundesstraße B 62) unmittelbar westlich an das Grundstück des neuen Autohofes an der Autobahnanschlussstelle Niederaula angrenzend, seitens eines privaten Vorhabenträgers die Errichtung eines Mobilitätszentrums, insbesondere mit Elektro-Ladeinfrastruktur für Personen- und Lastkraftwagen und einer Wasserstoffstation, geplant. Da der Bereich des Plangebietes bislang als Außenbereich gemäß § 35 BauGB zu bewerten ist, bedarf es zur Umsetzung der Planung der Aufstellung eines Bebauungsplanes im zweistufigen Regelverfahren mit Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB sowie einer teilräumlichen Änderung des Flächennutzungsplanes. Die Gemeindevertretung hat daher in der Sitzung am 04.05.2023 den Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 52 „Unterm Gleberück II“ sowie der 13. Änderung des Flächennutzungsplanes gefasst und am 26.03.2026 die Offenlegung des Entwurfs der beiden Bauleitpläne beschlossen.

Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes sollen die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für die städtebauliche Entwicklung und Erschließung des Plangebietes und die Umsetzung des geplanten Vorhabens geschaffen werden. Das Planziel des Bebauungsplanes ist die Festsetzung eines Sonstigen Sondergebietes gemäß § 11 Abs. 2 Baunutzungsverordnung (BauNVO) mit der Zweckbestimmung „Mobilitätszentrum“ und Regelungen zu den im Einzelnen zulässigen Nutzungen. Darüber hinaus werden die verkehrliche Erschließung und die zugehörigen Freiflächen bauplanungsrechtlich gesichert. Zur Kompensation der durch den Bebauungsplan vorbereiteten und nicht vermeidbaren Eingriffe in Boden, Natur und Landschaft wird eine vorlaufende Ersatzmaßnahme mit dem Ziel einer Gewässerrenaturierung entlang der Fulda zugeordnet. Das Planziel der 13. Änderung des Flächennutzungsplanes ist die Darstellung von „Sonderbauflächen“ mit der Zweckbestimmung „Mobilitätszentrum“ zu Lasten der bisherigen Darstellung von „Flächen für die Landwirtschaft“. Mit der teilräumlichen Änderung des Flächennutzungsplanes sollen auf Ebene der vorbereitenden Bauleitplanung somit die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung eines Mobilitätszentrums im Zuge der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 52 „Unterm Gleberück II“ geschaffen werden.

Der Entwurf des Bebauungsplanes mit Begründung und Umweltbericht, eine Verkehrsuntersuchung und ein Geophysikalischer Bericht (Sondierung auf Kampfmittel), der Entwurf der Flächennutzungsplan-Änderung mit Begründung und Umweltbericht sowie die im bisherigen Verfahren jeweils eingegangenen umweltrelevanten Stellungnahmen werden in der Zeit vom

20.04.2026 bis 26.05.2026 (einschließlich)

 im Internet unter der Adresse www.niederaula.de unter der Rubrik „Wohnen & Bauen“ und „Pläne“ veröffentlicht.

Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet erfolgt eine öffentliche Auslegung der oben genannten Unterlagen in der Gemeindeverwaltung Niederaula, Rathaus, Schlitzer Straße 3, 36272 Niederaula, Zimmer 212. Zu den allgemeinen Dienststunden der Verwaltung.

Das Planungsbüro Fischer wurde gemäß § 4b BauGB mit der Durchführung des Verfahrens beauftragt.

Wir bitten Sie als Behörde oder sonstigen Träger öffentlicher Belange um Zusendung Ihrer Stellungnahme an uns bis

 26.05.2026 (einschließlich).

Es wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen elektronisch übermittelt werden sollen und nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.

Sofern Sie im Rahmen der Beteiligung gemäß § 4 Abs.1 BauGB Anregungen und Hinweise vorgebracht haben, erhalten Sie vorab die Auswertung bzw. die Beschlussempfehlungen der Gemeindevertretung.

Gemäß § 4 Abs. 2 Satz 5 und 6 BauGB sollen sich die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange in den Stellungnahmen auf ihren Aufgabenbereich beschränken; sie haben auch Aufschluss über von ihnen beabsichtigte oder bereits eingeleitete Planungen und sonstige Maßnahmen sowie deren zeitliche Abwicklung zu geben, die für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung des Gebiets bedeutsam sein können. Verfügen sie über Informationen, die für die Ermittlung und Bewertung des Abwägungsmaterials zweckdienlich sind, haben sie diese Informationen der Gemeinde zur Verfügung zu stellen.

Die Verfahrensunterlagen können nebenstehend heruntergeladen werden. Darüber hinaus haben Sie die Möglichkeit unter Angabe der vollständigen Anschrift Ihre Stellungnahme durch das Betätigen des Buttons "Antwortformular" auch per E-Mail zu übermitteln.