Planungsbüro Fischer

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Babenhausen: Bebauungsplan „Kaisergärten"

Kartendaten: © OpenStreetMap-Mitwirkende, SRTM

Darstellung: © OpenTopoMap (CC-BY-SA)

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Bebauungsplan 1
Bebauungsplan 2
Bebauungsplan 3
Begründung zum Bebauungsplan
Städtebaulicher Entwurf
Verkehrsuntersuchung Anlage 2
Verkehrsuntersuchung Anlage 2a
Verkehrsuntersuchung Anlage 2a/ 01
Verkehrsuntersuchung Anlage 2a/02
Verkehrsuntersuchung Anlage 2a/03
Verkehrsuntersuchung Anlage 2b Zweite Fortschreibung
Verkehrsuntersuchung Anlage 2b Zweite Fortschreibung/01
Verkehrsuntersuchung Anlage 2b Zweite Fortschreibung/02
Verkehrsuntersuchung Anlage 2b Zweite Fortschreibung/03
Verkehrsuntersuchung Anlage 2b Zweite Fortschreibung/04
Verkehrsuntersuchung Anlage 2b Zweite Fortschreibung/05
Verkehrsuntersuchung Anlage 2b Zweite Fortschreibung/06
Verkehrsuntersuchung Anlage 2b Zweite Fortschreibung/07
Schalltechnische Untersuchung
Lärmgutachten TÜV Anlage 4
Lärmgutachten TÜV Anlage 4a Gesamtlärm Verkehr
Lärmgutachten TÜV Anlage 4a Gesamtlärm Verkehr
Lärmgutachten TÜV Anlage 4a Gesamtlärm Verkehr
Lärmgutachten TÜV Anlage 4a Gesamtlärm Verkehr
Lärmgutachten TÜV Anlage 4a Gesamtlärm Verkehr
Lärmgutachten TÜV Anlage 4a Gesamtlärm Verkehr
Lärmgutachten TÜV Anlage 4a Gesamtlärm Verkehr
Lärmgutachten TÜV Anlage 4b Gesamtlärm Verkehr
Lärmgutachten TÜV Anlage 4b Gesamtlärm Verkehr
Lärmgutachten TÜV Anlage 4b Gesamtlärm Verkehr
Lärmgutachten TÜV Anlage 4b Gesamtlärm Verkehr
Information zum Lärmsanierungsprogramm
Luftschadstoffgutachten
Umweltbericht
Bestandskarte zum Umweltbericht
Bestandskarte zum Umweltbericht
Bestands- und Maßnahmenkarte
Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag
Besonnungsstudie
Gutachterliche Stellungnahme
Gutachterliche Stellungnahme 11.1
Gutachterliche Stellungnahme 11.2
Gutachterliche Stellungnahme 11.3
Gutachterliche Stellungnahme 11.4
Gutachterliche Stellungnahme 11.5
Gutachterliche Stellungnahme 11.6
Gutachterliche Stellungnahme 11.7
Gutachterliche Stellungnahme 11.8
umweltrelevante Stellungnahmen

Ansprechpartner

Planungsbüro Fischer

Dipl.-Geogr. Holger Fischer

Im Nordpark 1

35435 Wettenberg

Tel. 0641 98441 22

Beteiligungsverfahren gem. § 4a Abs. 3 BauGB i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB – Erneute Offenlage

Datum von: 15.09.2025

Datum bis:  17.10.2025 einschließlich

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Babenhausen hat den Bebauungsplan „Kaisergärten“ am 08.03.2021 als Satzung beschlossen. Planungsziel ist die Entwicklung der ehemaligen Kaserne Babenhausen zu einem gemischt genutzten Stadtteil mit mehreren Wohngebieten, einem Kreativquartier und einem Gewerbegebiet sowie der Nahversorgung mit Gütern des täglichen Bedarfs.

Der Bebauungsplan besteht aus drei Plankarten. Plankarte 1 umfasst das Gelände der ehemaligen Kaserne zwischen der Aschaffenburger Straße im Norden (der an das ehemalige Kasernengelände angrenzende Abschnitt der Aschaffenburger Straße liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans) und der ehemaligen Landebahn des Sonderlandeplatzes im Süden (die zwischenzeitlich renaturierte Landebahn liegt außerhalb des Geltungsbereichs des Bebauungsplans). Plankarte 2 umfasst die textlichen Festsetzungen und die bauordnungsrechtlichen Gestaltungsvorschriften sowie Kennzeichnungen, Hinweise, nachrichtliche Übernahmen und Verfahrensvermerke. Plankarte 3 umfasst die Abschnitte der nachfolgend genannten Straßen, an denen zur Sicherung der äußeren Erschließung Änderungen vorzunehmen sind: Aschaffenburger Straße, Darmstädter Straße, Bouxwiller Straße, Bismarckplatz, Platanenallee, Hindenburgstraße, Ostheimer Weg, Schaafheimer Straße, Edmund-Lang-Straße, Wilhelm-Leuschner-Straße, Am Bahnhof, Hermann-Stotz-Straße und Neubrücker Weg. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans ist den nachfolgend abgebildeten Übersichtskarten (Plankarten 1 und 3) zu entnehmen.

Gegen den Bebauungsplan wurden mehrere Normenkontrollanträge gestellt. Der 4. Senat des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs hat den Bebauungsplan nach mündlicher Verhandlung am 21.01.2025 für unwirksam erklärt. Nach den Schalltechnischen Untersuchungen seien im Prognosejahr 2030 im Bereich des klassifizierten Straßennetzes schon ohne Entwicklung der Kaserne teilweise energieäquivalente Dauerschallpegel von 70 dB(A) am Tag und 60 dB(A) in der Nacht zu erwarten. Die Überschreitung der durch diese Werte markierten Gesundheitsgefährdungsschwelle habe eine Pflicht der Stadt ausgelöst, im Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans die zu erwartende Gesamtlärmbelastung auch außerhalb des Plangebiets zu ermitteln und zu bewerten, was jedoch nicht geschehen sei. Beanstandet wurde zudem, dass die Festsetzung des Sondergebiets „großflächiger Einzelhandel; hier: Nahversorgung“ eine unzulässige Begrenzung der Zahl zulässiger Vorhaben auf einen Lebensmittelmarkt und einen Backshop mit Café enthalte.

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Babenhausen hat am 13.03.2025 beschlossen, ein ergänzendes Verfahren zur Fehlerbehebung nach § 214 Abs. 4 BauGB durchzuführen. Um den vom Gericht geäußerten Bedenken abzuhelfen, wurde im ergänzenden Verfahren ein zusätzliches Schallimmissionsgutachten erstellt, das den Straßenverkehr, den Schienenverkehr und die bestehenden Gewerbe- und Einzelhandelsbetriebe entlang der für die Erschließung der „Kaisergärten“ erforderlichen Straßenabschnitte ermittelt und bewertet. Ferner wurde der Wortlaut der Festsetzung des Sondergebiets „großflächiger Einzelhandel; hier: Nahversorgung“ so geändert, dass ihm keine zahlenmäßige Begrenzung von Vorhaben mehr entnommen werden kann.

Der Entwurf des geänderten Bebauungsplanes, bestehend aus den Plankarten 1 bis 3 mit textlichen Festsetzungen und bauordnungsrechtlichen Gestaltungsvorschriften sowie Kennzeichnungen, Hinweisen, nachrichtlichen Übernahmen und Verfahrensvermerken einschließlich zugehöriger Begründung mit Umweltbericht, die nachfolgend aufgeführten, der Stadt bereits vorliegenden und nach Einschätzung der Stadt wesentlichen umweltbezogenen Stellungnahmen, Unterlagen und Fachgutachten, das städtebauliche Konzept, die zum Verständnis der Festsetzungen notwendigen DIN-Normen und Regelwerke sowie der Text dieser Bekanntmachung werden in der Zeit von

 Montag, dem 15.09.2025 bis einschließlich Freitag, dem 17.10.2025

im Internet unter der Adresse www.gruenberg.de unter www.babenhausen.de und dem zentralen Internetportal des Landes Hessen unter https://bauleitplanung.hessen.de/ veröffentlicht.

Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet erfolgt eine öffentliche Auslegung der oben genannten Unterlagen im Rathaus der Stadt Babenhausen, Zimmer 219, Marktplatz 2, 64832 Babenhausen.

Wir bitten Sie als Behörde oder sonstigen Träger öffentlicher Belange um Zusendung Ihrer Stellungnahme an uns bis

Freitag, den 17.10.2025.

Es wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen elektronisch übermittelt werden sollen und nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.

Gemäß § 4 Abs. 2 Satz 5 und 6 BauGB sollen sich die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange in den Stellungnahmen auf ihren Aufgabenbereich beschränken; sie haben auch Aufschluss über von ihnen beabsichtigte oder bereits eingeleitete Planungen und sonstige Maßnahmen sowie deren zeitliche Abwicklung zu geben, die für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung des Gebiets bedeutsam sein können. Verfügen sie über Informationen, die für die Ermittlung und Bewertung des Abwägungsmaterials zweckdienlich sind, haben sie diese Informationen der Gemeinde zur Verfügung zu stellen.

Die Verfahrensunterlagen können nebenstehend heruntergeladen werden. Darüber hinaus haben Sie die Möglichkeit unter Angabe der vollständigen Anschrift Ihre Stellungnahme durch das Betätigen des Buttons "Antwortformular" auch per E-Mail zu übermitteln.