Beteiligungsplattform BauGB Druckansicht
Hadamar: Bebauungsplan Wohnquartier „In den Pfeiffersgärten“ sowie Änderung des Flächennutzungsplanes in diesem Bereich
Kartendaten: © OpenStreetMap-Mitwirkende, SRTM
Darstellung: © OpenTopoMap (CC-BY-SA)
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BebauungsplanBegründung zum Bebauungsplan
Flächennutzungsplanänderung
Begründung zur Flächennutzungsplanänderung
Umweltbericht
Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag
Schalltechnische Untersuchung
Geruchsimmissionsprognose
Baugrunduntersuchung
umweltrelevante Stellungnahmen Vorentwurf
Ansprechpartner
Planungsbüro Fischer
Dipl.-Geogr. Julian Adler
Im Nordpark 1
35435 Wettenberg
Tel. 0641 98441 22
Beteiligungsverfahren gem. § 3 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB - Entwurf
Datum von: 27.07.2026
Datum bis: 28.08.2026 einschließlich
In der Stadt Hadamar ist im Bereich des aufgegebenen Sportplatzgeländes südlich der Faulbacher Straße (Kreisstraße K 459) vorgesehen, das Areal einer neuen Nutzung zuzuführen und im Rahmen des Projektes „Wohnen in den Pfeiffersgärten“ als neues Wohnquartier zu erschließen und städtebaulich zu entwickeln. Der Bereich des Plangebietes befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Sportanlage an der Faulbacher Straße“ von 2000. Zur Schaffung der bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für die städtebauliche Entwicklung und Erschließung sowie die Umsetzung der vorgesehenen Bebauungskonzeption bedarf es der Aufstellung eines Bebauungsplanes im zweistufigen Regelverfahren mit Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, im Zuge dessen der bisherige rechtswirksame Bebauungsplan überplant und entsprechend ersetzt wird. Da auch der Flächennutzungsplan der Stadt Hadamar im Bereich des Plangebietes bislang eine „Grünfläche“ mit der Zweckbestimmung „Sportplatz“ darstellt, ist dieser gemäß § 8 Abs. 3 Satz 1 BauGB parallel zur Aufstellung des Bebauungsplanes entsprechend teilräumlich zu ändern. Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Hadamar hat daher in ihrer Sitzung am 07.11.2022 die Aufstellung des Bebauungsplanes Wohnquartier „In den Pfeiffersgärten“ sowie die Änderung des Flächennutzungsplanes in diesem Bereich und am 25.06.2026 die Offenlegung des Entwurfs der beiden Bauleitpläne beschlossen.
Das Planziel des Bebauungsplanes ist die Ausweisung eines Allgemeinen Wohngebietes gemäß § 4 Baunutzungsverordnung (BauNVO) sowie die Sicherung der zugehörigen Erschließung und Freiflächen. Zur Wahrung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung werden zudem Festsetzungen unter anderem zum Maß der baulichen Nutzung, zur Bauweise und zu den überbaubaren Grundstücksflächen getroffen sowie bauordnungsrechtliche Gestaltungsvorschriften formuliert. Das Planziel der Flächennutzungsplan-Änderung ist die Darstellung von „Wohnbauflächen“ zulasten der bisherigen Darstellungen.
Der Entwurf des Bebauungsplanes und der Flächennutzungsplan-Änderung mit zugehörigen Begründungen und Umweltbericht, ein Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag, eine Schalltechnische Untersuchung, eine Geruchsimmissionsprognose und eine Baugrunduntersuchung zum Bebauungsplan sowie die im bisherigen Verfahren jeweils eingegangenen umweltrelevanten Stellungnahmen werden in der Zeit von
27.07.2026 bis einschließlich 28.08.2026
im Internet unter der Adresse www.hadamar.de/bauen/bebauungsplaene veröffentlicht. Die Unterlagen können auch über das zentrale Internetportal Bauleitplanung des Landes Hessen (https://bauleitplanung.hessen.de) eingesehen werden. Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet erfolgt eine öffentliche Auslegung der oben genannten Unterlagen im Bauamt der Stadt Hadamar, Untermarkt 1, 65589 Hadamar, II. Stock im Rathaus.
Wir bitten Sie als Behörde oder sonstigen Träger öffentlicher Belange um Zusendung Ihrer Stellungnahme an uns bis
einschließlich 28.08.2026.
Es wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen elektronisch übermittelt werden sollen und nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.
Gemäß § 4 Abs. 2 Satz 5 und 6 BauGB sollen sich die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange in den Stellungnahmen auf ihren Aufgabenbereich beschränken; sie haben auch Aufschluss über von ihnen beabsichtigte oder bereits eingeleitete Planungen und sonstige Maßnahmen sowie deren zeitliche Abwicklung zu geben, die für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung des Gebiets bedeutsam sein können. Verfügen sie über Informationen, die für die Ermittlung und Bewertung des Abwägungsmaterials zweckdienlich sind, haben sie diese Informationen der Gemeinde zur Verfügung zu stellen.
Sofern Sie im Rahmen der Beteiligung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB Anregungen und Hinweise vorgebracht haben, erhalten Sie vorab die Auswertung bzw. die Beschlussempfehlungen der Stadtverordnetenversammlung.
Die Verfahrensunterlagen können nebenstehend heruntergeladen werden. Darüber hinaus haben Sie die Möglichkeit unter Angabe der vollständigen Anschrift Ihre Stellungnahme durch das Betätigen des Buttons "Antwortformular" auch per E-Mail zu übermitteln.